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Spanien: Hotel-Registrierung verlangt 42 Daten
Hotels und Mietwagenfirmen müssen bis zu 42 persönliche Daten drei Jahre speichern. Iustitia Europa fordert Aussetzung des Dekrets.
Ein Rezeptionist in einem Madrider Hotel informiert einen Gast, dass er seine persönlichen Daten an eine Regierung übergeben muss, die im Verdacht steht, diese durchzusickern. Die Szene, die in den sozialen Medien verbreitet wurde, fasst das Unbehagen zusammen, das mit dem Real Decreto 933/2021 einhergeht: Hotels, Reisebüros und Autovermietungen sind verpflichtet, bis zu 42 persönliche Daten ihrer Kunden zu erfassen und drei Jahre lang zu speichern, wie die Partei Iustitia Europa kritisiert. Die vom Innenministerium initiierte Norm macht jeden Check-in zu einem Formular, das viele Reisende als unverhältnismäßigen Eingriff empfinden.
Welche Daten verlangt das Gästeregister?
Das Dekret schreibt vor, dass Betriebe Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Zahlungsmittel und die Beziehung zwischen den Gästen erfassen. Der Nachweis der Verwandtschaft ist nur erforderlich, wenn sich Minderjährige unter den Gästen befinden – ein Detail, das in der Diskussion oft erwähnt wird und die alarmierendste Interpretation widerlegt: Es geht nicht darum, in jedem Fall anzugeben, wer das Zimmer teilt.
Die Kontroverse liegt nicht im Formular selbst, sondern in dessen Bestimmungsort. Die Daten werden drei Jahre aufbewahrt und in einer staatlichen Datenbank abgeglichen. Bei Abweichungen kann der Reisende untersucht werden und, wie im Austausch betont wird, gegen Artikel 37.9 des Organgesetzes 4/2015 verstoßen, was mit einer Geldbuße geahndet wird.
Zahlungsmittel: Der am meisten kritisierte Punkt
Die Pflicht, Kontonummer oder Kartendaten anzugeben, stößt auf den größten Widerstand. Wer bar zahlt, gibt keine Finanzdaten preis; wer per Karte zahlt, schon. Das häufigste Argument lautet, dass diese Informationen bereits bei der Bank liegen, aber nicht beim Staat, und deren Offenlegung den Weg für kommerzielles Profiling oder weniger transparente Nutzungen ebnet.
Der internationale Vergleich wird in beide Richtungen angeführt. Einige behaupten, dass Deutschland beispielsweise Hotels bereits verpflichtet, Name, Adresse, Geburtsdatum und Dokument zu registrieren. Andere entgegnen, dass kein Land verlangt, die Zahlungsart mit der Regierung zu teilen. Der Unterschied ist erheblich: Einen Gast zu registrieren ist nicht dasselbe, wie eine staatliche Datenbank mit seinem finanziellen Fußabdruck zu füttern.
Klage vor dem Audiencia Nacional
Die Partei Iustitia Europa hat beim Audiencia Nacional (nationales Gericht) Klage gegen das Königliche Dekret erhoben und die vorläufige Aussetzung der Norm beantragt, da sie Grundrechtsverletzungen sieht. Dies ist die rechtliche Front gegen einen Text, der bis heute an jeder Rezeption angewendet wird.
Während das Verfahren läuft, lastet die Einhaltung auf den Schultern des Personals. Der Rezeptionist ist es, der die Daten erfragt und den Ärger entgegennimmt. Der eigentliche Konflikt ist nicht mit dem Innenministerium, sondern mit dem Mitarbeiter, der um 15 Uhr versucht, fünfzig Rentner dazu zu bringen, ein Formular auszufüllen, bevor das Restaurant schließt.
Lügen im Formular: Welches Risiko besteht?
Die Versuchung, falsche Daten einzutragen, zieht sich durch die gesamte Debatte. Das Problem ist, dass der automatische Abgleich aus dem Scherz ein förmliches Verfahren macht. Als Alternative wird kollektiver Ungehorsam diskutiert, wobei eingeräumt wird, dass dies praktisch unwahrscheinlich ist: Wer sich weigert, bekommt kein Zimmer und verliert oft die Reservierungsgebühr.
Die Tourismusbranche beobachtet mit Besorgnis einen Vorgang, der Reibung in einen für die spanische Wirtschaft entscheidenden Sektor bringt. Die Frage ist nicht, ob das Register legal ist, sondern wie viele Reisende bereit sind, den Preis für die Verweigerung zu zahlen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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