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Vier Jahre Haft für Vermieterin wegen Schlossaustausch
Das OLG Navarra bestätigt vier Jahre Haft für eine Vermieterin in Pamplona, die das Schloss austauschte und ihre Mieterin samt Baby auf die Straße setzte.
Vermieterin zu vier Jahren Haft verurteilt: Mieterin und Baby auf der Straße
Vier Jahre Gefängnis. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Navarra (TSJN), das gegen eine Vermieterin aus Pamplona bestätigt wurde. Sie hatte das Türschloss ihrer Wohnung ausgetauscht, ohne die Mieterin zu informieren, die weiterhin Miete zahlte und dort mit ihrem acht Monate alten Sohn lebte. Die Frau und das Baby standen vor verschlossener Tür und konnten nicht an ihre persönlichen Gegenstände gelangen. Das Urteil, über das El Mundo zuerst berichtete, setzt sich zusammen aus zwei Jahren wegen Nötigung und weiteren zwei Jahren wegen besonders schweren Diebstahls, plus 6.000 Euro Schmerzensgeld und 4.819 Euro für nie wieder aufgetauchte Gegenstände.
Der Fall beginnt mit einem Vertrag vom 7. März 2019, gültig bis zum 31. März 2020, der um zwei Jahre verlängert wurde. Ende März 2021 teilte die Eigentümerin mit, dass sie den Vertrag nicht erneuern werde, um die Immobilie zu renovieren. Die Mieterin erklärte daraufhin, sie bleibe wohnen und zahle weiter, bis sie eine neue Wohnung für sich und ihr Kind gefunden habe. Am 7. Juni, während der Vertrag noch lief, erschien die Vermieterin mit einem Schlüsseldienst und ließ das Schloss austauschen.
Was geschah mit den Habseligkeiten der Mieterin?
Vier Tage später, am 11. Juni, meldete sich die Angeklagte in der Wohnung an und ließ die Mutter und das Baby aus dem Melderegister austragen. Laut den festgestellten Tatsachen nahm sie innerhalb der Wohnung deren Besitztümer an sich: einen Laptop, einen Fernseher, eine Kamera, Schmuck sowie Gegenstände aus der Erstausstattung des Babys und Haushaltswaren. Die Anzeige erstattete man am 8. Juni beim Bereitschaftsgericht. Am 15. Juni übergab sie auf Bitten einer Sozialarbeiterin vor zwei Beamten der Stadtpolizei zwei Koffer mit Kleidung und Dokumenten. Der Rest, laut Gutachten mehr als 400 Euro wert, wurde nicht vollständig zurückgegeben: Ein Teil kam am 16. Juli zurück, aber nicht alles.
Das Gericht sieht den Tatbestand der Nötigung, der die legitime Nutzung der Wohnung verhinderte, sowie des besonders schweren Diebstahls, der die Opfer und ihren Sohn in eine schwere finanzielle Lage brachte. Die Verteidigung kann Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen.
Die Mieterin zahlte: Das Detail, das alles ändert
Hier gibt es keine Mietrückstände. Der Vertrag war gültig und die Miete wurde gezahlt. Dies widerlegt die im Internet oft verbreitete Lesart, es handle sich um einen Fall von illegaler Besetzung (Okupación). Ist es nicht. Die eigentliche Debatte ist eine andere: Was darf ein Eigentümer tun, wenn er seine Wohnung zurückwill, der Mieter aber mit gültigem Vertrag drinnen bleibt und auf dem angespannten Markt nach einer neuen Bleibe sucht?
Manche argumentieren, der strafrechtliche Weg sei unverhältnismäßig und stelle diese Frau auf eine Stufe mit Schwerverbrechern. Dem steht entgegen: Es wurde ohne Einwilligung das Schloss gewechselt, ein Baby auf die Straße gesetzt und fremdes Eigentum einbehalten. Der zivilrechtliche Weg stand offen, wurde aber nicht genutzt.
Der Konflikt zwischen Vermietern und Mietern
Das Urteil hat die alte Debatte neu entfacht. Eine Seite behauptet, Vermieten sei ruinös geworden: Zahlt der Mieter nicht, laufen die Kosten für den Eigentümer weiter, und die zivilrechtliche Räumung dauere lange. Die Gegenseite hält dagegen, dass dieses Risiko nicht legitimiert, in eine fremde Wohnung einzudringen, das Schloss zu wechseln und die Inhalte zu behalten. Das Gesetz schützt den Besitz, nicht den Willkürakt des Eigentümers.
Die optimistischste Rechnung für die Vermieterin geht davon aus, dass ein Zivilrichter Monate gebraucht hätte. Das pessimistische Szenario ist eingetreten: Vier Jahre Haft, Entschädigungen und ein Vorstrafeneintrag. Die vorherige Mediation, die möglich gewesen wäre, wurde nicht versucht.
Die Renovierung, die nie bewiesen wurde
Als Grund für die Nichtverlängerung wurde die Renovierung der Immobilie angegeben. Das Urteil prüft nicht, ob die Renovierung real war oder nur eine Ausrede. Festgestellt wird jedoch, dass die Eigentümerin bei einem verlängerten Vertrag nicht eigenmächtig handeln durfte. Die zweijährige Verlängerung setzte das Ende des Mietverhältnisses auf 2022, neun Monate nach den Ereignissen.
Was, wenn der Eigentümer die Wohnung selbst oder für nahe Verwandte braucht? Das Gesetz sieht Fälle der Rücknahme vor, erfordert aber die Einhaltung von Fristen und Verfahren. Hier wurde keines eingehalten.
Was für den Mietmarkt auf dem Spiel steht
Der Fall nährt die Erzählung, dass die Vermietung an vulnerable Familien ein unkalkulierbares Risiko sei. Argumentiert wird, viele Eigentümer würden gar nicht vermieten, auf Saisonmieten setzen oder Mieter anhand ihres Gehalts filtern. Die aggregierte Wirkung wäre weniger Angebot und höhere Preise für jene, die am dringendsten Wohnraum brauchen. Ein Teufelskreis.
Die Verurteilung schafft keine Rechtsunsicherheit: Sie schafft einen Präzedenzfall darüber, was nicht erlaubt ist. Die Frage ist, ob der Markt das Urteil als Warnung an Vermieter oder an Mieter liest.
Die Mieterin zahlte. Das Schloss wurde trotzdem gewechselt. Die erste Instanz hat gesprochen, das Oberste Gericht kann dies überprüfen. Wie viele Eigentümer stehen nur einer falschen Entscheidung entfernt, auf der Anklagebank zu landen?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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