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Spanien: Selbstständige mit 55 ohne Arbeitslosengeld
Ein 55-jähriger Selbstständiger in Spanien stellt bei der Abmeldung fest, dass er weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf die Förderung für Über-52-Jährige hat.
Abmeldung als Selbstständiger mit 55: Kein Arbeitslosengeld, keine Hilfe für Über-52-Jährige
Mit 55 Jahren und gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung stellt ein Selbstständiger fest, dass er weder Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld noch auf die spezifische Beihilfe für Personen über 52 Jahre hat. Die Buchhaltung hatte ihn mündlich gewarnt; das SEPE (spanischer öffentlicher Arbeitsdienst) bestätigte es später. „Ich habe einige Ersparnisse, um ein paar Monate durchzuhalten“, fasst er zusammen, „aber es ist wirklich unglaublich.“ Dieser Fall beschreibt einen Verwaltungsweg, der laut mehreren Teilnehmern nicht nur dem Erzähler widerfährt: Andere präsentieren ihn als den Weg, den andere Selbstständige in dieser Situation gehen müssen.
Warum erhält ein Selbstständiger bei der Abmeldung kein Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld für Selbstständige existiert, ist aber, wie in der Diskussion behauptet wird, so gestaltet, dass es fast niemand erreicht. Die Leistung bei Geschäftsaufgabe erfordert den Nachweis eines Umsatzrückgangs von 75 % im Vergleich zum Vorjahr. Ohne diesen Einbruch wird die Abmeldung als freiwillige Aufgabe gewertet und begründet keinen Anspruch. Wer schließt, weil das Geschäft nicht mehr rentabel ist – nicht weil der Markt plötzlich eingebrochen ist –, steht ohne Netz da. Diese Zahl taucht immer wieder als erste Hürde im Ablauf auf.
Die zweite Hürde kommt am Schalter. Für die Beihilfe für Über-55-Jährige reicht es nicht aus, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet zu haben: Man muss sechs Jahre im allgemeinen Regime nachweisen, also angestellt gewesen sein. Eine Anforderung, die theoretisch für diejenigen gedacht ist, die zwischen Anstellung und Selbstständigkeit wechseln, aber in der Praxis alle ausschließt, die ihr ganzes Berufsleben als Selbstständige verbracht haben.
Wie die sechs Jahre berechnet werden, die die Hilfe für Über-55-Jährige verlangt
Die Berechnung ist nicht intuitiv. Laut einer im Thread kursierenden Berechnung verlangt die Hilfe für Über-52-Jährige 2.010 Tage angestellte Beschäftigung – 355 für jedes der sechs Jahre – und erlaubt, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in diese Zählung einfließen. Die Hilfe für Über-55-Jährige stützt sich auf dieselbe Logik der externen Beiträge. Das praktische Ergebnis: Eine gesamte Karriere als Selbstständiger kann wertlos sein, um die Beihilfe freizuschalten. Und es ist nicht ungewöhnlich, dass selbst bei Erfüllung der Anforderungen der Antrag abgelehnt wird: Es wird der Fall einer Person berichtet, die einen Anwalt einschalten musste und die Hilfe vor Gericht gewann.
Hilfe für Über-52-Jährige: 420 Euro und ein externer Vertrag nötig
Es gibt eine dritte Tür, die Hilfe für Personen über 52 Jahre, mit einem Betrag von 420 Euro. Sie öffnet sich auch nicht von allein: Sie setzt voraus, dass man sich in einer gesetzlichen Lage der Arbeitslosigkeit befindet, keinen Anspruch auf beitragsabhängige Leistungen hat, zwischen 90 und 359 Tage in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat sowie eine vorherige Periode als Angestellter. In der Praxis wird denen, die aus der Selbstständigkeit heraus beantragen, empfohlen, sich für drei Monate im allgemeinen Regime einstellen zu lassen, damit der Vorgang bearbeitet wird. Ein in der Konversation berichteter Fall – 25 Jahre im allgemeinen Regime, bevor man es als Selbstständiger versuchte, und mehrere Verlustgeschäfte – endete mit der Ablehnung der Hilfe, weil niemand gefunden wurde, der ihn für diese drei Monate einstellte.
Das IMV und das Vermögenslimit, das Sparer ausschließt
Bleibt das Existenzminimum (Ingreso Mínimo Vital). Auch dies ist nicht die Hintertür, die viele imaginieren: Die Gewährung hängt von Einkommens- und Vermögensschwellen ab, und laut einem Teilnehmer reicht es, mehr als 15.000 Euro auf dem Konto oder ein Grundstück außerhalb des üblichen Wohnsitzes zu haben, um ausgeschlossen zu werden. Die kursierende Empfehlung – Vermögen auf den eigenen Namen leeren, ein Jahr ohne Einkommen warten und erneut beantragen – sagt viel über das Design des Systems aus.
Unmut, der nicht nach Parteibuch unterscheidet
Der Ton verschärft sich zeitweise. Es wird behauptet, dass keine Gewerkschaft und keine Partei, egal welcher Richtung, etwas für die Rechte der Selbstständigen tut, und dass Beschwerden erst dann geteilt werden, wenn der Betroffene bereits mitten im Problem steckt. In den letzten Abschnitten taucht ein wiederkehrender Vergleich auf: Die Wahrnehmung, dass Hilfen anderen Gruppen früher zukommen. Dies ist eine oft wiederholte Lesart ohne datenmäßige Untermauerung und fungiert als Hauptauslöser für den Unmut.
Manche relativieren die Beschwerde auch und weisen auf das Design hin. In einem im Thread geteilten Tweet wird behauptet, dass ein Selbstständiger in Spanien das Dreifache dessen zahlt, was er im Vereinigten Königreich zahlt, und das Doppelte dessen, was in Deutschland und Frankreich gezahlt wird, Ländern, in denen laut diesem Vergleich im ersten Jahr keine Zahlungspflicht besteht. Die Zahl kursiert als Argument, nicht als geprüfte offizielle Daten, fasst aber das Unbehagen einer Figur zusammen, die den Diskurs der Gründungskultur trägt, ohne das Sicherheitsnetz zu erhalten, das dieser Diskurs verspricht.
Die vollständige Sequenz – Abmeldung, SEPE, gekreuzte Anforderungen – hinterlässt eine klare Karte geschlossener Türen. Wenn die Selbstständigkeit mit 55 endet, wer soll dann auffangen?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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