PSOE bringt Gesetz zur Bestrafung von Freiern wieder ein

Die PSOE belebt das Gesetz zur Bestrafung von Kunden der Prostitution und Bordellen. Der Text aus dem Jahr 2022 war durch die Wahlen gescheitert; nun kehrt er ins Parlament zurück.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

PSOE bringt Gesetz zur Bestrafung von Freiern wieder ein
PSOE bringt Gesetz zur Bestrafung von Sens-Kunden wieder ein

Die PSOE nimmt erneut Anlauf für eine Regelung, die sie bereits im Mai 2022 verabschieden wollte, die aber aufgrund der Auflösung des Parlaments scheiterte. Die Ministerin für Gleichstellung, Ana Redondo, kündigte im Gleichstellungsausschuss des Kongresses an, dass ihre Partei „demnächst“ einen Gesetzentwurf einreichen werde, um die sogenannte Zuhälterei in das Strafgesetzbuch aufzunehmen: Bestrafung dessen, der daraus Gewinn zieht, indem er Immobilien für die Prostitutionsausübung anderer Personen bereitstellt – selbst mit deren Einwilligung. Gleichzeitig sollen Männer, die für Sens bezahlen, mit Bußgeldern belegt werden.

Ausgangspunkt ist der Text, den die Sozialisten im Mai 2022 im Kongress eingereicht hatten. Quellen aus dem Gleichstellungsministerium bestätigen dies. Die Initiative ist nicht neu; neu ist lediglich der Zeitplan.

Was genau unter Zuhälterei fällt

Der Straftatbestand richtet sich nicht gegen die Ausübenden, sondern gegen jene, die vom Raum profitieren. Wer eine Wohnung, ein Zimmer oder ein Lokal vermietet, damit dort Prostitution ausgeübt wird – auch mit Zustimmung derProstituierten –, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist der Kern des 2022 gescheiterten und nun wieder aufgegriffenen Textes.

Der zweite Schwerpunkt ist die Geldstrafe für Kunden. Die PSOE plant Sanktionen gegen Männer, die für Sens zahlen. Im Ankündigungstext werden keine konkreten Beträge oder Verfahrensschritte genannt, aber die Richtung ist klar: Die Nachfrage soll bekämpft werden, nicht nur das Angebot.

Diese Kombination hat eine praktische Konsequenz, die die Ankündigung andeutet: Wenn Lokale bestraft und Kunden gebüßt werden, wird das Geschäft von beiden Seiten her eingeengt. Bordelle, wie wir sie kennen, geraten ins Visier.

Warum die Ankündigung den Konflikt zwischen Abolitionistinnen und Regulierungsbefürworterinnen neu entfacht

Die Debatte ist nicht neu. Eine Strömung, die Abolitionistinnen, argumentiert, dass Prostitution Ausbeutung sei und der Staat sowohl Profiteure als auch Kunden verfolgen müsse. Die andere, die Regulierungsbefürworterinnen, hält dagegen, dass die Bestrafung von Kunden die Branche in die Schattenwirtschaft dränge und die Ausübenden ohne Schutz oder arbeitsrechtliche Ansprüche lasse.

Im Begleitmaterial zur Ankündigung taucht ein dritter Ansatz auf, eher beschreibender Natur: Die Ansicht, dass die Maßnahme in der Praxis nicht durchsetzbar sei. Das Argument lautet, dass die Aktivität umbenannt werde – Massagen, Begleitservice, Freizeitdienstleistungen – und die Beziehung zwischen den Parteien für den Staat unerkennbar werde. Ein in der Debatte kursierendes Rechenbeispiel geht in diese Richtung: Wenn niemand außer den Beteiligten weiß, was vereinbart wurde, kann die Buße niemandem zugestellt werden.

Es gibt auch Kritik am Vergleichsaspekt: Die Norm konzentriert sich auf heterosenshetero Frauenprostitution und lässt andere Bereiche außen vor. Der Text klärt dies nicht, aber der Vorwurf steht im Raum.

Den Gesetz zugeschriebene Effekte: Von Preisanstieg bis Verschiebung in Mietwohnungen

Unter den Argumenten in der Debatte finden sich unterschiedliche Prognosen. Einige behaupten, die Norm reduziere die Nachfrage und damit die Ausbeutung. Andere erwarten das Gegenteil: Weniger legales, mehr opaques Angebot und steigende Preise im überlebenden Sektor.

Auch die These der Verlagerung taucht auf: Wenn Bordelle bestraft werden, verlagert sich die Aktivität in private Wohnungen, in Lokale, die sich als etwas anderes ausgeben, oder auf digitale Plattformen. Es ist dasselbe Muster, das anderen verbotenen Märkten zugeschrieben wird: Verbote eliminieren die Nachfrage nicht, sie verschieben sie.

Und eine weniger beachtete Konsequenz: Wenn das Lokal bestraft wird, haftet der Vermieter, der unwissentlich vermietet. Der Text nennt in der Ankündigung keine Entlastungsgründe, aber das juristische Risiko für Vermieter ist einer der Punkte, die die Debatte aufwirft.

Wie es mit dem Gesetzentwurf weitergeht

Die Ankündigung bleibt eine Ankündigung. Die Ministerin sprach davon, den Entwurf „demnächst“ im Kongress einzureichen. Es gibt kein Datum, keinen endgültigen Text und keine Garantie, dass das Verfahren abgeschlossen wird: Der Entwurf von 2022 scheiterte an der Auflösung des Parlaments, und dieser könnte dasselbe Schicksal erleiden, wenn der Wahlkalender dazwischenkommt.

Die PP hat ihre Position im verfügbaren Material noch nicht definiert. Der Ball liegt beim Kongress, und der Spielstand ist null zu null.



Was nicht ganz zusammenpasst, ist die Verbindung zwischen dem erklärten Ziel – Bekämpfung der Ausbeutung – und dem gewählten Instrument: Bestrafung des Kunden und des Lokals. Wenn das Problem die Ausbeutung ist, sollte der Fokus auf den Ausübenden liegen. Wenn das Problem die Nachfrage ist, liegt der Fokus bei denen, die zahlen. Das Gesetz tut Letzteres und präsentiert es als Ersteres. Diese Diskrepanz wird wahrscheinlich entscheiden, ob der Text lebend das Ende der Legislaturperiode erreicht.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (141 Antworten).

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