Zeitstarife: Lohnt sich bei einem Drittel Nachtverbrauch
Gemäß den im Januar im BOE (spanisches Amtsblatt) veröffentlichten Preisen, die ein Nutzer zitiert, gibt es eine entscheidende Zahl: 0,063770 Euro pro Kilowattstunde. Dies wäre der Preis für die Talzeit im Zeitstarif, verglichen mit 0,183228 in der Spitzenzeit und 0,150938 im Festpreis ohne zeitliche Differenzierung. Ein Rabatt von 47 % gegenüber einem Aufschlag von 35 %. Die Schlussfolgerung scheint offensichtlich – nächtlicher Verbrauch ist billiger –, doch die Rentabilität hängt von einer Schwelle ab, die kein Haushalt zufällig erreicht.
Die Option wird beim Anbieter beantragt, erfordert einen geeigneten Zähler und teilt den Tag in zwei Perioden. Im Winter liegt die günstige Phase von 0 bis 11 Uhr und von 21 bis 24 Uhr; im Sommer von 0 bis 12 Uhr und von 22 bis 24 Uhr. Alles andere ist Spitzenzeit. Wie ein Teilnehmer argumentiert, glättet dies die Nachfrage und vermeidet das An- und Abschalten von Kraftwerken, wer seinen Verbrauch verteilt, wird belohnt.
Die genannte 30%-Schwelle
Ein verbreiteter Berechnungsansatz besagt, dass bereits bei nur 30 % des Verbrauchs in der Talzeit der Tarif wirtschaftlich kompensiert wird. Diese Marge lässt, wenn sie stimmt, viel Spielraum: Es ist nicht nötig, das ganze Haus umzustrukturieren, es reicht aus, die großen Lasten zu verschieben, während geschlafen oder gegessen wird. Eine weitere in der Diskussion geteilte Rechnung zeigt, dass eine Aufteilung von 42/58 zwischen Spitzen- und Talzeit immer noch 10,57 % Einsparung ergibt, basierend auf den damals verwendeten Preisen.
Hier liegt das Detail, das das Argument „es lohnt sich nicht“ entkräftet: Der Vergleich wird nicht zwischen viel oder wenig Nachtnutzung gezogen, sondern zwischen dem Festpreistarif und einer konkreten Aufteilung. Und es gibt Verbräuche, die niemals verschoben werden können. Kühlschrank, Gefriertruhe und Cerankochfeld funktionieren, wann sie müssen. Dieser fixe Anteil geht nie verloren.
Reale Fälle: Von 6,48 % bis 40 % Einsparung
Das Protokoll einer konkreten Rechnung über zwei Monate legt die Zahlen auf den Tisch: 3.303 kWh, davon 73 % in der Talzeit und 27 % in der Spitzenzeit, mit einer Gesamtsumme von 538 Euro gegenüber 715 Euro, die ohne Zeitdifferenzierung angefallen wären. Das sind 177 Euro Unterschied in nur einem Zyklus.
Eine weitere Rechnung über 45 Tage, mit 107 kWh in der Spitzenzeit und 198 kWh in der Talzeit, schloss bei etwa 70 Euro, wo ohne zeitliche Differenzierung knapp 80 Euro angefallen wären. Eine 14 % Einsparung ohne nennenswerte Umstellung, nur durch Verschieben von Waschmaschine, Geschirrspüler und Ladungen. Am anderen Ende berichten Nutzer, die bereits drei Viertel ihrer Kosten nachts verursachen – ein 75 % Anteil in der Talzeit –, von Reduktionen von über 40 %.
Es gibt auch weniger brillante Durchschnittswerte: eine durchschnittliche Einsparung von 6,48 % seit der obligatorischen Umstellung, mit Monaten, in denen die Rechnung sogar höher war als beim Festpreistarif. Und manche erweitern das Spielfeld: Wer elektrischen Boiler, Speicheröfen und andere Geräte durch effizientere Alternativen ersetzte, beziffert seine Investition auf 5.600 Euro, amortisierbar in vier Jahren laut seiner Kalkulation.
Soria, Strafen und Zeitumstellung
Die Bedrohung, die über der gesamten Diskussion schwebt, ist regulatorischer Natur. Die von den Teilnehmern verfügbaren Informationen deuten auf um 40 % höhere Strafzahlungen für Kunden mit Zeitstarif hin, anwendbar ab 876 kWh Jahresverbrauch im Vergleich zu den 2.280 kWh, die für andere gelten. Übersetzt: Wer sich netzverträglich verhält, müsste früher die Zuschläge der neuen Stufe tragen. Manche gehen weiter und behaupten, die Formel könnte verfassungswidrig sein, und erinnern an ein Urteil von 1997 gegen einen andalusischen Wassertarif, der den gesamten Verbrauch bestrafte, sobald eine Schwelle überschritten wurde.
Hinzu kommt ein stiller Feind: die Zeitumstellung. Wer sich an den Winterplan gewöhnt hat und die Waschmaschine um elf Uhr nachts startet, findet sich durch die Vorverlegung der Uhrzeit beim Wassererwärmen in der Spitzenzeit wieder. Und Waschmaschine und Geschirrspüler verbrauchen am Anfang des Zyklus am meisten, sodass die Überraschung auf der Rechnung proportional zur Nachlässigkeit ist.
Leistung, Sozialbonus und Skeptiker
Der Wechsel erzwingt zudem eine Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistung. Wer 5,5 kW hatte, musste entscheiden, ob er auf 5,75 kW erhöht und ein neues Prüfprotokoll bezahlt oder auf 4,6 kW ohne Kosten reduziert; Dreiphasenkunden müssen von 10,392 kW auf 6,928 kW anpassen mit 15 Euro Bearbeitungsgebühr. Die Installation des Geräts kostet rund 10 Euro für den Techniker, plus weitere 10 Euro für den Begrenzer, wenn die Leistung gesenkt werden soll. Der Sozialbonus ist kompatibel: Bei einem Verbrauch über 15 Euro erreicht der Rabatt 5 Euro.
Das stärkste Gegenargument betrifft Häuser, in denen alle Bewohner tagsüber anwesend sind. Wenn Arbeitslosigkeit herrscht oder ein Baby im Haus ist, wird der gesamte Vormittag zur Spitzenzeit, und der nächtliche Geschirrspüler gleicht dies nicht aus. Bei zwei Gehältern und täglicher Abwesenheit ändert sich das Bild komplett.
Mit diesen Differenzen sollte die Migration zum Zweitarifsystem in jedem Haushalt mit leerem Haus tagsüber massiv sein. Und doch hängt die Entscheidung von einem Zähler, einer Leistung und einer Gewohnheitsänderung ab, die niemand gratis bekommt. Die Zahlen stützen die Einsparung; die Fristen eher nicht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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