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Melilla: Haftstrafen wegen Hassrede gegen minderjährige Migranten
Ein Gericht in Málaga verurteilt sieben Melillaner zu bis zu zweieinhalb Jahren Haft wegen hasserfüllter Facebook-Posts über unbegleitete Minderjährige.
Melilla: Zweieinhalb Jahre Haft für Hassbotschaften
Das Provinzgericht (Audiencia Provincial) von Málaga hat laut Urteil die bislang höchste Gefängnisstrafe in Spanien für ein Hassverbrechen verhängt. Sieben Bewohner von Melilla, vier Männer und drei Frauen, wurden wegen ihrer Posts gegen unbegleitete ausländische Minderjährige verurteilt. Fünf von ihnen erhalten zwei Jahre, sechs Monate und einen Tag Haft; die anderen zwei ein Jahr. Es bleibt nicht bei der Freiheitsstrafe: Hinzu kommen Geldbußen, Berufsverbote und die Anordnung, alle schriftlichen Äußerungen zu löschen.
Das Urteil wird von der siebten Kammer des Provinzgerichts von Málaga unterzeichnet, das für Melilla zuständig ist. Der Fall geht auf das Jahr 2017 zurück, als die Asociación PRODEIN aus Melilla, geleitet von José Palazón und engagiert im Schutz von Migrantenkindern, eine Flut von Facebook-Beiträgen bei der Staatsanwaltschaft anzeigte. Der Jesuiten-Migrationsdienst (Servicio Jesuita a Migrantes) trat als Nebenkläger auf.
Wer wurde wofür verurteilt?
Im ersten Verfahren scheiterten die Kläger. Das Strafgericht Nr. 1 von Melilla sprach die Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft und die beteiligten Organisationen legten Berufung ein, was den Ausgang drehte. Die Entscheidung korrigiert das erstinstanzliche Urteil und stellt fest, dass die Nachrichten den Tatbestand des Hassverbrechens erfüllen.
Die Strafen sind ungleich verteilt. Die fünf Hauptverurteilten müssen zudem neun Monate Geldbuße à sechs Euro pro Tag zahlen und erhalten ein fünfjähriges Berufsverbot für jede erzieherische, lehrende oder freizeitpädagogische Tätigkeit. Die beiden anderen verbüßen ein Jahr Haft, sechs Monate tägliche Geldbuße à sechs Euro und ein vierjähriges Berufsverbot. In allen Fällen kommt der Entzug des passiven Wahlrechts hinzu sowie die Pflicht, die Kommentare zu entfernen.
Eine Facebook-Gruppe mit über 14.000 Mitgliedern
Die 48-seitige Entscheidung ortet den Ursprung des Falls in einer digitalen Gemeinschaft namens Opinión popular de Melilla, die damals mehr als 14.000 Personen umfasste. Die Verurteilten agierten innerhalb dieses Raums und in ähnlichen Gruppen. Die Kommentare waren kein bloßes Stammtischgeplauder: Das Urteil beschreibt Aufrufe zur Organisation von Patrouillen durch die Stadtviertel, zur Selbstjustiz und zum "Saubermachen" der Straßen, sowie direkte Drohungen, Passanten zu überfahren oder Minderjährige anzugreifen.
Das Gericht stuft diese Nachrichten als Anstiftung zu Hass, Verachtung und Diskriminierung gegen eine Gruppe ein, definiert durch Herkunft und familiäre Situation, und betont, dass sie aufgrund der Reichweite des sozialen Netzwerks eine große Menge Menschen erreichten. Der juristische Kern liegt hier: Nicht die Meinung wird bestraft, sondern die massenhafte Verbreitung einer Einladung zur Gewalt.
Höchste Strafe für Hassverbrechen laut Urteil
Die Kläger selbst präsentieren das Urteil als Warnsignal für alle, die weiterhin Ähnliches schreiben. Laut dem Spruchkörper handelt es sich um die bisher höchste Gefängnisstrafe in Spanien aus diesem Grund. Diese Zahl, kombiniert mit dem Bildungsberufsverbot, dient als Warnung: Die Kosten eines Posts werden nicht mehr nur in Fruta gemessen.
Ein relevantes Detail in der Begründung: Das Gericht besteht darauf, dass die Empfänger eine vulnerable Gruppe sind – Minderjährige, die allein und irregulär eintreffen und staatlich geschützt werden. Dies wirkt sich strafverschärfend aus.
Hassverbrechen oder Meinungsfreiheit: Der Kern der Debatte
Hier spaltet sich die Öffentlichkeit. Eine Strömung hält die Verurteilung für klare Anstiftung zur Gewalt, die erwartet war. Eine andere, deutlich kritischere Lesart sieht darin eine Bestrafung der Meinungsäußerung und warnt vor einem "Chilling Effect": Angst vor dem Schreiben. Manche ordnen dies in eine restriktive Entwicklung der letzten Jahre ein und erinnern daran, dass die Straftatbestände zur Verfolgung von Nachrichten ausgeweitet wurden, bis hin zu Fällen, die früher nicht berührt wurden.
Der grundlegende juristische Vorwurf verdient eine Nuance, die kaum jemand beachtet: Das Strafgesetzbuch verlangt mehr als nur eine unbequeme Meinung. Es fordert die Billigung oder Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt. Die eigentliche Diskussion lautet daher, wo genau diese Grenze bei einem Facebook-Post gezogen wird.
Da das Gericht die Messlatte auf zweieinhalb Jahre legt, weiß jeder anonyme Account nun, woran er ist. Ob dies abschreckt oder nur dazu führt, vorsichtiger zu schreiben, wird der nächste Fall zeigen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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