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Fast die Hälfte der Spanier will Wohnraum pro Eigentümer begrenzen
48,9 % der Befragten in Spanien befürworten eine Obergrenze von ein bis zwei Wohnungen pro Eigentümer. Nur 30,5 % lehnen jegliche Limitierung ab.
Knapp die Hälfte der Spanier fordert eine Obergrenze für Immobilienbesitz
Fast die Hälfte der spanischen Bevölkerung, konkret 48,9 %, ist der Ansicht, dass kein Eigentümer mehr als ein oder zwei Wohnungen besitzen sollte. Dies ergibt sich aus einer Umfrage, die unter anderem von Medien wie Cadena SER, Público und Infobae veröffentlicht wurde: Weitere 9 % würden eine Grenze von bis zu fünf Objekten akzeptieren, während nur 30,5 % keinerlei Einschränkungen befürworten. Im öffentlichen Diskurs wird zudem betont, dass die Mehrheit der Eigentümer lediglich über eine einzige Immobilie verfügt.
Wie viele Spanier unterstützen eine Begrenzung des Wohnungsbesitzes?
Die Zustimmung für eine Deckelung der Anzahl der Häuser pro Person steigt auf nahezu 58 %, wenn man die beiden strengsten Kategorien zusammenzählt. Die Details sind entscheidend: Der Unterschied zwischen einem Maximum von einer oder zwei Wohnungen bestimmt, wen die Regelung trifft. Mit einer Grenze von zwei Wohnungen bleibt das zweite Objekt – etwa die Ferienwohnung an der Küste oder das vermietete Haus im Dorf – erlaubt; bei einer Grenze von einer Wohnung wären deutlich mehr Eigentümer betroffen.
Die 30,5 %, die jede Begrenzung ablehnen, bilden keine homogene Gruppe: In den Diskussionen wird vermutet, dass darunter Liberale sind, Skeptiker gegenüber der Durchsetzbarkeit solcher Maßnahmen sowie jene, die befürchten, dass solche Regeln letztlich Großinvestoren begünstigen könnten. Die Umfrage misst den Wunsch, nicht die praktische Umsetzung.
Wer vermietet tatsächlich Wohnungen?
Oft fehlen in der Debatte konkrete Zahlen: Laut verfügbaren Daten besitzt 16 % der Eigentümer zwei Wohnungen, von denen 28 % diese vermieten. 4 % besitzen drei oder mehr Objekte, und innerhalb dieser Gruppe werden 63 % auf dem Markt angeboten. Multipler Besitz ist zwar nicht die Norm, konzentriert aber einen erheblichen Teil des Mietangebots.
Daraus ergibt sich das unbequemeste Argument für Befürworter von Obergrenzen: Wenn kleine Eigentümer mit zwei oder drei Wohnungen den Hauptteil des Mietmarkts tragen, könnte eine Einschränkung genau dort das Angebot reduzieren, wo die Preise bereits hoch sind. In den Foren wird gefragt, wie viel Nachfrage durch die Mobilisierung des ungenutzten Teils dieser 4 % gedeckt werden könnte. Es wird argumentiert, dass Anreize für Vermietung bei gleichzeitiger Rechtssicherheit für Eigentümer weniger disruptiv und effizienter wären.
Grundstücke und Baugenehmigungen bremsen den Wohnungsbau
Ein zentraler Einwand betrifft ein Hindernis vor jeder möglichen Obergrenze: die Genehmigungspflicht. Es wird angeführt, dass für den Bau einer Wohnung behördliche Genehmigungen nötig sind, während andere Güter ohne lokale Erlaubnisse hergestellt werden können. Diese Asymmetrie erklärt laut Kritikern, warum kaum neuer Wohnraum entsteht. Andere entgegnen, dass das Problem nicht fehlende Genehmigungen seien, sondern dass Bauen angesichts der aktuellen Kosten unwirtschaftlich sei.
Auch ein territorialer Gegenargument taucht auf: Es wird behauptet, [BSpanien habe die geringste Bevölkerungsdichte Europas[/B], dennoch sei Wohnraum dort besonders teuer. Gefordert wird ein Sofortprogramm – ganze Stadtviertel mit festen Zeitplänen, um Zehntausende Wohnungen in wenigen Jahren zu schaffen – um die kommunale Blockade zu überwinden. Die Gegenseite hält dagegen, dass freie Grundstücke allein nicht ausreichen, wenn keine Entwickler bereit sind, diese zu bebauen.
Hier scheitert die Hälfte der Vorschläge. Der Kauf über Gesellschaften, ausländische Vehikel oder Zwischenstrukturen ist gängige Praxis; eine Grenze für natürliche Personen greift hier nicht. _Socimis_ (spanische REITs) und Vermögensverwaltungen dienen oft als Schlupflöcher.
Eine kursierende Gegenmaßnahme sieht vor: In angespannten Märkten dürften nur natürliche Personen maximal zwei Wohnungen besitzen. Wer drei Objekte in derselben Gemeinde oder fünf landesweit besitzt, müsste sich als gewerblicher Vermieter registrieren, mit entsprechenden Steuern und Pflichten wie jedes andere KMU. Die genaue Ausgestaltung entscheidet, ob die Maßnahme wirkt oder nur Symbolpolitik ist.
Wie hoch ist die Steuerlast beim Wohnungskauf?
Der letzte Abschnitt widmet sich der steuerlichen Belastung. In den Diskussionen wird die Zahl genannt, dass 60 % des Wohnungspreises aus Steuern bestehen, inklusive Gebühren, Genehmigungen und Abgaben. Darauf basierend wird vorgeschlagen, die Grunderwerbsteuer (_ITP_) ab einer bestimmten Anzahl von Besitztümern zu erhöhen und sie für Erstwerber ganz abzuschaffen.
Demgegenüber steht die Erinnerung an die staatliche Rettung des Immobiliensektors während der letzten Krise, die als Ursünde der aktuellen Lage gilt. Zudem wird gewarnt, dass Einschränkungen für Privatkäufer nichts verbilligen, sondern den Markt hin zu Investmentfonds und Großbesitzern verschieben, was zu weniger Angebot und strengeren Vermietungskriterien führt.
Angesichts dieser Fakten ist die Frage nicht, ob es eine gesellschaftliche Mehrheit für eine Begrenzung gibt – das zeigen die 48,9 %. Die entscheidende Frage ist, welche Obergrenze praktisch durchsetzbar ist, ohne dass der Wohnungsmarkt am Ende anders aussieht, als niemand ihn haben wollte.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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