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Moussa S.: 15 Festnahmen und trotzdem frei – Fall sorgt in Gijón für Aufruhr
Moussa S. wurde in Gijón, Spanien, 15 Mal festgenommen, weil er eine Kellnerin belästigte – und ist wieder auf freiem Fuß. Trotz Verstoßes gegen eine Kontaktverbot bleibt eine Haft aus.
Moussa S., 15 Festnahmen und trotzdem frei: Die Belästigung, die die Justiz nicht stoppt
Am vergangenen Dienstag kam ein 37-jähriger senegalesischer Staatsbürger nach seiner fünfzehnten Festnahme in Gijón erneut frei. Moussa S. belästigt seit zwei Monaten ununterbrochen eine Kellnerin der Bar Puerta La Villa und verstößt dabei systematisch gegen ein Kontaktverbot, das ihm den Zugang zu der Lokalität untersagt. Die Beamten nahmen ihn zudem wegen Widerstands gegen die Vollstreckungsbeamte fest – ein Delikt, das tatsächlich mit Haft bedroht ist –, doch der Richter ließ ihn mit einer Geldstrafe von 12 bis 24 Monatssätzen wegen Verstoßes gegen eine gerichtliche Maßnahme frei.
Das Muster strafrechtlicher Straflosigkeit
Fünfzehn Festnahmen in wenigen Wochen. Die Akte des Belästigers ist längst eine Herausforderung für das System. Das Kontaktverbot existiert, wird aber nicht durchgesetzt. Währenddessen geht die Kellnerin weiter ihrer Arbeit nach, in der Angst, dass er wieder auftaucht. Das Gesetz sieht für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Freiheitsstrafen vor, doch der Richter entschied sich für den finanziellen Weg. Die Frage, die über dem Untersuchungsrichteramt Nummer 3 von Gijón schwebt: Wie viele Festnahmen braucht es, bis ein Richter Untersuchungshaft anordnet?
Die Debatte über Staatsangehörigkeit und Gesetz
Die Herkunft von Moussa S. – senegalesischer Staatsbürger – hat eine unbequeme Debatte ausgelöst. Manche behaupten, ein Spanier ohne Vorstrafen hätte nicht die gleiche Behandlung erfahren: fünfzehn Chancen ohne Haft. Andere verweisen auf die Verfahrensgarantien und die Unschuldsvermutung, doch der Fall umfasst bereits einen Verstoß gegen eine gerichtliche Maßnahme, der durch seine Wiederholung jede Abschreckungsfikion zunichtemacht. Unterdessen schweigt die Regierungsdelegation in Asturien. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Anklage zu einem Hassdelikt verschärft oder ein Risiko für das Geschädigte geltend gemacht werden kann, das Untersuchungshaft rechtfertigt. Noch keine Entscheidung. Der Belästiger ist weiter auf freiem Fuß.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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