Spaniens Pflicht zur E-Rechnung ohne offizielle Fristen

Softwarehersteller müssen bis zum 29. Juli 2025 anpassen. Gerüchte nennen 2026 für Unternehmen und Selbstständige, aber es gibt keine offizielle Veröffentlichung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spaniens Pflicht zur E-Rechnung ohne offizielle Fristen
E-Rechnung: Spanische Steuerbehörde plant Anschluss für Selbstständige 2026

Der Zeitplan ist eng, doch nichts wurde im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlicht. Bis zum 29. Juli 2025 müssen Softwarehersteller ihre Programme an die Betrugspräventionsvorschriften anpassen; danach wären laut einem Teilnehmer, der nach eigenen Angaben an einer AEAT-Sitzung teilgenommen hat, Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 und Selbstständige ab dem 1. Juli 2026 verpflichtet. Diese Daten kursieren unter denen, die täglich mit der Agencia Tributaria zu tun haben, sind aber heute noch nicht offiziell publiziert. Das ist die erste Falle: Vorbereitung wird für eine Norm verlangt, die noch nicht feststeht.

Die zweite Falle ist unbequemer. Demselben Bericht zufolge homologiert die AEAT nichts. Die Verantwortung für die Konformität der Software liegt beim Hersteller und beim Steuerpflichtigen selbst. Wer weiterhin mit Excel-Tabellen, selbstgebauten Vorlagen oder Bekannten-Software rechnet, verstößt unwissentlich gegen das Gesetz, so einige Teilnehmer. Die Rechnung ist kein Dokument zwischen zwei Parteien mehr: sie wird zu einem von den Behörden nachverfolgbaren Protokoll.

Was ändert sich genau mit Verifactu?

Das System wird in zwei Modi eingeführt. Im verbundenen Modus wird jede Rechnung in Echtzeit an die AEAT übermittelt und trägt einen QR-Code zur Validitätsprüfung. Im nicht verbundenen Modus erfüllt die Software die technischen Anforderungen, sendet die Daten aber nicht sofort. In beiden Fällen muss das Programm betrügerische Praktiken verhindern und jeden Vorgang protokollieren: Wird eine Rechnung geändert, bleibt die vorherige Version erhalten.

Eine Ausnahme ist hervorzuheben: Laut Debatte sind Unternehmen mit Umsätzen über 6 Millionen Euro von der Pflicht ausgenommen. Keine QR-Codes bei großen Handelsketten. Die Kontrolle konzentriert sich erneut auf kleine Geschäfte und Freiberufler, die am wenigsten Struktur haben, um dies zu tragen.

Anpassungskosten und wer zahlt

Die Budgets der Beratungsfirmen für Software-Updates beginnen bei über 700 Euro, so ein Teilnehmer, noch bevor die Hersteller operative Versionen haben. Wartungskosten haben sich in vielen Kanzleien verdoppelt, die dies nun als zusätzliche Dienstleistung berechnen. Agenturen rufen Anbieter an, um Formular 347-Daten, Rechnungen und Quartalsberichte zu extrahieren; sie können nicht mehr alle Erklärungen leisten.

Unterdessen bewegt sich das Geschäft. Wie im Thread diskutiert, sind Investmentfonds in den Sektor für Verwaltungssoftware eingestiegen: 650 Millionen in Odoo durch einen US-Fonds sowie Übernahmen von Software del Sol, Aplifisa, Distrito-K und Acumbamail durch einen italienischen Fonds. Kursierende Schätzungen sprechen von einem Anstieg des Serviceumsatzes um 4 Milliarden Euro durch diese Änderungen. Rechtliche Pflicht ist auch ein Markt.

Was passiert mit Selbstständigen, die manuell rechnen?

Solange die Pflicht nicht in Kraft tritt, dürfen Selbstständige weiterhin Durchschlagrechnungen ausstellen, nummeriert und mit allen erforderlichen Daten, wie in der Debatte behauptet. Was sie nicht dürfen, ist nicht-konforme Software zu nutzen: Ist das Programm nicht angepasst, ist die Rechnung illegal, auch wenn das Papier perfekt ist. Die Grenze zwischen handwerklich und verboten zieht das Werkzeug, nicht das Format.

Die Kontrolle von Kartenzahlungen über 25.000 Euro jährlich rundet das Bild ab, so Aussagen im Thread. Einige zahlen bereits bar, um diesen Eintrag nicht zu füllen. Pflicht-E-Rechnung, Kassenkontrolle und europäische ViDA-Projekte zeigen in dieselbe Richtung: weniger Spielraum für Informalität.

Die unbeantwortete Frage betrifft Selbstständige, die die Rechnungsstellung auslagern und quartalsweise erhalten. Wenn der Aussteller ein Dritter ist, wer haftet für QR-Code, Echtzeitübermittlung und Versionshistorie? Die Norm klärt dies bisher nicht.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (44 Antworten).

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