VeriFactu: Handgeschriebene Rechnungen bleiben legal

Die DGT-Anfrage V0073-26 öffnet den Weg für handschriftliche Rechnungen, um VeriFactu zu umgehen – während die verpflichtende E-Rechnung bereits droht.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

VeriFactu: Handgeschriebene Rechnungen bleiben legal
Rechnungen per Hand: das rechtliche Schlupfloch, um VeriFactu zu umgehen

Die spanische Steuerbehörde Agencia Tributaria hat ein System entworfen, das keine einzige Rechnung entwischt – und der meistgenannte Weg, es zu umgehen, kostet weniger als ein Kaffee: ein handschriftliches Rechnungsblock. Die Anfrage V0073-26 der Dirección General de Tributos (Generaldirektion für Steuern), datiert auf den 20. Januar 2026, hat eine Route wieder auf den Tisch gebracht, auf der sich laut dem Thread bereits ein Teil des kleinen Handels bewegt: Rechnungen von Hand ausstellen, ohne Computer, ohne Programm, ohne Registrierung. Das ist kein Trick, sondern eine Gesetzeslücke. Und der Text der Steuerbehörde erinnert daran, dass die VeriFactu-Verordnung (Real Decreto 1007/2023) nur greift, wenn ein elektronisches Fakturierungssystem im Spiel ist.

Was die Anfrage V0073-26 der DGT besagt

Der Ausgangsfall ist konkret: ein Steuerpflichtiger mit Einkommensteuer (IRPF), der in Spanien eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und Dienstleistungen für nicht ansässige Privatpersonen erbringt, denen er die entsprechenden Rechnungen ausstellt. Die Frage war, ob diese Rechnungen die Anforderungen der Antibetrugsverordnung erfüllen müssen. Die Antwort der Dirección General de Tributos erinnert an die einschlägigen Vorschriften und lässt vor allem die unbequeme Frage in der Luft hängen: Was zählt genau als elektronisches Fakturierungssystem? Von dieser Definition hängt ab, ob ein relevanter Teil der Kleinbetriebe eine monatliche Gebühr zahlen muss oder weiter mit dem Stift arbeiten kann.

Die Grenze zwischen Rechnungsblock und Excel

Die Logik ist einfach, bis man das Kleingedruckte liest. Wer kein EDV-System zum Ausstellen von Rechnungen nutzt und diese von Hand schreibt, für den gilt VeriFactu nicht. Aber eine gescannte Rechnung, die per E-Mail verschickt wird, gilt bereits als elektronisches System. Wer den manuellen Weg wählt, muss sich verhalten wie 1950: Rechnung von Hand, Übergabe persönlich oder per Post, und der Buchhalter bekommt Papier. Word oder Excel funktionieren nur, wenn sie als Schreibmaschine genutzt, ausgedruckt und die Datei danach gelöscht wird. Wird die Datei gespeichert, liegt ein elektronisches System vor, und die Verordnung greift. Bei fünf Rechnungen im Jahr hält das Konzept durch; bei hundert streikt der Steuerberater selbst und weigert sich, alles von Hand einzutippen.

Die Norm, die dem Papier wirklich den Garaus macht

Ein Detail zerlegt einen guten Teil des Plans: Ein Großteil der Begeisterung stützt sich auf die falsche Norm. Die verpflichtende E-Rechnung zwischen Unternehmen – Real Decreto 238/2026, seit April in Kraft – ist es, die dem Rechnungsblock wirklich ein Ende bereitet. Sobald sie angewendet wird, muss jede Rechnung an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Selbstständigen eine elektronische Datei sein. Die handschriftliche Rechnung würde höchstens im Umgang mit Privatpersonen überleben. Das Rennen gilt also nicht VeriFactu, sondern einem Zeitplan, der von zwei Seiten gleichzeitig enger wird.

Vizcaya weiß bereits, wie das ausgeht

Das Historische Territorium Vizcaya ist seit ein paar Jahren Versuchskaninchen mit TicketBAI. Dort reicht es nicht, am 30. den ganzen Monat zu fakturieren: Die Rechnung muss der Fruta (Provinzregierung) noch am selben Tag gemeldet werden, an dem die Leistung erbracht wird. Und der nächste Schritt zielt auf die Innereien der Software: Hacienda wird von den Anbieterfirmen einen Benutzerzugang verlangen, um nachzusehen, was kurzfristig eingegeben und gelöscht wird. Dieses Szenario zeichnet ein unangenehmes Paradox: Wer kein Programm hat, malt sich selbst eine Zielscheibe auf die Stirn.

Der Plan B im Ausland: 50 Euro Buchhalter

Die am häufigsten genannte Alternative läuft über Rechnungen an Kunden außerhalb der EU, die Gründung von zwei oder drei Gesellschaften in Ländern, die jede Bewegung nicht besteuern, und den Betrieb mit Konten bei ausländischen Fintechs. Die Zahlen, die kursieren: zwischen 500 und 750 Euro für die Gründung einer Gesellschaft im Baltikum, rund 50 Euro für das Konto und 50 Euro jährlich für den Buchhalter. Die Veteranen des Themas dämpfen die Begeisterung. Gründen ist einfach, wenn man Geld hat; schwierig ist es, die Umsätze zu erzeugen, die den Aufwand rechtfertigen. Mit Beamtenmargen lohnt sich zwischen der spanischen Hacienda und der des Gastlandes der Aufwand mehr als die Beute.

Bleibt die unbequeme Frage, die niemand beantwortet: Wenn der Rechnungsblock und der Stift weiterhin legal sind, wenn es – wie jemand behauptet, der es in Marbella und Badalona gesehen haben will – chinesische Restaurants gibt, die bereits vereinfachte Rechnungen von Hand ausstellen, und wenn das Formular 347 (Modell 347) nur die massenhaften Prüfungen vervielfacht – wie viele der Selbstständigen, die laut einer im Thread kursierenden Rechnung über eine Rückkehr zum Papier nachdenken, werden das wirklich tun, bevor jemand beschließt, das Schlupfloch zu schließen?

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (61 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

-
Volver