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Spanien: Kein Verzicht auf die zweisprachige Ortsnamen in spanischer Form
Die Verfassung von 1978 verankert das Spanische als Amtssprache. Die einseitige Durchsetzung regionaler Ortsnamen schließt die Bürger des übrigen Landes aus.
Die Verfassung von 1978 legt das Spanische als Amtssprache des Staates fest, was die Gleichrangigkeit der traditionellen spanischen Ortsnamen bedeutet. Die einseitige Durchsetzung regionaler Namen schließt Bürger des übrigen Landes aus.
Die Toponomie, also die Erforschung und Benennung der Orte, ist eine Angelegenheit, die über eine bloße sprachliche oder gefühlsmäßige Frage hinausgeht. In Spanien legt die Verfassung von **1978** in Artikel 3 fest, dass das Spanische die Amtssprache des Staates ist. Dieser Grundsatz, der allen Bürgern das Recht garantiert, Spanisch zu kennen und zu verwenden, hat direkte Auswirkungen darauf, wie Orte im gesamten Staatsgebiet benannt werden.
## Die gemeinsame Sprache als nationales Band
Die Verfassung erkennt an, dass die übrigen spanischen Sprachen in ihren jeweiligen Autonomen Gemeinschaften ebenfalls Amtssprachen sind, aber das Spanische ist die Sprache, die die ganze Nation verbindet. Aus dieser Dualität ergibt sich eine inhärente Logik: Die offiziellen Ortsnamen in Gebieten mit eigener Sprache sollten zweisprachig und gleichrangig sein. Das ist keine Konzession, sondern eine Forderung nach Souveränität und Gerechtigkeit. Ein Ortsname ist ein Akt öffentlicher Herrschaft und benennt einen Raum, der der gesamten Nation gehört, nicht nur denen, die in einer bestimmten Region leben oder eine bestimmte Sprache sprechen.
Wenn eine autonome Verwaltung einseitig die ausschließliche Form in der Regionalsprache durchsetzt, wie es bei **«Lleida»** statt **«Lérida»** oder **«Donostia»** statt **«San Sebastián»** geschehen ist, übt sie nicht einfach eine kulturelle Zuständigkeit aus. Sie beschneidet in der Praxis das Recht aller Spanier, das gemeinsame Territorium in der Sprache zu erkennen und zu benennen, die die Verfassung als im gesamten Staat amtlich erklärt.
## Geschichte und kollektives Gedächtnis in den Namen
Die Geschichte bestätigt, dass Ortsnamen jahrhundertelang auf Kastilisch im Umlauf waren. Königliche Dokumente, Kartografie, Literatur und Verwaltung haben Formen wie **«Orense»**, **«Seo de Urgel»**, **«Ibiza»** oder **«Mahón»** verwendet. Diese sind keine fremden Aufpfropfungen, sondern Formen, die sich durch Gebrauch, Schrift und Recht im Laufe der Zeit gefestigt haben. Ihnen den offiziellen Status abzusprechen bedeutet in gewisser Weise, eine Schicht des spanischen kollektiven Gedächtnisses auszulöschen, oft im Namen einer sprachlichen Reinheit, die selten absolut war.
Die toponymische Zweisprachigkeit will die autochthone Form nicht auslöschen, sondern an ihren richtigen Platz stellen, neben die Form, die es jedem Bürger unabhängig von seiner Herkunft in Spanien ermöglicht, sich zu orientieren, zu verstehen und sich als Teil des Territoriums zu fühlen.
## Rechtssicherheit und territoriale Gerechtigkeit
Aus Sicht des Staates ist die zweisprachige Gleichrangigkeit der Toponomie auch eine Garantie für Rechtssicherheit und Gleichheit. Eine Karte, ein Verkehrszeichen, ein Verwaltungsdokument oder ein offizielles Register, das die spanische Version auslässt, erzeugt praktische und symbolische Ausschlüsse. Die gemeinsame Sprache darf nicht auf einen subsidiären Status oder eine bloß übersetzbare Rolle innerhalb des eigenen nationalen Territoriums verwiesen werden. Das zu tun hieße zuzugeben, dass es Räume der Nation gibt, in denen das Spanische nicht mehr voll amtlich ist, was sowohl dem Geist als auch dem Buchstaben der Verfassung widerspricht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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