Spaniens Regierung muss nun dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zum 'Enkelgesetz' folgen

Das spanische Verfassungsgericht wies mit 10 zu 2 Stimmen die Beschwerde des Bürgerbeauftragten gegen die Aussetzung des 'Enkelgesetzes' ab. Der Oberste Gerichtshof wartet seit dem 10. September.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Am 21. Oktober 2026 wies das spanische Verfassungsgericht die Beschwerde des Bürgerbeauftragten gegen die einstweilige Aussetzung des sogenannten 'Enkelgesetzes' durch den Obersten Gerichtshof mit zehn gegen zwei Stimmen ab. Der Ball liegt nun bei der Regierung: Sie muss die Aussetzung vor der Wahl am 29-N vollziehen und hat bislang nicht erklärt, wie sie das tun will.

Es gibt eine Szene, die sich in den letzten Monaten wiederholt und die man sich vor dem Verlieren in Adjektiven vor Augen führen sollte. Ein Gericht ordnet etwas an. Die Verwaltung, die es umsetzen soll, beruft sich auf Schwierigkeiten. Die Zeit vergeht. Und die Sache bleibt bestehen, nicht weil die Rechtslage unklar wäre, sondern weil niemand vollstreckt, was das Recht gebietet. Das ist, kurz gesagt, das, was mit der Aussetzung des sogenannten 'Enkelgesetzes' und dem Wahlkalender für den 29-N geschieht.

## Das Verfassungsgericht verschließt die Tür für die Beschwerde

Das **Verfassungsgericht** wies die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo) ab, die der Bürgerbeauftragte **Ángel Gabilondo** gegen die Aussetzung der Wahlwirkungen des 'Enkelgesetzes' eingelegt hatte, die der Oberste Gerichtshof angeordnet hatte. Das Stimmenverhältnis war deutlich: **zehn Richter** gegen die Zulassung, **zwei** dafür. Das Gesetz des Verfassungsgerichts selbst verlangt, dass vor einer Verfassungsbeschwerde der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft wird, und Gabilondos Beschwerde kam zu früh. Das war keine Frage flexibler Auslegung: Das war eine Tür, die sich schlicht nicht öffnen lässt.

Die Mehrheit des Gerichts, angeführt von **Conde-Pumpido**, stellte klar, dass die Beschwerde nicht zulässig war. Das bedeutet praktisch, dass der Oberste Gerichtshof dort bleibt, wo er war: mit seiner einstweiligen Maßnahme und dem Wahlkalender auf dem Tisch. Das Verfassungsgericht hat die Sache in der Sache nicht geprüft. Es hat nur gesagt, dass weder der Zeitpunkt noch der Weg der richtige war.

## Die Frist, die am 10. September begann

Hier liegt der Kern. Die einstweilige Aussetzung, die der **Dritte Senat** des Obersten Gerichtshofs angeordnet hatte, lief ab dem **10. September 2026**. Seitdem hat die Staatsanwaltschaft (Abogacía del Estado) keine Erklärung gegeben, wie sie die Anordnung umsetzen will. Die Regierung versteht sich hinter der Schwierigkeit, die vom Obersten Gerichtshof angeforderten Unterlagen zu finden. Es mag echte technische Schwierigkeiten geben. Aber mehr als drei Wochen ohne öffentliche Erklärung sind keine technische Schwierigkeit: Das ist eine Haltung.

Der Oberste Gerichtshof hat eine Frist eröffnet, damit sich diejenigen, die sich durch die Aussetzung ihres Wahlrechts benachteiligt fühlen, melden, auf die Rechtsmittel antworten und sich gegen die einstweiligen Maßnahmen wenden können. Das ist der formale Weg. Das Problem ist, dass die Umsetzung nicht von den Gerichten abhängt, sondern von der Exekutive, den Konsulaten und der Wahlverwaltung. Wenn diese Räder sich nicht drehen, bleibt der Gerichtsbeschluss Papier.

## Die Dienstanweisung, die den Konflikt auslöste

Der Ursprung all dessen liegt nicht beim Obersten Gerichtshof, sondern in einer Dienstanweisung von **Sofía Puente**, die den Anwendungsbereich des Demokratiegedenkgesetzes von **2022** veränderte. Ohne Zuständigkeit, ohne normativen Rang und ohne gesetzlichen Auftrag, so die juristische Kritik, die den Fall begleitet hat. Ein Madrider Gericht wird Puente wegen eines möglichen Rechtsbeugungsdelikts untersuchen. Eine ähnliche Klage war bereits zuvor abgewiesen worden, doch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs misst dieser Abweisung keine endgültige Sperrwirkung bei.

Der Konflikt ist also kein abstrakter Schlagabtausch zwischen Gewalten. Er ist die Folge einer Verwaltungsentscheidung, die die vorgesehenen Wege umging und nun alle mit sich zieht: den Obersten Gerichtshof, das Verfassungsgericht, den Bürgerbeauftragten und den Wahlkalender.

## Was passieren kann, wenn das Urteil nicht befolgt wird

Wenn die Regierung ihre Untätigkeit beibehält, hat der Dritte Senat Spielraum für Zwangsmaßnahmen. Das ist eine unbestreitbare Pflicht, keine institutionelle Höflichkeit. Auch wäre es zulässig, die verantwortlichen Beamten wegen Ungehorsams anzuklagen. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in anderen Fällen gezeigt, dass er seine Rolle als oberster Ausleger des einfachen Rechts ohne Abstriche wahrnimmt.

Die eigentliche Frage ist nicht, ob die Regierung gehorcht oder ungehorsam ist. Die Frage ist, ob der Rechtsstaat Mechanismen hat, um eine einstweilige Maßnahme durchzusetzen, wenn die Verwaltung, die sie umsetzen soll, lieber wegschaut. Die Antwort lautet vorerst: Sie hat sie. Ob sie sie benutzt, ist eine andere Sache.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (0 Antworten).

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