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Selbstständige in Spanien: Die Debatte um den 254-€-Beitrag und der UK-Weg
Ein Unternehmer fragt, was passiert, wenn er den Selbstständigenbeitrag von 254 € in Spanien nicht zahlt; der Thread driftet Richtung Firmengründung in Großbritannien und Fragen über…
Selbstständige in Spanien: Die Debatte um den 254-€-Beitrag und der UK-Weg
Ein Unternehmer mit 240 € in der Tasche will einen Online-Shop für Stühle aufmachen. Sein Problem ist nicht die Suche nach Lieferant oder Kunden: Es ist der Selbstständigenbeitrag (RETA, die spanische Pflichtversicherung für Selbstständige), der sein Budget frisst, bevor er das erste Paket verschickt. „Damit bezahle ich Server, Werbung, Domain und es bleibt sogar was übrig“, fasst er zusammen. Die Frage, die er stellt — was passiert, wenn ich nicht zahle — löst einen Thread mit 40 Antworten aus, der 5.177 Tage später immer noch keine klare offizielle Antwort hat.
Die Zahl tut weh: 254 € im Monat Mindestbeitrag für Selbstständige gegenüber einem Mindestlohn von 640 € im Jahr 2012. Man zahlt ab Minute null, auch ohne einen einzigen Euro Umsatz. Das ist der Kern der Sache.
Kann man Rechnungen schreiben, ohne sich als Selbstständiger anzumelden?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wen man fragt. Manche behaupten, schon die bloße Rechnungsstellung verpflichte zur Beitragszahlung. Andere vertreten die Auffassung, dass man bei gelegentlicher Tätigkeit ohne Selbstständigenbeitrag fakturieren könne. Und eine dritte Version, die am häufigsten genannte: Solange der Jahresumsatz den Mindestlohn nicht übersteigt, sei eine Anmeldung beim RETA nicht nötig. Das Problem: Selbst die Beamten sind sich nicht einig. „Je nachdem, welcher Beamte gerade da ist, sagt man dir das eine oder das andere“, resümiert ein Teilnehmer, der angibt, regelmäßig bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
Der Mittelweg, der vorgeschlagen wird: sich nur beim Finanzamt mit dem Formular 036 anmelden — kostenlos — und Einkommensteuer- sowie Umsatzsteuererklärungen abgeben. Solange man unter dem Mindestlohn bleibt, meldet man sich nicht bei der Sozialversicherung an. Es gibt dazu Urteile, aber die Auslegung ist unklar. Wenn man erwischt wird, heißt es kämpfen. Und Präzedenzfälle gibt es.
Der Offshore-Weg: Ltd in Großbritannien und Server im Ausland
Die Alternative, die in der Diskussion an Gewicht gewinnt: die Firma außerhalb Spaniens gründen. Eine Ltd in Großbritannien zu gründen kostet etwa 18 Euro bei der Companies House und dauert keine Stunde. Die Körperschaftsteuer liegt bei rund 20%, und die ersten 10.000 Pfund Gewinn könnten steuerfrei sein, wobei die Angabe nicht bestätigt ist. Isle of Man, Malta oder jedes andere Gebiet mit 0% Unternehmenssteuer tauchen als teurere, aber intransparentere Option auf.
Das Problem: Eine Firma irgendwo zu gründen ist legal; weniger legal ist es, sie von Spanien aus zu führen, ohne hier Steuern zu zahlen. „Wenn die Firma im Land X von Spanien aus verwaltet wird, muss sie die Steuern in Spanien zahlen“, warnt ein Teilnehmer. Und ein anderer fügt den vernünftigsten Rat des Threads hinzu: Mit einem spanischen Anwalt sprechen, bevor man alles riskiert.
Die 50%-Ermäßigung, die für Online-Shops nicht gilt
Es kursiert die Idee, dass Online-Shops eine 50%-Ermäßigung beim Selbstständigenbeitrag bekommen. Für den hier besprochenen Fall ist das falsch. Die Ermäßigung gilt nur für die CNAE-Codes 4781, 4782, 4789 und 4799 (Handel auf Märkten und Hausiergeschäft). Ein Online-Shop wird unter 4791 eingestuft, Einzelhandel per Postversand oder Internet. Wer die Ermäßigung in Anspruch nimmt, zahlt zu wenig Beiträge.
Die IAE-Steuerkategorie ist wieder ein anderes Kapitel: die 665, Einzelhandel per Post oder Katalog. Die Anmeldung unter diesen Kategorien ist kostenlos, und manche Lieferanten verlangen sie, um Gewerbetreibende von Privatpersonen zu unterscheiden. Die meistzitierte verbindliche Auskunft von April 2010 ordnet den Online-Verkauf von Möbeln der Kategorie 653.1 zu, auch ohne Ladengeschäft.
Der Wettbewerbsvorteil derer, die nicht zahlen
Hier liegt der Kern der Sache. Wer den Beitrag nicht zahlt, arbeitet schwarz und hat einen Vorteil gegenüber anderen Unternehmern, die sich an die Regeln halten. Das ist keine Meinung: Das ist das Argument desjenigen, der das System verteidigt. Die Antwort des Unternehmers ist genauso direkt: Dann kann nur noch gründen, wer Kapital hat, dessen Verlust ihm egal ist. Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer.
Die optimistischste Rechnung des Threads: Mit 240 Euro, wenn die Stühle 10 kosten und für 14 verkauft werden, kauft man 24 Stück. Oder man bezahlt 800 Werbeklicks. Das Pessimismus-Szenario fasst ein anderer Teilnehmer mit Häme zusammen: „Was willst du verkaufen, heiße Luft?“
Die Diskussion driftet zum Doppelstandard: Ein Rentner mit 2.000 Euro, der Wohnungen schwarz vermietet, wird nicht mit derselben Strenge kontrolliert wie ein Selbstständiger, der ein paar Groschen fakturiert. Das Finanzamt jagt den Kleinen und schaut beim Ferienwohnungsvermietung weg. Unter diesen Vorzeichen bleibt die ursprüngliche Frage — was passiert, wenn ich nicht zahle — ohne offizielle Antwort. Die echte Antwort, so viel zeigt der Thread: Die bekommt dir niemand schriftlich.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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