Spaniens Oberster Gerichtshof schützt die Wahlurne (Leitartikel von ABC)

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die wahlrechtlichen Folgen von rund 163.000 Einbürgerungen nach dem Enkelgesetz vorläufig ausgesetzt. Fünf Stimmen gegen eine.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat beschlossen, vorläufige Maßnahmen aufrechtzuerhalten, die die wahlrechtlichen Folgen der Eintragung von rund 163.000 Personen in die Wählerlisten aussetzen, die nach dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgert wurden, da ein begründetes Risiko besteht, dass ihre Einbürgerung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Entscheidung, mit fünf gegen eine Stimme gefällt, hebt diese Einbürgerungen nicht auf und entscheidet nicht über die Hauptsache.

Der Ball liegt seit Monaten bei der Verwaltung, und sie hat bisher nicht reagiert. Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, vorläufige Maßnahmen aufrechtzuerhalten, die die wahlrechtlichen Folgen der Eintragung von rund **163.000** Personen in die Wählerkartei der im Ausland lebenden Spanier aussetzen, die nach dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgert wurden. Die Entscheidung, gefällt mit **fünf gegen eine Stimme**, fiel, nachdem die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Aussetzung beantragt und **Pedro Sánchez** die Richter einen Tag zuvor öffentlich gedrängt hatte, zugunsten dieser Wähler zu entscheiden.

## Was das Oberste Gericht entschieden hat – und was nicht

Man sollte zwei Dinge auseinanderhalten, die der Lärm vermengt. Das Oberste Gericht hat keine Einbürgerung annulliert. Es hat auch die Anweisung, die den gesamten Konflikt auslöste, nicht endgültig für rechtswidrig erklärt. Was es getan hat, ist, die wahlrechtlichen Folgen bestimmter Eintragungen vorläufig auszusetzen, die es für begründet verdächtig hält. Dies ist eine juristische Unterscheidung, die die Regierung – dem Leitartikel von **ABC**, der den Fall aufdeckte, zufolge – verwischen will, indem sie die Entscheidung als pauschalen Entzug von Rechten darstellt.

Das Gericht sieht ein begründetes Risiko, dass die Anwendung jener Anweisung dazu führte, dass Personen in die Wählerlisten aufgenommen wurden, deren Einbürgerung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger. Es geht um die Sauberkeit des Wahlverfahrens, nicht um den Wunsch eines Menschen zu wählen.

## Die Anweisung von 2022, die alles auslöste

Ursprung des Konflikts ist die Anweisung, die **2022** von **Sofía Puente**, damals Generaldirektorin für Rechtssicherheit und öffentliche Glaubwürdigkeit, erlassen wurde. Das Demokratisches Gedächtnis-Gesetz erkannte den Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft für Nachfahren von Spaniern, die aus den im Gesetz ausdrücklich genannten Gründen ins Exil gegangen waren. Die Anweisung hingegen stellte eine allgemeine Exil-Vermutung für alle auf, die Spanien zwischen **1936 und 1955** verlassen hatten: Es genügte der Nachweis der Ausreise.

Anders gesagt: Eine Verwaltungsvorschrift erweiterte in der Praxis den Anwendungsbereich eines vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetzes, ohne den Einzelnachweis der vorgesehenen Umstände zu verlangen. ABC prangerte diese Überschreitung und ihre möglichen Folgen von Anfang an an. Das Oberste Gericht hat über die Rechtmäßigkeit jener Anweisung noch nicht entschieden, aber klargemacht, dass das Allgemeininteresse an der Integrität der Wählerlisten schwerer wiegt als die Partikularinteressen derer, die bei den Wahlen antreten.

## Ein Monat ohne Daten zur Überprüfung der Akten

Hier liegt der härteste Vorwurf des Gerichts, und er richtet sich nicht gegen die Wähler. Einen Monat nachdem das Oberste Gericht die Überprüfung und Trennung der Akten verlangt hatte, hat die Verwaltung nicht mitgeteilt, wie viele sie geprüft, wie viele sie eingestuft hat und mit welchem Ergebnis. Den Richtern ist nicht einmal bekannt, ob die Arbeit überhaupt begonnen hat.

Es geht nicht nur darum, dass die Regierung materielle Schwierigkeiten geltend macht, die Maßnahmen vor dem **29. November** umzusetzen. Es geht darum, dass sie nicht einmal belegt hat, was sie zu ihrer Erfüllung unternommen hat. Diese Informationslücke hindert das Gericht daran, den Umsetzungsgrad seiner eigenen Entscheidungen zu prüfen. Hinzu kommt der Versuch von **PSOE** und **Sumar**, der Anweisung gesetzliche Deckung zu verschaffen, durch einen Änderungsantrag zu einem Bildungsgesetz, der mit der Auflösung der Cortes (des spanischen Parlaments) hinfällig wurde.

## Die Reaktion der Regierung und das Wahlrecht

Die Reaktion von **Fernando Grande-Marlaska**, der andeutete, dem Obersten Gericht sei das Wahlrecht egal, ist unwürdig für einen Minister und beurlaubten Richter. Die Gerichtsentscheidung kann Bürger treffen, die in gutem Glauben gehandelt haben, doch ihr schützender Charakter liegt gerade darin, das Wahlverfahren zu bewahren, nicht die Wünsche der politischen Akteure.

Das Wahlrecht ist grundlegend. Ebenso die Garantie, dass niemand es ausübt, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Verantwortung dafür, dass es so weit kam, trägt, wer die Unregelmäßigkeiten nicht rechtzeitig aufgeklärt hat – nicht die Richter, die darauf hinweisen. Spanien muss mit einer legalen, überprüfbaren und verdachtsfreien Wählerliste zur Wahl gehen. Ohne diese Garantie ist die Legitimität der Wahlen unnötig gefährdet. Und im Wahlrecht gilt wie in jedem Gerichtsverfahren: Vorläufige Entscheidungen sind keine rechtskräftigen Urteile – die Hauptsache ist noch offen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (0 Antworten).

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