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100 € für die Hitze: die „Belohnung“ einer Hotelkette
Eine spanische Hotelkette zahlt jedem Beschäftigten 100 € als Sommer-Hitzegeld. Nach einer im Umlauf befindlichen Rechnung entspricht das 0,66 % eines Jahresgehalts von 15.000 €.
100 € für die Hitze: So „belohnt“ eine Kette ihre Belegschaft
Eine Hotelkette hat die Saison abgeschlossen, indem sie jedem Beschäftigten 100 Euro als Zulage für die Sommerhitze ausgezahlt hat. Die Zahl kursiert als Beweis unternehmerischer Großzügigkeit. Nüchtern betrachtet ist das ein Geldschein, der nicht einmal für einen Arbeitstag reicht.
Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro —der Betrag, den ein Forumsmitglied nennt— machen diese 100 Euro 0,66 % des Lohns aus. Weniger als 1 %. Die Frage ist nicht, ob es richtig oder falsch ist, am Ende des Sommers einen Schein hinzulegen, sondern warum monatelang ertragene Hitze mit einer Einmalzahlung statt mit einer festen Zulage abgegolten wird.
Tarifliche Zulage oder Trinkgeld zum Saisonende?
In der Gastronomie gibt es Zuschläge für Nachtarbeit, Gefährdung oder Erschwernis, die jeden Monat der Saison gezahlt werden – nicht nur einmal. Eine einmalige Hitzezahlung wirkt eher wie eine Freiwilligkeitsleistung des Arbeitgebers als wie ein einklagbares Recht. Wer die Geste verteidigt, sagt, 100 Euro seien besser als nichts; wer sie kritisiert, antwortet, dass ein Trinkgeld zur Schlagzeile wird, sei ein Zeichen für den Zustand der Branche.
Am meisten Gewicht bekommt der Vergleich: Ein Forennutzer zitiert Stellenangebote für Kellner mit 50 Euro für zwölf Stunden oder Gehältern von 600 Euro im Monat. Mit diesen Zahlen auf dem Tisch löst eine Einmalzahlung von 100 Euro nichts, aber man kann auch nicht leugnen, dass sich jemand entschieden hat, sie zu zahlen.
Die Hitze in den Küchen taucht nicht auf der Gehaltsabrechnung auf
Ein Teilnehmer beschreibt Küchen, in denen das Thermometer nicht unter 38 Grad fällt und der Arbeitsplatz direkt neben einer glühenden Platte steht – ein Szenario, das sich laut ihm selten in einer eigenen Vergütung niederschlägt. Manche weisen darauf hin, dass erfahrene Kräfte an solchen Arbeitsplätzen meist über Tarif verdienen; nicht aus Großzügigkeit, sondern weil niemand diese Bedingungen für den gesetzlichen Mindestlohn erträgt.
An dieser Stelle kommt die Analyse ins Stocken. Es gibt offenbar keine verpflichtende Hitzezulage, die regelt, wie viel acht Stunden Schwitzen auf einer Terrasse wert sind. Jedes Unternehmen improvisiert: Manche zahlen 100 Euro im August, andere nichts, und die Beschäftigten tragen den Unterschied.
Solange Angebote von 50 Euro für zwölf Stunden neben „Belohnungen“ von 100 Euro bestehen, wird es diese Debatte jeden September erneut geben. Und sie wird ungelöst bleiben, denn das Problem ist nicht der Geldschein: Es ist das Fehlen eines Tarifvertrags, der die Zahlung vorschreibt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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