Von 31.000 Akten zum Spanischen Enkelgesetz nur 91 gültig

Der Spanische Oberste Gerichtshof beziffert die gültigen Zertifikate auf 91 von 31.390 geprüften Akten des Enkelgesetzes: 0,28 % von 2,5 Millionen Anträgen und 160.000…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Von 31.000 Akten zum Spanischen Enkelgesetz nur 91 gültig
Von 31.000 geprüften Akten des Enkelgesetzes erfüllen nur 91 die Voraussetzungen

Wie viele der durch das spanische Enkelgesetz Eingebürgerten erfüllten tatsächlich die Voraussetzungen? Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs, der diesen Oktober 2026 zugestellt wurde, setzt die Zahl für den Verdacht: Von 31.390 bereits geprüften Akten wurden nur 91 Zertifikate ausgestellt. Das sind 0,28 %. Die Zahl wurde vom Vox-Europaabgeordneten Jorge Buxadé verbreitet, der das Verfahren einen «Gesetzesbetrug» und «Wahlbetrug auf Raten» nannte, und auf ihr hat sich die gesamte weitere Diskussion aufgebaut: Ob das Problem das Gesetz, die Verwaltung oder das daraus entstehende Wählerverzeichnis ist.

Der Ausgangspunkt des Außenministeriums ist ein anderer: 2,5 Millionen Anträge, davon 600.000 bereits genehmigt und 160.000 Personen im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Konsulate prüfen in ihrem eigenen Tempo und, einer im Thread verbreiteten Nachricht zufolge, hätte das Außenministerium angeordnet, die Prüfung zu beschleunigen, Urlaub des Personals zu streichen und Wochenendarbeit zu verlangen. Die Eile ist kein Zufall: Am 29N steht eine Wahl an, und der Oberste Gerichtshof hält die Aussetzung des Stimmrechts für diejenigen aufrecht, die 2023 bereits gewählt haben.

Was der Beschluss des Obersten Gerichtshofs über die Enkel des Exils tatsächlich sagt

Die Verwirrung in dieser Angelegenheit ist lehrbuchmäßig: Etwas anderes ist es, ob die Nachkommen des Exils Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben – das wurde seinerzeit beschlossen –, und etwas anderes, wie dieses Gesetz angewendet wird. Das Ministerium selbst erklärt durch Ángel Víctor Torres, die Aussetzung durch den Obersten Gerichtshof würde Personen, die 2023 bereits gewählt haben, die Stimmabgabe verwehren, und ordnet das in einen Ausschluss «aus politischen Gründen» ein. Die Gegenlesung ist prosaischer: Die Enkel des Exils dürfen durchaus wählen, müssen es aber nachweisen. Und genau da liegt die Lücke.

THE OBJECTIVE veröffentlichte das Zeugnis eines Mitarbeiters des Konsulats in Mexiko, der das tatsächliche Interesse eines Teils der Antragsteller beschreibt: die Einbürgerung, um sich in Spanien operieren zu lassen. Das ist keine Umfrage, das ist ein Angestellter, der über das spricht, was er am Schalter sieht. Mit diesem Material spaltet sich die Debatte in zwei Lager: diejenigen, die glauben, das Problem sei die Filterung, und diejenigen, die glauben, das Problem sei das Gesetz selbst.

Das daraus entstehende Wählerverzeichnis und warum der 29N wichtig ist

Die Debatte hat sich schnell von den Akten zum Wählerverzeichnis verschoben. Wenn sich 160.000 Personen eingetragen haben und die Prüfung eine Gültigkeitsquote von 0,28 % ergibt, ist die unausweichliche Frage, wie viele der bereits Genehmigten den Schnitt schaffen. Manche fordern, das gesamte Verzeichnis zu prüfen, nicht nur die Enkel, und notfalls die Wahl auszusetzen. Andere antworten mit dem Beweis in der Hand: Wenn den verbleibenden 99,72 % die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt wird, ist der Schaden bereits geschehen.

Das eigentliche Argument stammt aus dem vergleichenden Wahlrecht: In Spanien werden Verurteilten und denen, die nicht ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis eingetragen sind, das Wahlrecht entzogen. Der Einwand dagegen lautet, dass der Entzug bereits gewährter Staatsbürgerschaften ein individueller Vorgang ist, keine umgekehrte Amnestie. Niemand hat bisher erklärt, wie viele Akte widerrufen werden und mit welchem Verfahren.

Die Gesundheitskosten, die niemand in die Tabelle einträgt

Der wirtschaftliche Fokus dieser Angelegenheit ist nicht der Wahlbetrug, sondern die Rechnung. Der Einwand mit dem größten Gewicht in der Analyse betrifft den Verbrauch von Leistungen: Eingebürgerte, die die öffentliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, ohne je eingezahlt zu haben, und ihre Kinder und Enkel, die ebenfalls Spanier sind. Die kursierende Projektion – mehr «Spanier» im Ausland, die Leistungen verbrauchen, als Menschen im Inland beitragen – hat kein veröffentlichtes Modell, aber eine demografische Logik, die kurzfristig schwer zu bestreiten ist.

Dazu kommt das klassische fiskalische Argument: Wenn der Nettosaldos einer Gruppe Verbraucher statt Produzent ist, trägt der Sozialstaat sich mit den Steuern derer, die bleiben. Die Gegenerwiderung: Die Staatsbürgerschaft ist kein Aufenthaltsvertrag, und viele dieser neuen Spanier leben gar nicht in Spanien. Beides kann gleichzeitig wahr sein.

Die offene Frage: Prüfen oder vertuschen?

Die unbequemste Kritik richtet sich nicht gegen die PSOE (Spaniens sozialistische Partei), sondern gegen das System: Wenn der Betrug festgestellt wird und niemand den nächsten verhindert, ist das Problem nicht diese Akte, sondern die institutionelle Reaktionsfähigkeit. Die JEC (Spaniens Wahlaufsichtsbehörde) hat Parteien mit Bußgeldern belegt, und die zahlt der Steuerzahler – die Sanktion schreckt also nicht ab. Das Verfahren liegt weiterhin beim Obersten Gerichtshof, und die Konsulate prüfen weiter. Mit diesen Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass von 31.390 Akten nur 91 gültig sind. Verwunderlich ist, dass jemand dachte, niemand würde bis 91 zählen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (88 Antworten).

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