Portbou 1990: Gehängte Touristin, fehlender Gerichtsmediziner

1990 wurde eine junge Mitteleuropäerin in Portbou, Spanien, erhängt aufgefunden. Ein TV3-Dokumentarfilm beleuchtet den ungeklärten Fall und forensische Versäumnisse.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Portbou 1990: Gehängte Touristin, fehlender Gerichtsmediziner
Portbou 1990: Gehängte Touristin, fehlender Gerichtsmediziner

Im Sommer 1990 wurde eine junge mitteleuropäische Frau erhängt an einer Kiefer in Portbou, Spanien, gefunden. Sie war kaum über zwanzig Jahre alt, reiste allein durch Europa und hatte vor, einen Tag in Siena zu verbringen. Sie kam nie an. Der Leichnam wurde nachts auf unebenem Gelände entdeckt, ohne Verletzungen an den Fußsohlen. Dieses heute offensichtliche Detail dauerte Jahre, bis es bei den zuständigen Stellen ankam: Der Gerichtsmediziner war am Tag der Bergung nicht vor Ort.

Der Fall, jahrzehntelang falsch abgeschlossen, kehrt dank eines Dokumentarfilms von Crims, der Sendung von Carles Porta im Sender TV3, in die öffentliche Debatte zurück. Die offizielle Darstellung tat dies als Selbstmord ab, doch eine unbequeme Frage bleibt: Warum sollte ein Mädchen ohne bekannte Probleme, ohne Geld für die Rückreise und mit einem Zugticket nach Italien 900 Kilometer von ihrer Route entfernt erhängt werden?

Was geschah in Portbou in diesem Sommer?

Die Gemeinde in der Provinz Girona war damals ein Grenzübergang zu Frankreich per Straße und Bahn. Die Polizeipräsenz war dicht: eine Kaserne der Guardia Civil und eine Einheit der Policía Armada (bewaffnete Polizei) am Bahnhof, die laut einem Foto aus dieser Zeit rund vierzehn Beamte zählte. Schätzungen in der Debatte gehen davon aus, dass insgesamt etwa dreißig Kräfte in dem kleinen Dorf stationiert waren.

In diesem Kontext lagerte eine Gruppe junger Österreicher nahe der Fundstelle des Leichnams. Sie sprachen Deutsch, dieselbe Sprache wie das Opfer, das aus einer Region Norditaliens stammte, wo Deutsch gesprochen wird. Sie blieben in der Gegend, sagten aus, nichts gesehen oder gehört zu haben, und kehrten in ihr Land zurück. Als Journalisten später versuchten, Kontakt aufzunehmen, fielen die Antworten knapp und ausweichend aus; einer weigerte sich angeblich sogar, Daten über die übrigen Gruppenmitglieder preiszugeben.

Fehlender Mediziner, verspäteter Bericht

Der Gerichtsmediziner Lacacci reiste am Tag des Vorfalls nicht an. Er begründete dies laut Berichten mit Problemen bei der Fahrt mit seinem Privatwagen und Differenzen mit der Verwaltung. Als er Jahre später Fotos aus der Akte der Guardia Civil prüfte, die er damals nicht gesehen hatte, änderte sich seine Schlussfolgerung: Es handelte sich um Mord, wahrscheinlich hatten zwei Personen das Mädchen gehängt, während sie bewusstlos war.

Diese Wendung ist das Herzstück des Falls. Wäre der Mediziner am ersten Tag dort gewesen, hätte er eine mitteleuropäische Frau identifiziert, bemerkt, dass ihre Beine nicht rasiert waren – ein Hinweis auf deutschen Ursprung – und einen Selbstmord allein auf unwegsamem Gelände bei Nacht ausgeschlossen. Die Fehlerkette endete hier nicht: Der Leichnam wurde ohne richterliche Genehmigung in ein Massengrab gebracht, sodass der Familie keine sterblichen Überreste zum Trauern blieben.

Österreich-Hypothese: Argumente dafür und dagegen

Die häufigste Analyse richtet sich gegen die Gruppe junger Österreicher. Argumente: Sie sprachen dieselbe Sprache, lagerten nur wenige Meter entfernt, kooperierten später nicht und einer kannte Knotentechniken. Es wird vermutet, das Mädchen könnte in Frankreich in ihren Van gestiegen sein, mit ihnen nach Spanien gereist sein und dass in jener Nacht etwas schiefging: ein Streit, eine versehentliche Überdosis oder Ersticken. Anschließend habe man sie aufgehängt, um einen Selbstmord vorzutäuschen.

Dagegen spricht ein physisches Faktum: Zwei Grenzen mit einer Leiche in einem überfüllten Van zu überqueren, ist zumindest waghalsig. Zudem gibt es keine Blutuntersuchungen, die Drogenkonsum bestätigen, da diese nie durchgeführt wurden. Die Guardia Civil hielt die jungen Männer weder fest noch befragte sie gründlich; sie verließen das Land, ohne weiter belästigt zu werden.

Warum der Fall praktisch offen bleibt

In Österreich und Italien verjährt Mord nicht. In Spanien tut er es. Diese rechtliche Asymmetrie erklärt den Zorn derjenigen, die den Fall verfolgen: Hätten die Verdächtigen in ihren Ländern ermittelt werden können, wäre die Akte noch aktiv. Hier wurde das Verfahren eingestellt, und die Familie blieb ohne Gerechtigkeit und ohne Überreste.

Der TV3-Dokumentarfilm erreichte, was weder die Guardia Civil noch die Justiz geschafft hatten: die Identifizierung des Mädchens. Eine Fernsehsendung erledigte die Arbeit, die der Staat vernachlässigt hatte. Die alles überragende Frage lautet nicht, wer sie getötet hat, sondern warum niemand es herausfinden wollte.



Hinweis: Dieser Artikel basiert auf Material aus der Debatte und veröffentlichten Informationen zum Fall. Die Hypothesen zur Täterschaft sind gerichtlich nicht bestätigt.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (122 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

-
Volver