Arbeitslosengeld gefährdet bei Ablehnung eines Angebots
Macht es Sinn, den Zuschuss für diejenigen zu streichen, die eine Arbeit ablehnen, wenn der öffentliche Arbeitsdienst kaum jemanden vermittelt? Die von der Regierung angekündigte Maßnahme, den Bezug des Arbeitslosengeldes an die Annahme von Stellenangeboten zu knüpfen, kam bei den Langzeitarbeitslosen wie ein kalter Dusche an. Die Debatte ist nicht neu, aber jetzt kommt sie mit der Drohung der Umsetzung. Und die erste Frage, die sich stellt, ist die übliche: Um welche Art von Job geht es? Denn wenn das Angebot ein Teilzeitvertrag als Kellner ist, zwölf Stunden und ohne Einhaltung des Tarifvertrags, sieht die Sache anders aus.
Die Diskussion ist voller technischer Nuancen, die man trennen sollte. Es ist nicht dasselbe wie die beitragsfinanzierte Leistung, die nach geleisteten Beiträgen bezogen wird und die viele als erworbenes Recht betrachten, im Gegensatz zum fürsorgebasierten Zuschuss mit geringerem Betrag und begrenzter Dauer. Die Maßnahme, wie sie durchgesickert ist, zielt auf Letzteres ab. "Es wäre absurd, wenn sie sich an die richten würden, die eine beitragsfinanzierte Leistung beziehen", fasst einer der häufigsten Kommentare zusammen. Die Nuance ist wichtig, weil sie unterschiedliche Gruppen und sehr unterschiedliche Beträge betrifft.
Was die Regierung sagt und was über die Maßnahme bekannt ist
Die Ankündigung, wie sie in der Wirtschaftspresse berichtet wurde, schlägt vor, den Zuschuss von jedem zu streichen, der ein von den öffentlichen Arbeitsdiensten angebotenes Stellenangebot ablehnt. Das Kleingedruckte ist unbekannt: Es wird nicht spezifiziert, was als Ablehnung gilt, noch welche Angebote zählen, noch ob eine Eignung für das Profil des Bewerbers erforderlich ist. Genau dieser Mangel an Details ist das Hauptargument derer, die daran zweifeln, dass die Maßnahme jemals angewendet wird.
Manche erinnern daran, dass ähnliche Ankündigungen bereits früher gemacht wurden und im Sande verliefen. Das Misstrauen ist nicht unbegründet: Der SEPE (spanischer öffentlicher Arbeitsdienst) und die regionalen Arbeitsämter haben den Ruf, kaum jemanden zu vermitteln. "Ich glaube, es ist leichter, außerirdisches Leben zu finden, als einen Anruf vom INEM mit einem Job zu bekommen", fasst ein Kommentar zusammen, der den allgemeinen Skeptizismus verdichtet. Wenn der Dienst keine Jobs anbietet, verliert die Drohung, den Zuschuss wegen Ablehnung zu streichen, ihren Gegenstand.
Das eigentliche Problem: Nicht-existente oder unpassende Angebote
Die zweite Front der Debatte ist praktisch. Um ein Angebot abzulehnen, muss es erst einmal existieren. Und hier kommt die Profil-Eignung ins Spiel: Wenn ein Elektriker ein Angebot bekommt, Schafe zu scheren, zählt das dann als Ablehnung? Was ist, wenn es ein Putzkraft-Job für einen Schalungszimmermann ist? Die Fallstricke, die in den regionalen Diensten gehandhabt werden, sind jedem bekannt, der schon mal in einem Arbeitsamt war.
Die andere Seite ist die der Unternehmen. Mehrere Kommentare beschreiben einen sich selbst verstärkenden Mechanismus: Der Bewerber geht zum Vorstellungsgespräch, um seinen Nachweis der aktiven Suche abstempeln zu lassen, nicht weil er die Stelle will. "Sie gehen nur hin, um den Stempel für die Formalität zu bekommen", merkt eine Erfahrung an. Wenn dem so ist, würde die Maßnahme wenig ändern: Die Ablehnung erfolgt früher, beim Screening des Unternehmens, nicht durch die formelle Weigerung des Kandidaten.
Wie man den Verlust des Zuschusses vermeiden kann
Die Unterhaltung dreht sich schnell um Wege, die Hilfe zu behalten, ohne formell etwas abzulehnen. Der häufigste: Zum Gespräch ohne Enthusiasmus gehen. Ungepflegt erscheinen, nach Arbeitszeiten, Urlaub und Überstunden fragen oder erwähnen, dass im vorherigen Unternehmen die Arbeitsinspektion angerufen werden musste. "Alles höflich. Ich versichere euch, sie werden euch nie wieder anrufen", fasst ein Kommentar zusammen. Die Ablehnung wird nicht vom Kandidaten unterschrieben: Sie wird vom Unternehmen vollzogen.
Ein anderer Weg ist die Gewerkschaftszugehörigkeit. Im Gespräch zu sagen, dass man im letzten Job gefeuert wurde, weil man Gewerkschaftsvertreter war, oder dass man einer kämpferischen Gewerkschaft angehört, funktioniert als automatischer Filter. Es ist nicht illegal. Es wird einfach nicht gerne gesehen. Die Konsequenz ist dieselbe: Das Unternehmen lehnt ab und der Zuschuss bleibt erhalten.
Hintergrund: Beitragsleistung, Fürsorge und die Betrugserzählung
Unter der Ankündigung liegt eine tiefere Diskussion darüber, was Arbeitslosigkeit ist und wer sie bezieht. Die beitragsfinanzierte Leistung wird durch vorherige Beiträge finanziert; der fürsorgebasierte Zuschuss durch Steuern. Beide zu verwechseln ist im öffentlichen Diskurs und in der Schlagzeile der Maßnahme üblich. "Sie sagen immer 'Paro' und meinen den Zuschuss, der nicht beitragsfinanziert ist", beklagt ein Kommentar. Präzision ist kein Detail: Sie beeinflusst die Legitimität der Maßnahme und wen man ins Visier nimmt.
Parallel taucht das Argument der Beschäftigungsunfähigkeit der Über-50-Jährigen auf. Ein großer Teil der Langzeitarbeitslosen ist älter als dieses Alter und hat es laut einem Kommentar schwer, wieder in den Markt einzusteigen. Von ihnen zu verlangen, jedes Angebot anzunehmen, verurteilt sie, so diese Strömung, zu prekären Jobs oder direkt zum Verlust der Hilfe ohne echte Alternative. In diesem Szenario aktiviert die Maßnahme niemanden: Sie spart nur Ausgaben.
Am Ende ist die Zweifel, die über der ganzen Sache schwebt, nicht, ob die Regierung die Ausgaben für Zuschüsse senken will. Das wird vorausgesetzt. Der Zweifel ist, ob es ein reales Stellenangebot gibt, das man ablehnen kann, oder ob die Maßnahme im BOE (Staatsanzeiger) bleiben wird, ohne dass je jemand den Anruf erhält, der sie auslöst.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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