Trade Republic und Modelo 720: Meldepflicht für Auslandsvermögen

Obwohl Trade Republic nun eine spanische IBAN nutzt, bleibt die Frage offen, ob das Modelo 720 wegen der Verwahrung in Omnibus-Konten im Ausland weiterhin erforderlich ist.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Trade Republic und Modelo 720: Meldepflicht für Auslandsvermögen
Modelo 720 und Trade Republic: Die ungeklärte Frage der Steuerpflicht

Am 28. Februar 2025 genehmigte die Banco de España die Niederlassung von Trade Republic in Spanien. Im Juni desselben Jahres wurden die Geldkonten der Kunden auf eine spanische IBAN umgestellt. Auf den ersten Blick schien dies eine der häufigsten Fragen der Nutzer des deutschen Brokers zu klären: Muss das Modelo 720 eingereicht werden? Der Broker verneint dies offiziell. Das Kleingedruckte, das Kunden bei der Kontoeröffnung akzeptieren, deutet jedoch auf das Gegenteil hin.

Ist das Modelo 720 bei einer spanischen IBAN verpflichtend?

Die Pflicht zur Meldung von Vermögenswerten im Ausland greift, wenn der Kontostand 50.000 Euro übersteigt, und betrifft nur Bargeld, Wertpapiere, Immobilien oder Versicherungen außerhalb Spaniens. Mit der Umstellung auf eine spanische IBAN lautet die vorherrschende These, dass dieses Geld nicht mehr als „im Ausland“ gilt. Eine verbindliche Auskunft aus dem Jahr 2025 (V2475-25) bestätigt dies für Bargeld: Ein Konto bei einer in Spanien ansässigen Institution wird für Zwecke des Modelo 720 als inländisch betrachtet, auch wenn es zuvor eine deutsche IBAN hatte und der Schwellenwert nie überschritten wurde.

So weit die offizielle Darstellung. Das Problem liegt darin, dass die Vertragsdokumente selbst darauf hinweisen, dass die Kundengelder in Omnibus-Konten Dritter verwahrt werden, ebenso wie die erworbenen Wertpapiere. Kunden sehen dies beim Öffnen der App: Das Bargeld wird bei Instituten wie Credit Agricole, JP Morgan oder Deutsche Bank geführt, nicht bei der spanischen Niederlassung.

Omnibus-Konten: Der Aspekt, der das Argument entkräftet

Hier bricht die Logik auseinander. Es ist eine Sache, wer Ihr Vertragspartner ist (die spanische Niederlassung, beaufsichtigt von der Banco de España), und eine andere, wo das Geld physisch liegt. Befürworter der Ansicht, dass das Modelo 720 nicht anwendbar ist, argumentieren, dass der Sitz der Institution entscheidend ist, nicht die Bank, bei der das Bargeld geparkt wird – ähnlich wie bei einem Fonds oder ETF mit Sitz im Ausland. Kritiker wenden ein, dass Kunden bei einem Omnibus-Konto kein individuelles Konto auf ihren Namen haben und der Einlagensicherungsfonds einen anderen Inhaber sieht.

Das Thema FGD (Fondo de Garantía de Depósitos) ist zentral. Wenn das Geld in Omnibus-Konten liegt, wer garantiert was? Trade Republic besitzt eine spanische Banklizenz, und seine Niederlassung meldet die Entgegennahme von Einlagen sowie die Verwahrung und Verwaltung von handelbaren Wertpapieren als Tätigkeiten. Genau dieser Punkt wird in der Auskunft für Bargeld herangezogen, lässt sich aber nicht so einfach auf ein Aktienportfolio übertragen.

Auskunft V2475-25: Klärt Bargeld, lässt Wertpapiere offen

Der Text der Auskunft behandelt einen konkreten Fall: Eine in Spanien ansässige Person, Kunde eines deutschen Instituts, mit Wertpapier- und Bargeldkonto unter deutscher IBAN, deren Bargeldkonto im Juni 2025 auf eine spanische IBAN umgestellt wird und die erstmals die Schwelle von 50.000 Euro überschreitet. Die Antwort lautet, dass dieser Saldo für Zwecke des Modelo 720 als in Spanien liegend gilt.

Unklar bleibt, ob derselbe Maßstab für Anteile und Aktien gilt. Hier kommt Artikel 42.ter der Allgemeinen Verordnung über steuerliche Maßnahmen und Verfahren ins Spiel, der die Pflicht auf alle ausweitet, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr Aktionäre waren, auch wenn sie vor dem 31. Dezember verkauften. Konkret: Wenn das Portfolio irgendwann im Geschäftsjahr 50.000 Euro überschritt, lesen einige, dass alles gemeldet werden muss, während andere behaupten, dass die Verwahrung bei einer spanischen Niederlassung die Pflicht ausschließt.

Es bleibt auch das gebrochene Geschäftsjahr: Monate mit deutscher IBAN und Monate mit spanischer IBAN. Welche Meldepflicht besteht für den vorherigen Zeitraum? Niemand klärt dies vollständig.

Wenn die Finanzverwaltung die Daten hat, wozu dann das Modelo 720?

Ein Teil der Analyse besagt, dass das Modelo 720 viel von seiner praktischen Bedeutung verloren hat. Der Zweck des Formulars ist die Meldung von Vermögenswerten, die die Finanzverwaltung nicht sieht, und Nutzer gehen davon aus, dass Trade Republic, da es in Spanien operiert, die Daten an die AEAT (spanische Steuerverwaltung) übermittelt. Tatsächlich werden Zinsen bereits mit einer Quellensteuer von 19 % abgeführt. Da diese Informationen der Verwaltung vorliegen, betrachten Befürworter dieser These die Erklärungspflicht als redundantes Formular. Einige weisen darauf hin, dass Teile des Modelo 720 vor Gericht gekippt wurden, weil sie gegen den freien Kapitalverkehr in der EU verstießen.

Die verbreitete Diagnose ist, dass die Norm für eine andere Welt geschaffen wurde: jene mit Tresoren in der Schweiz und Bündeln von 500-Euro-Scheinen. Angewandt auf einen Buchungseintrag in einer App wirkt sie fehl am Platz. Man sollte die Strafe für Nichtabgabe nicht vergessen: Laut Forendiskussionen kann die Sanktion auf 150 % des Werts der nicht gemeldeten Vermögenswerte steigen, und die Verjährungsfrist verlängert sich von vier auf zehn Jahre bei Verdacht auf Betrug. Manche fügen hinzu, dass der Schwellenwert nicht als Momentaufnahme am Jahresende oder als Durchschnitt des letzten Quartals betrachtet wird.

Modelo 720 ist nicht dasselbe wie die Einkommensteuererklärung

Beim Modelo 720 werden andere Verfahren vermischt, die nichts damit zu tun haben. In der Einkommensteuererklärung müssen Käufe und Verkäufe von Aktien mit Kauf- und Verkaufswert angegeben werden, und der Steuerbericht von Trade Republic bietet diese Gesamtsummen oft nicht an, was dazu zwingt, jede Transaktion einzeln zu erfassen. Dividenden kommen laut Nutzerberichten bereits nach Abzug der Quellensteuer im Ursprungsland; korrekt wäre es, den Bruttobetrag anzugeben und die einbehaltene Steuer separat für die Doppelbesteuerung zu deklarieren. Der jährliche Bericht des Brokers ist zudem unvollständig und erfordert manuelle Nachberechnungen.

Für Bargeld mit spanischer IBAN gibt es eine klare Antwort: Es gehört nicht ins Modelo 720. Für das Wertpapierportfolio fehlt diese Klarheit. Niemand bestreitet, dass Trade Republic der AEAT berichtet; offen bleibt, ob die Verwahrung in Omnibus-Konten im Ausland die Meldepflicht für Aktien wieder aktiviert und für welchen der beiden Zeitabschnitte des Jahres. Bis die Finanzverwaltung dies eindeutig klärt, entscheidet jeder Kunde nach demselben Kriterium, das er hier anwendet: Unsicherheit.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (50 Antworten).

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