Krankmeldung für Arbeitslose unmöglich: Spaniens Systemlücke

Wer arbeitslos ist und krank wird, dessen Arbeitslosengeld läuft weiter, und eine Krankmeldung ist nicht möglich. Die Gesetzeslücke, die Arbeitslose ins Niemandsland fallen lässt.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Der Arbeitslose, der krank wird: eine rechtliche Sackgasse

Was passiert, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und sich verletzen? Die ernüchternde Antwort: Ihr Arbeitslosengeld läuft weiter ab, als wäre nichts geschehen, und eine Krankmeldung können Sie nicht erhalten, weil Sie nicht aktiv sozialversichert sind. Das ist die Geschichte eines Menschen, der seit anderthalb Jahren Leistungen bezieht, sich den Knöchel verstaucht und zusätzlich mit einer Depression kämpft, die ihn an der Arbeitssuche hindert. Die Uhr läuft weiter. Die Sozialversicherung zahlt nicht. Der Arbeitslose bleibt im Niemandsland.

Das spanische System trennt streng zwischen zwei Welten: der des Berufstätigen, der im Krankheitsfall Krankengeld (incapacidad temporal, IT) bezieht, ohne sein Arbeitslosengeld zu verbrauchen; und der des Arbeitslosen, der im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld hat, weil er zu diesem Zeitpunkt nicht ein zahlt, und dessen beitragspflichtige Leistung Tag für Tag weiter abgezogen wird. Es gibt keinen Einfriermechanismus und keinen Übergang. Es ist eine Lücke, die weder das INSS (Nationales Institut für Sozialversicherung) noch das SEPE (Staatlicher Arbeitsvermittlungsdienst) ausdrücklich anerkennen, die aber Tausende Menschen in eine Grauzone lässt.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit reichen von Verständnis bis zu klarer Ablehnung. Manche argumentieren, dass eine Krankmeldung für Arbeitslose massivem Betrug Tür und Tor öffnen würde: Man stelle sich jemanden vor, der seine Leistungen mit einer Krankschreibung wegen Angstzuständen unbegrenzt verlängert. Andere halten dagegen, dass die Lösung nicht darin liegt, das Recht zu verweigern, sondern strenge ärztliche Kontrollen einzuführen, so wie es bei Berufstätigen üblich ist. Das Dilemma ist real: Wie unterscheidet man eine echte Krankheit von einer Strategie, das Arbeitslosengeld in die Länge zu ziehen?

Der konkrete Vorschlag, der vorgebracht wurde — das Einfrieren der Leistung während der Krankschreibung und die Zahlung durch die Sozialversicherung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit — stößt auf ein Finanzierungshindernis. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz müsste geändert und eine neue Leistung für kranke Arbeitslose geschaffen werden. Die Kosten sind in einem Umfeld chronischer Defizite das Argument, das die Initiative meist begräbt, bevor sie geboren wird. Doch das Problem bleibt bestehen: Wer sich heute als Arbeitsloser ein Bein bricht, hat nur die Möglichkeit, seine Monate an Unterstützung weiter zu verbrauchen und auf die Genesung zu warten. Oder, wie manche spotten, "auf das IMV (Mindesteinkommen) umzusteigen, wenn es aufgebraucht ist".

Solange der Kongress nicht gesetzlich tätig wird, ist der kranke Arbeitslose ein Bürger zweiter Klasse im Sozialstaat. Die Ironie: Um Anspruch auf eine Krankmeldung zu haben, müsste man zunächst einen Job haben. Aber was, wenn genau die Verletzung einen daran hindert, diesen zu finden? Das System schaut lieber nicht in diesen Spiegel.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (12 Antworten).

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