Wahl einer Partei mit Beschuldigten: Ist das ein 'demokratischer' Betrug?

Nach spanischem Strafrecht kann eine Partei als solche nicht angeklagt werden; untersucht werden nur Personen. Die Wahl eines verdächtigen Kandidaten ist legal, wirft aber ethische Fragen auf.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Nein. Die Wahl einer Partei, gegen deren Mitglieder ermittelt wird, ist kein demokratischer Betrug und macht den Wähler nicht zum Komplizen: In Spanien werden konkrete natürliche oder juristische Personen untersucht, nicht ganze Parteien, und eine Stimmabgabe begründet keine strafrechtliche Verantwortung.

Eine Anklage gegen eine politische Partei als solche kennt die spanische Rechtsordnung nicht. Das Strafgesetzbuch erlaubt es, ein Verfahren gegen eine juristische Person zu richten, doch das erstreckt sich nicht auf deren Wählerschaft. Wer wählt, tut dies aus der durch Artikel 16 der Verfassung garantierten ideologischen Freiheit heraus, nicht als Zustimmung zu künftigen Straftaten.

## Was die Anklage einer Partei eigentlich bedeutet

Wenn davon gesprochen wird, eine Partei anzuklagen, handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck. Ein Richter kann konkrete Taten untersuchen, die Amtsträgern oder der Organisationsstruktur als Einheit zugeschrieben werden. Der Wähler ist nicht Verfahrensbeteiligter und kann wegen einer Stimmabgabe nicht vernommen werden.

## Wähler tragen keine strafrechtliche Verantwortung

Beihilfe setzt eine bewusste Mitwirkung an einer Straftat voraus, was eine Stimmabgabe nicht darstellt. Das spanische Verfassungsgericht hat wiederholt betont, dass das Wahlrecht ein Grundrecht der politischen Teilhabe ist, kein krimineller Akt. Politische Verantwortung ist etwas anderes und wird an der Wahlurne entschieden.

## Justiz und Wahlkalender

Der Verdacht, eine Gerichtsentscheidung könnte aus politischem Kalkül hinausgezögert werden, würde sich bei Bestätigung auf die Gewaltenteilung auswirken. Verfahrensfristen hängen von den Ermittlungen ab, nicht vom Wahlkalender, und Verzögerungen parteipolitischem Kalkül zuzuschreiben erfordert Beweise, nicht bloße Anzeichen.

## Bürgerinstrumente und Verfassungsrahmen

Die Verfassung von 1978 sieht kein Abberufungsrecht vor. Es gibt jedoch Instrumente wie den Amparo-Rechtsbehelf (einen verfassungsrechtlichen Rechtsschutz), das Misstrauensvotum und die Volksinitiative. Das System mangels Abberufungsmöglichkeit mit einer Tyrannei zu vergleichen, ist eine Übertreibung, die diese Wege ignoriert.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (8 Antworten).

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