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Spanische Regierung räumt vor dem Obersten Gericht ein: Nur 91 von 31.390 „Enkeln
Der Oberste Gerichtshof gibt Bolaños und Albares fünf Tage, um die Liste der 163.020 von der Aussetzung des Wahlrechts Betroffenen einzureichen. Nur 91 haben das Exil ihrer Vorfahren nachgewiesen.
Von den 31.390 geprüften Akten nach dem Enkelgesetz (Ley de Nietos, ein spanisches Gesetz zur Einbürgerung von Nachkommen spanischer Auswanderer) haben laut einer Regierungsangabe vor dem Obersten Gerichtshof nur 91 Nachfahren das Exil ihrer Vorfahren nachgewiesen. Das Gericht verlangt von zwei Ministern bis 15 Uhr am 28. Oktober 2026 die vollständige Liste der 163.020 von der Aussetzung des Wahlrechts Betroffenen.
Die spanische Regierung hat vor dem Tribunal Supremo eingeräumt, dass nur **91** Nachfahren, die durch das Enkelgesetz eingebürgert wurden, das Exil ihrer Vorfahren nachgewiesen haben. Die Mitarbeiter der Konsularregister haben bislang **31.390** Akten geprüft. Das ergibt einen Anteil von **0,29 %** an der Gesamtzahl.
Die Zahl fällt im Rahmen des Rechtsstreits über das Wahlrecht dieser Gruppe an. Der Oberste Gerichtshof hat festgelegt, wer am **29. November** wählen darf: diejenigen, die das Exil nachgewiesen haben. Die Regierung beziffert die Zahl der durch die Aussetzungsanordnung des Wahlrechts Betroffenen auf **163.020**.
## Fünf Tage zur Übergabe der Betroffenenliste
Das oberste Gericht hat die Minister für Präsidium, Justiz und Beziehungen zum Parlament, **Félix Bolaños**, und für Auswärtige Angelegenheiten, EU und Zusammenarbeit, **José Manuel Albares**, gewarnt, dass sie fünf Tage Zeit haben, die vollständige Liste der Personen mit ausgesetztem Wahlrecht zu übermitteln. Die Frist läuft am **28. Oktober 2026** um 15 Uhr ab.
Der Gerichtsbeschluss führt die Folgen einer Nichtbefolgung auf: „Wenn nach Ablauf der fünf Tage, die in jedem Fall am 28. Oktober 2026 um 15 Uhr enden, die namentliche Referenzliste nicht übermittelt wird, kann diese Kammer ein Zwangsgeld verhängen oder gegebenenfalls die entsprechende Vernehmung anordnen, um eine etwaige strafrechtliche Verantwortung geltend zu machen", heißt es in dem Text.
Die Warnung ist nicht gering zu nehmen: Die Minister könnten sich strafbar machen und mit einem Bußgeld belegt werden, wenn die Liste nicht rechtzeitig eintrifft. Der Oberste Gerichtshof setzt damit eine Frist für eine Übergabe, die die Regierung noch nicht abgeschlossen hat.
## Ein Prüfungstempo, das fast alle ausschließt
Das Verhältnis zwischen geprüften Akten und nachgewiesenen Exilfällen ist der Kern der Sache. Von **31.390** Prüfungen erfüllen nur **91** die Anforderung. Die übrigen durch das Enkelgesetz Eingebürgerten haben das Exil ihrer Vorfahren bisher nicht belegt, zumindest noch nicht.
Diese Zahl beeinflusst die Wählerliste der Betroffenen. Wer das Exil nicht nachweisen kann, darf am **29. November** nicht wählen, so der Beschluss des Obersten Gerichtshofs. Die Regierung beziffert die Zahl der von der Aussetzung Betroffenen auf **163.020** – ein weit größerer Kreis als die bislang geprüften Akten.
Das Enkelgesetz hat Nachfahren von Spaniern im Ausland die Einbürgerung ermöglicht. Der Rechtsstreit dreht sich nun darum, wer die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts bei den kommenden Wahlen erfüllt.
## Was der Nachweis des Exils bedeutet
Die Anforderung ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Nachweis des Exils der Vorfahren. Dieser Unterschied erklärt, warum Tausende geprüfte Akten nicht zu einer Anerkennung des Wahlrechts geführt haben. Der Nachweis erfordert Unterlagen, die die erzwungene Ausreise oder das Exil des Vorfahren belegen.
Mit **91** nachgewiesenen Fällen gegenüber **31.390** geprüften ist der Anteil minimal. Der Oberste Gerichtshof hat Datum und Uhrzeit für die Übergabe der Namensliste festgelegt. Reichen die Minister sie nicht ein, kann das Gericht ein Bußgeld verhängen oder eine Vernehmung anordnen, um strafrechtliche Verantwortung geltend zu machen.
Die Zahl von **163.020** von der Aussetzung des Wahlrechts Betroffenen zeigt das Ausmaß des Konflikts. Die Regierung hat bis 15 Uhr am **28. Oktober 2026** Zeit, alle Betroffenen vor dem Obersten Gerichtshof zu benennen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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Das spanische Verfassungsgericht wies mit 10 zu 2 Stimmen die Beschwerde des Bürgerbeauftragten gegen die Aussetzung des 'Enkelgesetzes' ab. Der Oberste Gerichtshof wartet seit dem 10. September.
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