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Spanien verschiebt Verifactu auf 2026 und 2027 – die Kosten steigen trotzdem
Der spanische Ministerrat verschiebt Verifactu auf 2026 und 2027, doch die Kosten für Software, Computer und Steuerberatung bleiben bei Selbstständigen und Unternehmen hängen.
Verifactu wird auf 2026 und 2027 verschoben, doch die Kosten bleiben
Der spanische Ministerrat hat ein Königliches Dekret verabschiedet, das die Verordnung über Fakturierungssysteme ändert und den Zeitplan verschiebt: Körperschaftsteuerpflichtige haben bis zum 1. Januar 2026 Zeit zur Anpassung, alle übrigen Steuerpflichtigen bis zum 1. Juli 2026. Ursprünglich war der 1. Juli 2025 vorgesehen. Softwarehersteller und -vertriebler haben neun Monate ab Inkrafttreten der Orden HAC/1177/2024, um angepasste Produkte anzubieten – dieselbe Frist gilt für vorab abgeschlossene mehrjährige Wartungsverträge.
Das erklärte Ziel ist die Bekämpfung von Steuerbetrug und Doppelnutzungs-Software. In der Praxis beseitigt die Verschiebung die Pflicht nicht: Sie verlagert sie nur. Und genau dort beginnt das Problem für alle, die wenig abrechnen.
Was Verifactu verlangt – und was nicht dasselbe ist
Man sollte Begriffe trennen, die häufig vermischt werden. Da ist die E-Rechnung, dann das System Verifactu und schließlich der QR-Code auf Kassenbons. Das sind nicht dieselben Vorschriften und nicht derselbe Zeitplan. Die verpflichtende E-Rechnung für Selbstständige und Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 8.000.000 Euro ist laut den Informationen, über die Steuerfachleute verfügen, an die Orden HAC/1028/2026 gekoppelt.
Die Verordnung 1007/2023 sieht für Steuerpflichtige mit elektronischen Fakturierungssystemen zwei Wege vor: ein System, das die Anforderungen des allgemeinen Steuergesetzes und der Verordnung selbst erfüllt, oder die Teilnahme am Sofortmeldungssystem für die Umsatzsteuer (SII). Bei der ersten Option wird teilweise unterschieden zwischen nicht vernetztem Verifactu – die Software wird auf eine konforme Version aktualisiert, mit Herstellerzertifikat über die Erfüllung der Anforderungen – und vernetztem Verifactu, das die Daten nahezu in Echtzeit übermittelt und einen Verifizierungs-QR-Code druckt.
Die AEAT (spanische Steuerbehörde) zertifiziert die Software nicht. Die Verantwortung für ein konformes System liegt bei Hersteller, Vertriebler und Kunde. Dieses Detail, das nach Kleingedrucktem klingt, macht die Anpassung zu einem echten finanziellen Risiko.
Was die Anpassung kostet: die diskutierten Zahlen
Für ein Geschäft, das vereinfachte Rechnungen stellt und nur wenige vollständige Rechnungen pro Jahr ausstellt – in einem konkreten Fall 17 –, stehen folgende Optionen im Raum: das E-Rechnungs-Modul in die Verwaltungssoftware einzubauen, bei Kosten von 2.000 Euro plus Mehrwertsteuer; jede Rechnung an die Steuerkanzlei auszulagern, die 10 Euro für eine Rechnung über 40 Euro verlangen kann; oder die öffentliche Anwendung der Steuerbehörde zu nutzen, sobald sie verfügbar ist.
Dazu kommen das Verifactu-Modul, die E-Rechnung und der V28-Beacon. Die Rechnung wächst weiter. Es gibt Lösungen für 20 bis 30 Euro im Monat, die die Last an Dritte auslagern – ein Weg, den manche für den least bad halten.
Die Sanktionen nach dem Gesetz 11/2021 gelten seit Juli 2021 und wirken rückwirkend für die Jahre 2021-2026: 50.000 Euro pro Jahr für Nutzer nicht zertifizierter Software mit Doppelter Buchführung und 150.000 Euro für Hersteller. Die Verschiebung des Zeitplans ändert an diesen Beträgen nichts.
Das technische Problem: neue Programme, alte Rechner
Die Anpassung ist nicht immer nur ein Software-Update. Neue oder aktualisierte Programme erfordern in vielen Fällen neue Rechner. Wer einen alten Computer hat, kann feststellen, dass das Verifactu-Modul nicht läuft, der QR-Code nicht erzeugt wird oder die E-Rechnung sich nicht integrieren lässt. Aus einer Lizenz wird ein ganzer Computer.
Manche halten das Programmieren für überschaubar. Eine Spezialsoftware für eine bestimmte Branche übermittelt bereits die Daten, erzeugt den QR-Code und verwaltet Korrekturrechnungen, statt die Rechnung zu stornieren und eine neue zu erstellen. Die Registrierung im Verifactu-Testsystem erfolgt einfach mit dem eigenen Zertifikat in der Testumgebung. Die Debatte dreht sich darum, ob das zur Erfüllung genügt oder ob Zertifizierung und Haftung für jede verkaufte Lizenz etwas anderes sind.
Der Zeitplan bleibt in Bewegung
Die Daten sind nicht endgültig. Das Forum der Steuerfachverbände und Berufskammern übermittelte die Erwartung einer Friständerung: Das Inkrafttreten von Verifactu würde auf den 6. Oktober 2028 verschoben – deckungsgleich mit dem in der Orden HAC/1028/2026 veröffentlichten Datum für die verpflichtende E-Rechnung. Diese Erwartung existiert neben dem vom Ministerrat beschlossenen Kalender und dem ursprünglichen Termin 2025.
Die Überschneidung zwischen E-Rechnung und Verifactu ist kein Zufall. Je weiter eine verschoben wird, desto näher rückt sie an die andere heran. Und das Geschäft, Software an Vorschriften anzupassen, deren Daten sich ständig ändern, ist für sich genommen ein Geschäft.
Die Verschiebung entlastet den Kalender 2025. Entlastet aber nicht die Rechnung derjenigen, die Software, Computer oder Steuerberatung wechseln müssen. Die Frage ist nicht mehr, wann es in Kraft tritt, sondern was es kosten wird, rechtzeitig bereit zu sein.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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