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Spanien verpasst erneut die verfassungsmäßige Frist für den Haushalt
Artikel 134.3 der spanischen Verfassung verlangt die Vorlage des Haushalts drei Monate vor Ablauf. Spanien arbeitet weiterhin mit dem Haushalt von 2023.
Die spanische Regierung wird die verfassungsmäßige Frist zur Vorlage des Entwurfs des Staatshaushalts erneut verpassen. Die Verlängerung des Haushalts von 2023, verabschiedet von einer Legislaturperiode, die nicht mehr existiert, ist zur Routine geworden und hindert das Parlament daran, seine Kontrollfunktion auszuüben.
Die spanische Regierung wird den Entwurf des Staatshaushalts nicht innerhalb der in der Verfassung festgelegten Frist vorlegen. Das räumt die Regierung selbst ein. Artikel 134.3 verpflichtet, den Haushalt dem Kongress mindestens **drei Monate** vor Ablauf des bisherigen zuzuleiten. Das wird nicht geschehen.
## Eine Frist, die die Verfassung setzt und die Regierung bricht
Der Erste Vizepräsident, **Carlos Cuerpo**, erklärte, bei der Regierung hätten sich „dringende Angelegenheiten über das Wichtige gestapelt“. Das Wichtige – den Haushalt vorzulegen und ihn dem Parlament zu unterbreiten – blieb unter dem Dringenden liegen. So geht es seit 2023.
Die jährliche Vorlage des Haushalts ist kein Verwaltungsakt. Sie ist die wirtschaftliche Übersetzung des Regierungsprogramms und das Instrument, mit dem die Cortes die Verwendung öffentlicher Mittel genehmigen, Prioritäten festlegen und die Regierung kontrollieren. Die Vorlage garantiert nicht die Verabschiedung. Sie garantiert etwas, das davor liegt: dass das Parlament den Haushalt debattieren, ändern, annehmen oder ablehnen kann.
## Von der Ausnahme zur Methode: drei Jahre ohne neuen Haushalt
Die Verfassung sieht die automatische Verlängerung vor, damit der Staat nicht stillsteht, wenn es keinen neuen Haushalt gibt. Diese Garantie der Kontinuität darf nicht zum Normalweg werden. Die Verlängerung hält die Verwaltung am Laufen; sie erneuert nicht das politische Vertrauen. Schon gar nicht, wenn der geltende Haushalt aus einer Legislaturperiode stammt, die längst endete: Der Haushalt **2023** wurde von der Legislaturperiode verabschiedet, die aus den Parlamentswahlen von **2019** hervorging.
Die Regierung hat in der gesamten Legislaturperiode keinen neuen Haushalt vorgelegt. Die Fragilität der Investiturmehrheit führte zu fortlaufenden Verlängerungen. Und im Kongress wurde der fiskalische Pfad mit den Stimmen von PP, Vox und Junts abgelehnt. Die Schwierigkeit, Unterstützung zu finden, befreit die Regierung nicht von ihren verfassungsmäßigen Pflichten. Im Gegenteil: Wenn die Mehrheit unsicher ist, ist es umso notwendiger, dass sich das Parlament äußert.
## Das Verfassungsgericht prüft den Konflikt des Senats
Das Problem hat institutionelle Dimension angenommen. Das **Tribunal Constitucional** (spanisches Verfassungsgericht) prüft den von der **Cámara del Senado** (spanischer Senat) erhobenen Konflikt, der geltend macht, dass das wiederholte Fehlen eines Haushaltsentwurfs die Cortes an der Ausübung der Kompetenz hindert, die ihnen die Verfassung zuweist. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird bedeutsam sein, doch die politische Frage besteht unabhängig vom Ausgang.
Eine Regierung kann den verfassungsmäßigen Kalender nicht der Zweckmäßigkeit ihrer Verhandlungen oder dem politischen Klima des jeweiligen Moments anpassen. Sie muss den Haushalt vorlegen und dem Parlament unterbreiten, auch wenn der Ausgang der Abstimmung ungewiss ist. Und wenn ihr keine Mehrheit zur Verfügung steht, die das zentrale Instrument ihrer Wirtschaftspolitik trägt, muss sie die entsprechenden politischen Konsequenzen ziehen.
Die Verfassung einzuhalten ist keine Formalität. Es ist die erste Pflicht dessen, der regiert. Alles andere sind Ausreden. Die genannten Fristen und Pflichten stehen im Verfassungstext und wurden von der Regierung selbst eingeräumt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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