Frankreich beschließt in erster Lesung Abgabe von 5,5 Cent pro GB

Ein französischer Zusatzantrag, in erster Lesung angenommen, soll Daten mit 5,5 Cent pro GB besteuern: rechnerisch bis zu 0,77 € pro Film. Die Regierung ist dagegen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Frankreich beschließt in erster Lesung Abgabe von 5,5 Cent pro GB
Frankreich beschließt in erster Lesung Abgabe von 5,5 Cent pro Gigabyte

Ein in erster Lesung des französischen Haushalts 2027 angenommener Zusatzantrag will die Daten, die durchs Internet fließen, mit 5,5 Cent pro in Frankreich empfangenem Gigabyte besteuern. Die Zahl klingt winzig, bis man sie multipliziert: Nach den kursierenden Berechnungen würde ein zweistündiger 4K-Film auf Netflix bis zu 0,77 Euro Bruttosteuer kosten, ein Videospiel mit 150 GB 8,25 Euro und das Zurückholen von 200 bei Google gespeicherten privaten Fotos 11 Euro. Die Wiederherstellung von 2 Terabyte Backups nach einem Computerdefekt: 110 Euro.

Den Text nahm die Nationalversammlung mit 11 zu 10 Stimmen an, bei 35 anwesenden Abgeordneten. Das heißt: eine Handvoll Sitze entscheidet über den Steuerrahmen der französischen Digitalwirtschaft. Es folgen der Senat, der Vermittlungsausschuss und der Endtext, und die Regierung ist dagegen. Üblich ist in solchen Fällen, dass der Antrag auf der Strecke bleibt. Aber allein die Tatsache, dass er eine Abstimmung überstanden hat, sagt viel darüber, wo dem Gesetzgeber der Schuh drückt.

Die Mechanik ist entscheidend: Die Abgabe trifft die Plattformen, nicht den Nutzer, und bemisst sich nach den Volumina, die die Betreiber erfassen. Die Zahlen in den Beispielen sind theoretische Rechnungen, die davon ausgehen, dass die Plattform die gesamte Steuer an den Kunden weitergibt. Da liegt der Haken: Manche halten es für möglich, dass die US-Plattformen die Kosten nicht schlucken, sondern von der Rechnung des Verbrauchers abziehen.

Wie teuer wäre ein Film auf Netflix mit der Gigabyte-Abgabe?

Die Rechnung ist einfach, und genau deshalb tut sie weh. Besteuert wird die übertragene Datenmenge, nicht der Dienst. Egal ob Serie, Backup oder Arbeitsdatei: Der Zähler läuft pro Gigabyte. Die offizielle Logik präsentiert das als ökologische Maßnahme, die Anreize schaffen soll, die ausgetauschten Datenvolumina zu reduzieren. Das Argument hat seinen eigenen Charme, wenn der Unterzeichner noch nie 2 TB in die Cloud hochladen musste, nachdem eine Festplatte den Geist aufgegeben hat.

Manche halten das für eine Bestrafung des bloßen Informationsaustauschs, gerade während die künstliche Intelligenz den Datenverkehr vervielfacht. Der Widerspruch ist nicht klein: Dieselben Länder, die die digitale Transformation beschleunigen wollen, beschließen Steuerinstrumente, die deren Grundstoff belasten. Das Ergebnis, sollte es sich durchsetzen, ist nach Ansicht der Kritiker ein Internet mit zwei Geschwindigkeiten: eines für die, die jedes Gigabyte bezahlen können, und eines für die, die ihre Bandbreite rationieren.

Ist eine Website nach Datenvolumen ausgenommen?

Das ist die offene Frage. Der Antrag zielt auf große Datenströme und auf Plattformen, die Daten an französische Nutzer senden, aber die Details — Schwellenwerte, Ausnahmen, wer misst und wie — sind nicht geklärt. Auch der Zeitplan nicht: Ohne Zustimmung von Senat und Vermittlungsausschuss ist der Text nichts als eine Absichtserklärung. Die Regierung ist dagegen, was die Wahrscheinlichkeit senkt, aber nicht auf null bringt.

Die politische Lesart ist die gewohnte: Wenn die Staatskasse Einnahmen braucht, schaut sie dorthin, wo der Fluss ist. Und heute ist der Fluss digital. Die Mehrwertsteuer belastet bereits jede Transaktion, die Einnahmen brechen Rekorde, und trotzdem sucht man nach neuen Instrumenten. Manche sehen die Versuchung, das Modell auch in Spanien nachzubauen.



Bleibt das Detail der Umsetzung, und genau da bluten solche Vorhaben aus. Gigabyte pro Nutzer zu messen, rechtmäßigen Verkehr von privaten Kopien zu unterscheiden und ausländische Plattformen zur Kasse zu bitten erfordert eine Kontrollinfrastruktur, die kein Betreiber eingeplant hat. So leicht anzukündigen wie schwer umzusetzen. Überlebt der Text das Verfahren, ist die vernünftige Prognose, dass der französische Verbraucher die Party am Ende mit einem weiteren Zuschlag auf der Rechnung bezahlt. Scheitert er, bleibt er als perfektes Beispiel dafür, wie man nach Schlagzeile statt nach Taschenrechner Gesetzgebung betreibt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (25 Antworten).

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