Spaniens DD1-Formular und Modell 720: zwei verschiedene Anzeigen für Auslandskonten

Das DD1-Formular der Banco de España und das Steuerformular 720 sind getrennte Pflichten: Die 50.000-Euro-Grenze befreit vom 720, nicht aber vom Formular der Banco de España.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spaniens DD1-Formular und Modell 720: zwei verschiedene Anzeigen für Auslandskonten
Auslandskonten melden: das DD1-Formular der Banco de España und das Modell 720

Ein Konto im Ausland zu eröffnen ist kein Verbrechen. Es nicht anzugeben, kann nach den geltenden Regeln jedoch teuer werden. Und das Detail, das fast niemand kennt: Es gibt zwei verschiedene Pflichten, die ständig verwechselt werden – eine geht an die Banco de España, die andere an die spanische Steuerbehörde. Die erste ist die Circular 3/2006, die die Meldung von Eröffnungen, Schließungen, Salden und Bewegungen von Konten im Ausland vorschreibt. Die zweite ist das Modell 720, das bei der Steuerbehörde einzureichen ist, wenn das Gesamtvermögen im Ausland 50.000 Euro übersteigt.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass unterhalb dieser Grenze nichts zu tun ist. Das stimmt nicht: Die 50.000-Euro-Grenze befreit vom 720, nicht aber vom Formular der Banco de España. Die Verwirrung entsteht, weil beide Verfahren vermischt werden und weil die Behörden selbst nicht immer klarstellen, welche Pflicht gilt.

Was ist das DD1-Formular und wann muss es eingereicht werden?

Das DD1 ist das Dokument, mit dem die Eröffnung oder Schließung eines Kontos im Ausland gemeldet wird. Das DD2 erfasst die Kontobewegungen. Die Pflicht ergibt sich aus der Circular 3/2006 vom 28. Juli; die Frist für die Meldung der Eröffnung beträgt einen Monat ab Kontoeröffnung. Für Bewegungen gelten Schwellenwerte: Die Summe muss 600.000 Euro jährlich oder 3.000.000 Euro monatlich übersteigen, damit eine Meldung erforderlich ist.

Hier liegt der Haken: Viele Menschen mit bescheidenen Konten glauben, von allem befreit zu sein. Befreit sind sie nur von der Meldung der Bewegungen. Die Eröffnung muss dagegen immer gemeldet werden. Und wenn der Monat verstrichen ist, löst sich das Problem nicht von selbst.

Das Modell 720: Was es ist und warum es mit der Einkommensteuer verknüpft ist

Das Modell 720 ist die informative Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte. Es wird bei der spanischen Steuerbehörde eingereicht; nach den genannten Vorschriften fiel die außerordentliche Frist in die Monate März und April. Der Schwellenwert, der die Pflicht auslöst, liegt bei mehr als 50.000 Euro insgesamt. Unterhalb dieser Grenze muss es nicht eingereicht werden.

Jetzt kommt der Punkt, der die größte Unruhe auslöst: Die Steuerbehörde hat bestätigt, dass sie nach Einreichung des 720 prüfen kann, ob die angegebenen Vermögenswerte mit den erklärten Einkünften übereinstimmen. Das Formular ist also kein isolierter Formalakt: Es öffnet der Steuerbehörde die Tür, um zu prüfen, ob das im Ausland befindliche Geld damals in der Einkommensteuererklärung angegeben wurde. Wurde es nicht angegeben, kann es nachversteuert werden. Und eine Nachversteuerung bedeutet: zahlen.

Sanktionen: Was das Gesetz sagt und was unklar bleibt

Das Ley 19/2003 über Kapitalbewegungen und wirtschaftliche Transaktionen mit dem Ausland regelt das Sanktionsregime. Bei verspäteter Einreichung ohne vorherige Aufforderung der Behörden sind die Bußgelder gestaffelt: bis zu 300 Euro, wenn nicht mehr als sechs Monate vergangen sind, mit einem Minimum von 150 Euro. Danach steigt es an.

Ungeklärt ist, ob dieses Gesetz weiterhin für Sanktionen wegen unterlassener Meldung an die Banco de España gilt oder ob das Antibetrugsgesetz es aktualisiert hat. Manche vertreten die Auffassung, dass Sanktionen nach einem Jahr verjähren, was in der Praxis sehr späte Meldungen straffrei stellen würde. Andere warnen, dass dies ein Widerspruch wäre: Wer meldepflichtig ist, kann nicht erwarten, dass die Pflicht mit der Zeit von selbst verschwindet. Die Meinungsverschiedenheit ist weiterhin offen.

Die echte Angst: dass das 720 zur Nachversteuerung früherer Jahre dient

Ein Teil der Analyse geht davon aus, dass die Verschärfung der Vorschriften nicht nur der Ordnung der Informationen dient, sondern auch die Tür zu Nachversteuerungen vergangener Jahre öffnet. Die Überlegung ist einfach: Wer ein Konto angibt, das jahrelang nicht deklariert war, muss damit rechnen, dass die Steuerbehörde prüft, ob die erzielten Zinsen damals versteuert wurden. Geschah das nicht, sind die Differenz plus Zuschläge zu zahlen.

Demgegenüber vertritt eine andere Richtung die Ansicht, dass Deklarieren immer besser ist als Nichtdeklarieren. Die Strafe für verspätete Einreichung ist begrenzt; die Sanktion für Verschweigen, wenn man erwischt wird, ist es nicht. Und mit dem internationalen automatischen Datenaustausch der Banken steigt die Wahrscheinlichkeit, ohne Deklaration erwischt zu werden, stetig.

Broker-Konten: Der Zweifel, den die Banco de España telefonisch klärte

Eine wiederkehrende Frage ist, ob Wertpapier- und Derivatekonten bei ausländischen Brokern unter das DD1 fallen. Die Antwort der Abteilung für wirtschaftliche Transaktionen mit dem Ausland der Banco de España lautete Nein: Diese Konten gelten nicht als Bankkonten und müssen nicht über das DD1-Formular gemeldet werden. Die Klarstellung ist relevant, weil viele Anleger mit Brokern außerhalb Spaniens arbeiten und das Gegenteil angenommen hatten.

Wie man einreicht und wohin man es sendet

Das Verfahren ist nicht bequem. Die Formulare DD1 und DD2 können nicht direkt heruntergeladen werden: Sie müssen per E-Mail bei der Banco de España angefordert werden, die sie leer per Post zusendet. Anschließend werden sie ausgefüllt und zurückgeschickt. Es gibt auch einen Online-Weg mit digitalem Zertifikat oder elektronischem Personalausweis, der jedoch nicht immer funktioniert: Nutzer haben Ladefehler auf der Website der Banco de España beim Einreichen gemeldet.

Die Postadresse der Zentraldirektion lautet C/ Alcalá, 48, 28014 Madrid, die Telefonnummer für Anfragen ist 91 338 50 00. Für spezifische Fragen zum Verfahren verfügt die Banco de España über Kontakt-E-Mail-Adressen der Abteilung für wirtschaftliche Transaktionen mit dem Ausland.

Lohnt es sich, ein altes, nie gemeldetes Konto zu regularisieren? Die Antwort hängt davon ab, wie viel darauf liegt, wie viele Jahre vergangen sind und ob die Zinsen damals deklariert wurden. Niemand nennt eine genaue Zahl – und genau dieser Teil ist weiterhin ungeklärt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (78 Antworten).

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