Bankia-Vorzugsaktien: 187.000 Betroffene und 6 Mrd. Euro im Spiel
Mai 2013. Ein Rentner entdeckt, dass die fast 100.000 Euro, von denen er glaubte, sie auf einem sicheren Produkt seiner Stammfiliale zu haben, kein Einlageprodukt waren. Die Frage, die sich um ihn herum wiederholt – wo gibt es eine Plattform für Geschädigte, was kann man tun – teilen Tausende Menschen desselben Profils: einfache Leute, mit wenig Finanzwissen, die dem Wort des Filialmitarbeiters vertrauten. Der obligatorische Umtausch in Bankia-Aktien, terminiert für den 28. Mai, verwandelt Unruhe in Dringlichkeit.
Was wurde verkauft, als man einen Festgeldvertrag unterschrieb
Die Top-Produkte waren Vorzugsaktien und nachrangige Schulden. Sie wurden als etwas Ähnliches wie eine Einlage präsentiert, ohne sichtbares Risiko und mit der impliziten Versprechen, dass es immer einen Markt geben würde, um sie loszuwerden. Das Institut hatte jahrelang solche Schulden ausgegeben und die gezeigte Bilanz schien solide; später stellte sich heraus, dass dies nicht der Fall war. In vielen Fällen zählte die langjährige Beziehung zum Filialmitarbeiter, der zuvor Einlagen und verzinsliche Konten verwaltet hatte. Die dem Kunden gegebenen Informationen sind der Kern des gesamten Konflikts.
Die Anschuldigungen in diesen Fällen betreffen den Verkauf mit unvollständigen Informationen an Profile, die das Risiko nicht tragen konnten. Ein extremes angebliches Beispiel wird genannt: eine Person, die mit Fingerabdruck unterschrieb, an Alzheimer litt, nur eine Mindestrente bezog und 9.000 Euro unbefristet angelegt hatte. Es ist nicht die Regel, erklärt aber, warum das Wort Betrug in fast allen Gesprächen auftaucht.
Die Zahlen: 5 Mrd. Euro, 187.000 Betroffene und ein Abschlag von 18 %
Die genannten Zahlen bewegen sich in einer anderen Größenordnung. Die Verbraucherschutzorganisation ADICAE, geleitet von Manuel Pardos, schätzt den Umfang des Bankia-Falls auf rund 6 Milliarden Euro. Quellen nahe am Institut sprechen von 5 Milliarden und 187.000 Betroffenen. Und das Problem endet dort nicht: Dieselben toxischen Produkte wurden bei Novacaixagalicia, Catalunya Banc und Caja Castilla La Mancha vertrieben.
Hinsichtlich dessen, was zurückgeholt werden kann, zeichnet sich ein Szenario mit Abschlägen ab. Für nachrangige Schulden mit Fälligkeit wird ein Verlust von etwa 18 % angegeben, und es wird davon ausgegangen, dass Inhaber von Vorzugsaktien einen größeren Schnitt hinnehmen müssen. Das heißt, selbst bei Erfolg kehrt man nicht zum Ausgangspunkt zurück.
Schiedsverfahren oder Gericht? Das Dilemma, das Entscheidungen verzögert
Das Schiedsverfahren hat zwei offensichtliche Vorteile: Es kostet nichts und ist schneller. Das Problem ist, dass der Geschädigte bis zum Ende des Verfahrens nicht weiß, wie viel er erhalten wird. Positive Schiedssprüche konzentrieren sich auf Beträge unter 10.000 Euro, und sie sind selten: weniger als hundert. Hinzu kommt das Misstrauen gegenüber der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die am Verfahren teilnimmt, das von den Betroffenen offen infrage gestellt wird.
Der Rechtsweg hingegen führt zunehmend zu positiven Urteilen, stößt aber auf zwei Hindernisse: systematische Berufungen des Instituts und Zweifel daran, ob Geld für die Zahlung vorhanden sein wird. Manche argumentieren, dass für kleine Beträge das Schiedsverfahren sich lohnt, weil wenig verloren geht; für größere Summen herrscht Konsens, dass man unbedingt vor Gericht gehen muss. Die genaue Berechnung – Fristen, Kosten und rückholbarer Prozentsatz je nach Höhe – ist genau das, was niemand abschließend klärt.
Wohin wenden: Verbände, Kanzleien und Sammelklagen
Die Liste der Türen, an die man klopfen kann, ist lang: ADICAE, OCU, AECCI oder AFI bearbeiten das Thema, und ersterer beruft Informationsversammlungen in Madrid montags und dienstags ein. Ihre zivilrechtliche Sammelklage ermöglicht die Teilnahme gegen eine geringe Gebühr von etwa 150 Euro. Ein privater Anwalt für einen einzelnen Mandanten bewegt sich hingegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Spezialisierte Kanzleien wenden ein anderes Modell an: eine Gebühr für die Prozessführung und einen Anteil nur bei Gewinn. Unter den kursierenden Namen finden sich Arriaga, Rosales, Durán und Chamorro sowie einige Kanzleien aus Valencia, die mit einer perfekten Erfolgsbilanz prahlen.
Nachbarschaftliche Solidarität taucht auch in diesen Gesprächen auf. Jemand fragte scherzhaft, ob der Betroffene eine Schrotflinte habe. Die Antwort: mehrere Jagdgewehre, und keine Absicht, sie zu benutzen. Schwarzer Humor senkt die Zahl nicht.
Umtausch in Aktien und Blesas Broschüre
Bankia sandte eine besorgniserregende Mitteilung: entweder freiwilliger Umtausch in Aktien oder Zwangsumtausch. Die Operation kam zu einem Aktienkurs, den viele als unrealistisch ansahen. Parallel dazu erklärte der ehemalige Präsident des Instituts, Miguel Blesa, jeder mit „minimalem Interesse“ an diesen Produkten „hätte die Broschüre lesen sollen“. In den Filialen hingegen wurde behauptet, das Produkt nicht zu kennen. Das Institut empfahl Kunden mit nachrangigen Schulden sogar, zu verkaufen und ihre Klagen zurückzuziehen.
Für Beträge über 10.000 Euro ergibt sich die Entscheidung von selbst: Vertragsannullierung auf zivilrechtlichem Weg und anschließend Strafanzeige wegen Betrugs. Die meisten Prozesse werden gewonnen, aber die Auszahlung ist eine andere Sache, und mehrere Betroffene vergleichen es bereits mit einem Corralito (Geldabhebesperre). Der genaue Punkt, an dem dies feststeckt, ist die Zahlungsfähigkeit: Bei 187.000 Betroffenen und einem von außen gestützten Institut hängt die Rückholung des Geldes von einem Zahler ab, den niemand klar identifizieren kann.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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