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Mehr Geld, weniger Arbeit: Podemos' Wahlprogramm und Spaniens Streit ums Wahlrecht
Podemos will den Mindestlohn in Spanien von 1.221 auf 1.800 Euro anheben und die Arbeitswoche auf 30 Stunden verkürzen. Zeitgehend hinterfragt der Oberste Gerichtshof das Wahlrecht für Eingebürgerte.
Podemos hat fünf programmatische Säulen vorgestellt, darunter eine Anhebung des Mindestlohns von 1.221 auf 1.800 Euro und eine Verkürzung der Arbeitswoche auf 30 Stunden. Gleichzeitig hat der Oberste Gerichtshof angezweifelt, dass die durch das Demokratiegedenkgesetz gewährte Staatsbürgerschaft automatisch das Wahlrecht mit sich bringt.
Der Wirtschaftsvorschlag von Podemos für die anstehenden Wahlen lässt sich auf eine Losung zusammenfassen: mehr verdienen und weniger arbeiten. Die Partei stellte die fünf Säulen ihres Wahlprogramms am Montag, den 19. Oktober 2026, unter dem Motto „zurück zum Wesentlichen" vor. Erläutert wurden sie vom Generalsekretär für Organisation und Ko-Sprecher, **Pablo Fernández**. Die Vorzeigemaßnahme ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit **1.221 Euro** auf **1.800 Euro** monatlich. Der zweite Baustein ist die Verkürzung der Arbeitswoche auf **30 Stunden**.
Die Formel hat Wahlwerbungspotenzial. Ein höherer Lohnunterricht und kürzere Arbeitszeiten sind zwei Forderungen, die seit Jahren in der spanischen öffentlichen Debatte stehen. Der Mindestlohn ist in der letzten Legislaturperiode deutlich gestiegen, allerdings haben Arbeitgeberverbände vor den Auswirkungen auf arbeitsintensive Branchen gewarnt. Die 30-Stunden-Woche wurde wiederum in Ländern wie Island in Pilotprojekten und in einigen Privatunternehmen erprobt, ohne dass ein klarer Konsens über ihre Nettowirkung auf die Produktivität besteht.
## Wenn Staatsbürgerschaft und Wahlrecht aufeinanderprallen
Während Podemos sein Wirtschaftsthema aufheizt, beschäftigt eine andere juristische Kontroverse die politische Debatte. Der Oberste Gerichtshof hat angezweifelt, dass die über das Demokratiegedenkgesetz (Ley de Memoria Democrática) gewährte spanische Staatsbürgerschaft automatisch das Wahlrecht mit sich bringt. Das 2022 verabschiedete Demokratiegedenkgesetz erweiterte die Wege, auf denen Nachfahren von Exilierten die Staatsbürgerschaft erlangen konnten. Der Oberste Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass diese Gewährung nicht einem vollen Wahlrecht gleichkommt und das Gesetz das Exil mit der Emigration aus wirtschaftlichen Gründen verwechselt habe.
Der frühere Präsident des Europäischen Parlaments, **José Borrell**, hatte den Widerspruch bereits angeprangert: „Warum sollte jemand, der nie einen Fuß nach Spanien gesetzt hat, das Recht haben zu wählen?" Borrell verwies auf die Fälle **Irlands**, **Dänemarks**, **Deutschlands** und **Maltas**, Länder, in denen Nichtresidenten bei nationalen Wahlen nicht wählen dürfen. Artikel 17.1.a des Zivilgesetzbuchs legt fest, dass Kinder spanischer Eltern von Geburt an Spanier sind, ohne weitere Bedingungen, erwähnt aber weder Großeltern noch Urgroßeltern. Der Streit ist nicht geringfügig: Er betrifft Tausende Menschen, die die Staatsbürgerschaft über das Demokratiegedenkgesetz erhalten haben und deren Wahlrecht nun infrage steht.
## Der Oberste Gerichtshof gegen das Verfassungsgericht
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beschränkt sich nicht darauf, das Urteil des Verfassungsgerichts zu befolgen. Berichterstatter war der Richter **Marchena**, der die Gelegenheit nutzte, um eine scharfe Kritik an dem von **Cándido Conde-Pumpido** geleiteten Gericht zu üben. Dem Verfassungsgericht wird vorgeworfen, es habe seine Befugnisse überschritten, indem es das Gesetz auslege, das seinen eigenen Betrieb regelt. Das Gesetz 2/1979 vom 3. Oktober über das Verfassungsgericht bestimmt in Artikel 54, dass der Senat, wenn er über eine Verfassungsbeschwerde (Amparo-Verfahren zum Schutz von Grundrechten) gegen Gerichtsentscheidungen entscheidet, sich darauf beschränken muss zu prüfen, ob Grundrechte verletzt wurden, und jede andere Erwägung über das Handeln der Justizorgane unterlassen muss.
Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, das Verfassungsgericht habe „offensichtlich entbehrliche Erwägungen" aufgenommen, und moniert, der Auslegung des Senats werde eine „drastische Widersprüchlichkeit", eine „teleologische Reduzierung", eine „extensive Auslegung" und eine Entfernung vom „gesunden Menschenverstand" zugeschrieben. Die Entscheidung bezeichnet diese Einschätzungen als „für die Stützung der Entscheidung absolut unnötig". Die Spannungen zwischen beiden Gerichten sind nicht neu, doch der Ton der Entscheidung verschärft den institutionellen Konflikt.
## Die Restaurantrechnung und Redondos Wohnung
Im Kapitel der privaten Ausgaben von Amtsträgern veröffentlichte **Pablo Haro Urquízar** die Rechnung eines Abendessens von **Ada Colau** im Bistro de Mar, dem Restaurant des Hostal Empúries. Der Betrag: **144,50 Euro**, mit roten Garnelen für **25 Euro** und wildem Wolfsbarsch für **56 Euro**. Das Detail steht im Kontrast zu früheren Äußerungen der Ex-Bürgermeisterin über ihre Schwierigkeiten, die Miete zu zahlen. Andererseits kaufte der frühere Kommunikationsdirektor der Regierung, **Iván Redondo**, eine Wohnung im Zentrum von Madrid eine halbe Million Euro unter dem Marktpreis. Redondo verteidigte das Geschäft: „Für mich ist das kein Marktgut, es ist ein Zuhause."
Die Reihe von Enthüllungen über Ausgaben und Vermögen öffentlicher Figuren nährt das Misstrauen der Bürger. Es ist kein Phänomen, das auf eine Partei beschränkt ist. Transparenz in der öffentlichen Verwaltung und in den Finanzen der Vertreter bleibt in Spanien eine ungelöste Aufgabe, wo die Vermögens- und Tätigkeitsregister nicht immer mit Sorgfalt aktualisiert werden.
## Die wichtigsten Punkte
- Podemos schlägt vor, den Mindestlohn von **1.221** auf **1.800 Euro** monatlich anzuheben, wie am 19. Oktober 2026 angekündigt.
- Die Arbeitswoche würde auf **30 Stunden** sinken, wenn Podemos sein Programm umsetzt.
- Der Oberste Gerichtshof bezweifelt, dass die Staatsbürgerschaft nach dem Demokratiegedenkgesetz das Wahlrecht verleiht.
- Der Richter **Marchena** wirft dem Verfassungsgericht unter **Conde-Pumpido** vor, „offensichtlich entbehrliche Erwägungen" aufzunehmen.
- **Ada Colau** aß für **144,50 Euro** im Bistro de Mar, wie die veröffentlichte Rechnung zeigt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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