Auftragsmord in Spanien: Debatte um Anstiftung neu entfacht

Ein junger Mann tötet auf Bitte seiner Freundin. Die Frage, ob die Anstifterin wie der Täter haftet, belebt den Fall Manson und die Rechtslehre.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Auftragsmord in Spanien: Debatte um Anstiftung neu entfacht
Auftragsmord in Spanien: Debatte um Anstiftung neu entfacht

Ein junger Mann wartete an einer Bushaltestelle auf ein anderes Opfer, schlug es mit einem Baseballschläger nieder und erstach es am Boden. Das Motiv laut Berichten: seine Freundin habe ihn dazu aufgefordert. Die anschließende Diskussion konzentriert sich nicht auf den Angreifer – dessen Schuld steht fest –, sondern auf die Person im Hintergrund: die Anstifterin. Haftet jemand, der einen Mord in Auftrag gibt, genauso wie der Vollstrecker?

Der Fall hat Parallelen zu anderen Fällen von Anstiftung zum Mord wiederbelebt und eine Debatte darüber ausgelöst, ob das spanische Recht den Planer im Schatten ebenso hart bestraft wie denjenigen, der die Tat ausführt. Der Vergleich mit dem Fall Manson – verurteilt, ohne selbst getötet zu haben – taucht immer wieder auf. Ebenso die Vermutung, dass die Anstifterin in der Praxis ungeschoren davonkommen könnte.

Was über das Verbrechen bekannt ist und wer die Anstifterin ist

Die verbreitete Schilderung ist knapp und brutal: Ein Streit zwischen zwei Mädchen, eines bittet seinen Freund, den Freund des anderen zu töten, und der Junge tut es. Er wartete an der Haltestelle, verprügelte das Opfer mit einem Schläger und stach auf den Sterbenden ein. Laut Nachrichten hatte der Angreifer bereits Vorstrafen, was die These untermauert, dass es sich nicht um einen normalen Jungen handelte, der von einem Impuls getrieben wurde, sondern um jemanden mit einer Vorgeschichte.

Die allgegenwärtige Frage lautet: Was passiert mit ihr? Die häufigste Antwort ist, dass die Anstifterin in Spanien nicht ins Gefängnis gehen wird. Der Vergleich mit den USA liegt nahe: Dort würde die Anstifterin eine lange Zeit im Gefängnis verbringen. Hier lautet die vorherrschende Prognose, dass sie nicht einmal vor Gericht erscheinen muss.

Die Manson-Doktrin: Verurteilung ohne eigene Tötung

Der meistzitierte Fall, um zu argumentieren, dass Anstiftung wie die Tat selbst bestraft werden sollte, ist Charles Manson, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, obwohl er niemanden eigenhändig getötet hatte. Die Logik folgt der Figur des geistigen Täters: Wer befiehlt, plant und andere als Instrumente nutzt, haftet wie der Vollstrecker. In Spanien existiert die Figur des Anstifters im Strafgesetzbuch (Código Penal), doch die Diskussion dreht sich darum, ob sie mit derselben Härte angewandt wird.

Manche betonen die Bedeutung der Vorbedacht: Wenn man mit Schläger und Messer an einer Haltestelle wartet, ist der Vollstrecker ein Mörder, unabhängig davon, ob eine Freundin ihn angestiftet hat. Andere entgegnen, dass die Anstifterin ebenso schuldig sei, weil das Verbrechen ohne ihre Bitte nicht stattgefunden hätte. Beide Lager teilen eine unbequeme Schlussfolgerung: Der Junge wird Jahre im Gefängnis verbringen, sie wahrscheinlich nicht.

Das wiederkehrende Muster: Maje und andere Fälle von Anstiftung

Parallelen zu anderen Fällen von Anstiftung wurden sofort gezogen. Erwähnt wird der Fall einer Frau, die ihre Tochter überredete, ihren eigenen Vater im Schlaf zu ermorden, später ein Buch schrieb und Anhängerinnen fand. Auch der Fall eines minderjährigen Mädchens, das den Mord an ihren Eltern plante und ihren Freund als Vollstrecker instrumentalisierte, bevor sie versuchte, sich als Opfer darzustellen, wird genannt.

Das Muster ist stets dasselbe: Eine Person mit psychopathischen Zügen nutzt eine andere – oft einen jungen Mann mit weniger Ressourcen oder Widerstandsfähigkeit – als Werkzeug für ein Ziel. Die offene Frage bleibt, ob das spanische Recht darauf vorbereitet ist, Anstifter mit derselben Strenge zu bestrafen wie Vollstrecker.

Was mit der Anstifterin geschieht: Die unumstrittene Prognose

Die am häufigsten wiederholte Prognose ist, dass das Mädchen nicht ins Gefängnis kommen wird. Als Erklärung dient, dass Anstiftung in Spanien selten mit derselben Härte verfolgt wird wie die unmittelbare Täterschaft und dass der Nachweis einer expliziten Aufforderung schwer zu führen ist. Die praktische Konsequenz, so das Argument, ist, dass der Junge seine Strafe absitzt, während sie ihr Leben neu ordnet.

Der Vergleich mit dem Fall Manson kehrt hier zurück: Wenn Manson verurteilt wurde, ohne getötet zu haben, warum dann nicht auch der Anstifter? Die Antwort lautet, dass der Unterschied in der Beweisführung liegt: Im Fall Manson gab es eine Struktur, eine Sekte, einen dokumentierten Plan. Bei einem Affektdelikt unter Jugendlichen verwässert die Aufforderung in den Aussagen der Beteiligten. Und ohne harte Beweise keine Verurteilung.



Der Fall hinterlässt eine Frage, die keine der Strömungen vollständig beantwortet: Wenn das Gesetz den Befehlenden und den Ausführenden nicht gleich behandelt, schützt die Justiz dann das Opfer oder verteilt sie nur den Tadel je nach Qualität der Verteidigung?

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (169 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

Volver