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Spanien entlässt Beamtin nach Warnung vor Masseneinstrom
Eine Sprecherin des spanischen Sicherheitsamts wurde entlassen, nachdem sie eine Warnung über 49.000 irreguläre Einreisen in Ceuta veröffentlicht hatte.
Beamtin des DSN wegen Warnung vor 49.000 Einreisen in Ceuta entlassen
La Moncloa hat erneut bewiesen, dass der Überbringer für die Nachricht büßt. Am vergangenen Freitag wurde die Kommunikationsleiterin des Departamento de Seguridad Nacional (DSN) per Telefonanruf während ihres Urlaubs entlassen. Ihr Vergehen: Sie hatte früh morgens eine Warnung auf der offiziellen Website des DSN veröffentlicht, die schätzte, dass mehr als 49.000 Menschen innerhalb von 24 Stunden irregulär über den Pier und den Strand von Tarajal nach Ceuta eingedrungen waren. Die Warnung, die sich auf einen internen Bericht des Innenministeriums stützte, wurde kurz darauf von der Website entfernt.
Die Sequenz, die nicht zusammenpasst
Die Daten in der Warnung waren keine Erfindung: Sie stammten aus einem internen Bericht des Innenministeriums. Die offizielle Version behauptet jedoch, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Innenminister Fernando Grande-Marlaska leugnete auf einer Pressekonferenz nach einem Sondertreffen mit europäischen Amtskollegen, dass das CNI (Centro Nacional de Inteligencia) gewarnt habe, dass etwas „Ähnliches“ wie ein Masseneinstrom in Ceuta passieren könnte. Die Beamtin habe die Warnung hingegen „korrekt und rechtzeitig“ gegeben, so eine Analyserichtung, die in der Entlassung eine politische Vergeltungsmaßnahme sieht.
Etwas passt nicht: Wenn das CNI nicht gewarnt hat, woher stammen dann die Zahlen? Wenn es gewarnt hat, warum leugnet Marlaska dies? Alle möglichen Antworten sind unangenehm. Eine weist darauf hin, dass die Warnung unter der Autorität des DSN veröffentlicht wurde, das dem Präsidialamt untersteht, und nicht dem Innenministerium. Eine andere, skeptischere Sichtweise legt nahe, dass das Problem nicht fehlende Informationen waren, sondern dass sie öffentlich wurden, bevor die Regierung die Erzählung kontrollieren konnte.
Kann eine Beamtin so entlassen werden?
Rechtlich ist die Entlassung schwerer anzufechten, als es scheint. Die Betroffene bekleidete eine Stelle auf freier Ernennung, also Positionen, die per Handschlag besetzt und auch wieder per Handschlag abberufen werden können. Der Oberste Gerichtshof verschärft jedoch seit Jahren die Anforderungen: Das Urteil 1198/2019 vom 19. September verlangt, dass die Entlassung begründet sein muss, ohne intransparente oder stereotype Formeln. Es muss dargelegt werden, dass die Gründe für Vertrauen und Eignung, die die Ernennung rechtfertigten, weggefallen sind, oder dass ein objektiver Umstand vorliegt.
Amtsmissbrauch, ein weiterer diskutierter Weg, erfordert, dass die Rechtswidrigkeit „offenkundig, flagrant und objektiv“ ist, bei Kenntnis der Ungerechtigkeit. Diese Hürde ist sehr hoch. Realistisch ist eine verwaltungsrechtliche Klage: Die Verwaltung müsste erklären, was sich geändert hat, damit das Vertrauen genau nach der Veröffentlichung einer wahrheitsgemäßen Warnung gebrochen wurde. Das von einigen zitierte Präzedenzfall ist der des chinesischen Arztes Li Wenliang, der für seine Warnung vor dem Cobi19 gerügt und posthum rehabilitiert wurde. Die Geschichte stellt sich selten auf die Seite derer, die den Warner bestrafen.
Die bleibende Botschaft
Die Beamtin behält ihren Status als Laufbahnbeamtin; sie verliert nur die Stelle auf freier Ernennung. Aber die Botschaft an den Rest des Apparats ist eindeutig: Rechtzeitige Information, wenn diese unbequem ist, hat ihren Preis. Die Frage, die niemand abschließend beantwortet, ist nicht, ob die Entlassung anfechtbar war – das ist sie –, sondern warum eine Warnung zum Schutz der Bevölkerung als Akt der Unbotmäßigkeit behandelt wurde. Bis dies geklärt ist, bleibt Ceuta das Thermometer einer Beziehung zu Marokko, die in La Moncloa niemand messen möchte.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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