Verkehrsabos als Aufenthaltsnachweis: das neue Migrationsloch
Die Informationsschalter von Renfe und die Ausgabestellen für Verkehrskarten wie die Barik in Bilbao sind zu einer Pflichtstation für Migranten ohne Papiere geworden. Augenzeugen berichten, wie täglich Gruppen von Ausländern erscheinen, um eine personalisierte Karte zu beantragen – weniger zum Fahren als vielmehr, um einen offiziellen Nachweis ihrer Anwesenheit in Spanien zu besitzen.
Eine Karte, die mehr wert ist als ein Ticket
Das Verfahren ist einfach: Wer eine personalisierte Verkehrskarte beantragt (wie die Barik in Bizkaia oder die Mugi in Gipuzkoa), hinterlässt im System eine Spur, dass der Inhaber in Spanien Behördengänge erledigt hat. Schalterbeamte haben bestätigt, dass solche Anfragen täglich eingehen, oft von Menschen, die keinen kommunalen Melderegistereintrag vorlegen können, weil sie keinen festen Wohnsitz haben. Die anonyme Karte, die 3 Euro kostet und an Automaten erhältlich ist, taugt dafür nicht: Sie brauchen die Ausführung mit Name und Foto.
140 Euro für Zugtickets, um im Bahnhof zu schlafen
Die Spitze des Absurden liefert ein kolumbianischer Migrant, der 140 Euro für zwei Zugtickets (Madrid-Valencia-Castellón) ausgab und anschließend fragte, ob der Bahnhof rund um die Uhr geöffnet sei – vermutlich, um dort die Nacht zu verbringen. Mit dem Bus hätte er für 60 Euro fahren und früher ankommen können. Doch das Ziel war keine effiziente Reise: Der Kauf von Fernverkehrstickets oder einer personalisierten Karte erzeugt eine Dokumentenspur, die – so heißt es – bei Ausländerrechtverfahren als Anwesenheitsnachweis dienen soll.
Ein System, das zum Dokumentenbetrug einlädt
Auch wenn die Behörden betonen, dass eine Verkehrskarte weder ein Ausweisdokument noch ein Wohnsitznachweis ist, deutet die Praxis auf das Gegenteil. Allein die Tatsache, dass Beamte Zeit für die Bearbeitung dieser Anträge aufwenden, während reguläre Nutzer warten, zeigt, dass das Phänomen massenhaft auftritt. Die offene Frage: Wie viele Einbürgerungs- oder Aufenthaltsanträge stützen sich bereits auf diese Nachweise?
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