Krankenkasse verweigert Zahlung an Selbstständigen mit Beitragsrückstand
Ein freiberuflich tätiger Arbeitnehmer wartet seit Anfang März auf sein Krankengeld. Der Grund, den seine Krankenversicherung (Mutua) angibt: Er muss zunächst zwei unbezahlte Beiträge zur Sozialversicherung begleichen. Er glaubte, diese seien gestundet worden; das war jedoch nicht der Fall. Er ist krankgeschrieben und kann daher nicht arbeiten. Ohne Arbeit keine Einnahmen. Und ohne Einnahmen kann er die Schulden nicht tilgen, die die Leistung blockieren. Die Mutua versichert, dass er rückwirkend zahlen wird, sobald er die Situation klärt. Geld für die Klärung hat er heute nicht.
Der Betroffene schildert seinen Fall selbst: über 45 Jahre alt, elf Monate erfolglos auf Jobsuche, eine Behinderung, die ihn auf Telearbeit beschränkt, und eine Ehefrau ohne Einkommen. Sein Weg, monatlich mehr als 800 € zu verdienen, war die Anmeldung als Selbstständiger.
Der Fall: Zwei Beiträge und eine Stundung, die es nie gab
Ursache ist ein klassisches Verwaltungsversäumnis. Zwei Beiträge, von denen der Betroffene annahm, sie seien gestundet, blieben unbezahlt. Diese Schuld nutzt die Mutua nun als Argument, um die Zahlung des Krankengeldes einzubehalten. „Sie sagen, ich bekomme das Geld erst rückwirkend, wenn ich die Schulden beglichen habe“, erklärt er. Das Problem ist einfache Arithmetik: Wer kein Krankengeld bezieht, hat keine Einnahmen; wer keine Einnahmen hat, kann nicht zahlen. Unterdessen summieren sich jeden Monat neue Säumniszuschläge, und das Vermögen schmilzt dahin.
Darf die Mutua die Zahlung bei Schulden bei der Sozialversicherung verweigern?
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, und der Betroffene sucht sie nun auf formellem Weg. Er hat Beschwerde bei der Sozialversicherung wegen der Verzögerung eingereicht und einen kostenlosen Anwalt beantragt. Seine These ist zweigeteilt: Erstens darf die Mutua die Auszahlung einer Leistung nicht von einer Schuld gegenüber einer anderen Behörde abhängig machen. Zweitens dürfen Zinsen, die durch ihre eigene Verzögerung entstehen, ihm nicht angelastet werden.
Die offizielle Darstellung änderte sich im Laufe der Tage, was er mit Sarkasmus betont. Zuerst lag die Schuld beim Steuerberater, dann bei der Sozialversicherung, danach an einem „IT-Fehler“ und schließlich an einer Bank, die angeblich die Überweisung hätte veranlassen sollen. Die Zahlung bleibt vorerst aus. Die Mutua hat keine öffentliche Erklärung abgegeben, und der Fall ist weiterhin offen.
Beiträge, die Selbstständige nach 60 Tagen Krankheit nicht zahlen sollten
Mitten im Prozess entdeckt der Betroffene ein Detail, das alles verschlimmert. Wie man ihm mitteilt, muss ein Selbstständiger, der länger als 60 Tage krankgeschrieben ist, die monatliche Beitragssumme nicht weiter entrichten. Er hat sie jedoch weitergezahlt, und diese Last – laut ihm etwa 300 € pro Monat – trägt zur finanziellen Erstickung bei. Wenn die Regel so lautet, stellt sich die naheliegende Frage, wie viele Freiberufler dies nicht wissen und wie viel sie unwissentlich zu viel gezahlt haben.
Was es wirklich kostet, in Spanien selbstständig zu sein
Selbstständigkeit bedeutet mehr als nur einen Beitrag zu zahlen und loszulegen. Jeder, der Rechnungen stellt, kennt die Liste: Sozialversicherung – mindestens 900 Euro pro Quartal –, vierteljährliche Einkommensteuer (IRPF) mit einer Abzugspauschale von 20%, selbst wenn man nur wenig verdient, Mehrwertsteuer (IVA), Buchhaltungsdienstleister und ständig wachsende Betriebskosten. „Der Alltag eines Selbstständigen“, fasst ein Teilnehmer zusammen, ist ein ständiges Aderlass, das zwischen guten und schlechten Monaten nicht unterscheidet. Tausende Selbstständige liegen unter dem Mindestlohn (SMI), behaupten mehrere Kommentare, und keiner passt in das Bild des reichen Unternehmers.
Das ärztliche Gutachten und die noch ungeklärte Erwerbsminderung
Die Krankschreibung steht noch unter Begutachtung durch ein medizinisches Gericht, ein Verfahren, dessen Details dem Betroffenen laut eigener Aussage nicht klar sind. Hier kommt seine Diagnose ins Spiel: eine schizoide Persönlichkeitsstörung, innerhalb eines Profils, das er als typisch ansieht: Behinderung, über 45 Jahre alt und nur eine berufliche Option im digitalen Bereich. Erwerbsminderung hat verschiedene Grade – teilweise, voll für den bisherigen Beruf oder absolut für jede Tätigkeit –, und vom Ergebnis hängt ab, was er nach Ende der Krankschreibung tun kann.
Von Spott bis Crowdfunding: Zwei Reaktionen auf das Problem
Die gesellschaftliche Reaktion war ein Spiegelbild. Ein Teil antwortete mit Verachtung: „Wer 600 € nicht hat, kann nicht selbstständig sein“, sagte so mancher und vermengte ein Liquiditätsproblem mit einer vermeintlichen persönlichen Unfähigkeit. Andere halfen aktiv. Einer schlug eine Spendensammlung vor und startete mit 30 Euro; mehrere andere boten Geld oder Material für den Neustart an. Der Betroffene dankte für die Geste, lehnte sie aber ab: Er wollte erst die offiziellen Wege ausschöpfen.
Er hat bereits Sozialeinrichtungen, das Rote Kreuz – das ihm eine Karte im Wert von 75 € für Lebensmittel und Drogerieartikel gab –, die Arbeitsagentur (SEPE) und Dutzende Verbände kontaktiert. Die Antwort wiederholt sich: Bei der Beantragung von Hilfen disqualifiziert der Status als Selbstständiger.
Unterdessen skizziert er selbst einen Ausweg, der sich nicht von allein ergibt. Er erwartet die rückwirkende Zahlung des Krankengeldes seit Anfang März, die Fortsetzung der Leistung und eine Rückerstattung der Einkommensteuer in Höhe von etwa 1200 Euro, die jährlich eingeht. Mit diesem Cocktail glaubt er, die Schulden tilgen zu können. Falls nicht, ist Plan B derselbe wie immer: Reserven aufbrauchen und schließen. Dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer so lange warten muss, während Verwaltung und Mutua sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, bleibt das Detail, das niemand erklärt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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