Smi-Angestellte zahlen 5.400 Euro jährlich, während Selbstständige nur ihre Pauschale sehen
Wie viel zahlt ein Arbeitnehmer wirklich für die Sozialversicherung? Die kurze Antwort: deutlich mehr als auf der Lohnabrechnung steht. Ein Angestellter mit dem Salario Mínimo Interprofesional (SMI), dem gesetzlichen Mindestlohn in Spanien, erhält 16.574 Euro brutto jährlich verteilt auf zwölf Zahlungen. Dies erzeugt einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von 33,10 % des Bruttobetrags, der nicht im Nettolohn sichtbar ist. Es sind 5.400 Euro pro Jahr, fast 450 Euro monatlich, plus der Anteil, der tatsächlich vom Gehalt abgezogen wird und zwischen 50 und 100 Euro monatlich liegt. Gesamtsumme: über 500 Euro monatlich an Sozialbeiträgen. Auf diesen vollen Lohn werden zudem Einkommensteuer (IRPF) erhoben.
Dies ist der Ausgangspunkt der Unzufriedenheit, die derzeit die digitalen Wirtschaftskommentare beherrscht. Die Grundklage ist nicht neu, aber das arithmetische Detail schon: Während der angestellte Arbeitnehmer eine Last trägt, die er selten bilanziert, konzentriert sich die Empörung des Selbstständigen auf eine monatliche Pauschale, die bei etwa 200 Euro beginnt und nach der letzten Anpassung auf rund 216 Euro stieg. Manche argumentieren, dass dieser Vergleich keiner Analyse standhält.
Was zahlt ein Angestellter mit SMI-Gehalt?
Die verbreitete Berechnung ist einfach und erschütternd. Der jährliche SMI liegt bei 16.574 Euro. Davon führt das Unternehmen 33,10 % an die Seguridad Social (Sozialversicherung) ab, was nicht im Hauptteil der Lohnabrechnung erscheint, sondern unten in kleiner Schrift unter den Unternehmenskosten. Das sind 5.400 Euro jährlich. Hinzu kommt der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers, der direkt vom Brutto abgezogen wird. Die übliche Spanne liegt bei 50 bis 100 Euro monatlich. Die Summe übersteigt 500 Euro monatlich.
Manche relativieren, dass dieses Geld formal vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer ausgegeben wird. Diese Nuance ist technisch korrekt, aber ökonomisch umstritten. Die gesamten Arbeitskosten bestimmen die Einstellung: Wenn der Arbeitnehmer nicht mindestens seinen Lohn plus Beiträge plus eine Marge erwirtschaftet, existiert die Stelle nicht. Die Debatte darüber, wer diese 33,10 % wirklich zahlt, ist im Grunde eine seit Jahrzehnten ungelöste Diskussion über die steuerliche Inzidenz.
Was kaum Diskussionsbedarf lässt, ist die Entwicklung. Die Beitragsbemessungsgrundlagen steigen jedes Jahr, ebenso wie die Höchstgrenze, die vor einigen Jahren bei 3.600 Euro lag und nun bei etwa 5.000 Euro angesiedelt ist. Die Anpassung folgt der Inflation und erhöht auch die zukünftigen Leistungen. Für den Angestellten ist diese jährliche Anpassung Routine. Für den Selbstständigen ist sie laut der vorherrschenden Erzählung eine Beleidigung.
Die Selbstständigen-Pauschale: Beitrag, keine Steuer
Hier sollte ein Begriff präzisiert werden, der absichtlich oder aus Unwissenheit falsch verwendet wird. Die cuota de autónomo (Selbstständigen-Beitragspauschale) ist keine Steuer. Sie ist ein Sozialversicherungsbeitrag, genau wie beim Angestellten, und gewährt Zugang zu denselben Leistungen: Krankengeld, Mutterschaft, Rente, Hinterbliebenenrente. Der Unterschied liegt nicht in der Natur der Zahlung, sondern in ihrer Höhe und darin, wer sie festlegt.
Der Selbstständige zahlt auf Basis eines Betrages, den er innerhalb der gesetzlich festgelegten Stufen wählt. Jahrelang wählte die Mehrheit die Mindestbasis. Das Ergebnis ist ein niedriger Beitrag und folglich eine niedrige Rente. Wer eine Rente von 3.000 Euro anstrebt, muss so einzahlen wie ein Angestellter mit Höchstbasis: etwa 1.500 Euro monatlich. Es gibt keinen Abkürzungsweg.
Das System weist zudem eine Starre auf, die die Gleichstellung erschwert. Der Selbstständige hat keine Arbeitslosenversicherung im herkömmlichen Sinne, genießt keine Krankheitsausfälle mit derselben Deckung und hat keinen vollen Zugang zu allen Leistungen des allgemeinen Systems. Diese Asymmetrie ist real und erklärt einen Teil des Ärgers. Aber es ist auch wahr, dass die tarifa plana (Pauschalregelung für Neugründungen) in den ersten zwei Jahren, die zeitweise bei 50 Euro monatlich lag, zu einem Schlupfloch geworden ist, durch das einige Unternehmen Scheinselbstständige statt Angestellte einstellen, um den Großteil der Beiträge zu sparen.
IRPF, Schwarzgeld und die Geschichte der Ausgaben
Der andere Kritikpunkt zielt auf die direkte Besteuerung. Es wird behauptet, dass viele Selbstständige nur deklarieren, was ihnen passt, Bargeld kassieren und erst dann Rechnungen ausstellen, wenn der Kunde danach fragt – wobei dann ein Zuschlag von 21 % als IVA (Mehrwertsteuer) fällig wird. Ihnen wird auch vorgeworfen, private Ausgaben abzusetzen, von der Heizung zu Hause bis zum Auto, je nach Branche.
Die Antwort von Seiten der Selbstständigen lautet, dass das IRPF-Gesetz (Einkommensteuer) verpflichtet, das zu versteuern, was geschuldet ist, dass abzugsfähige Kosten nur jene sind, die das Gesetz erlaubt, und nicht willkürlich gewählt werden können, und dass die allgemeine Nutzung von Bargeld aufgrund aktueller Kontrollen zunehmend schwieriger wird. Zum IVA wird daran erinnert, dass es sich um eine Steuer handelt, die auf den Kunden abgewälzt wird und von der die gezahlten Vorsteuerbeträge abgesetzt werden. Die Debatte bewegt sich an diesem Punkt zwischen berechtigtem Misstrauen und interessierter Karikatur.
Der Romantizismus der Anstrengung und seine Rechnung
Es gibt einen Subtext, der die gesamte Diskussion durchzieht und selten explizit gemacht wird: Der Wettbewerb darum, wer mehr leidet. Auf der einen Seite die Erzählung vom Selbstständigen als unermüdlichem Kämpfer, der um fünf Uhr aufsteht, sein Vermögen riskiert und keinen Urlaub hat. Auf der anderen Seite die Feststellung, dass ein Gymnasiallehrer täglich dreißig Teenagern gegenübersteht, ohne Kunden wählen zu können, und niemand ihm dafür eine Medaille verleiht.
Der Romantizismus der eigenen Anstrengung, als fiskalisches Argument angewandt, hat ein Problem: Er ist unberechenbar und daher ungeeignet, um zu entscheiden, wer mehr zahlt. Was gemessen werden kann, ist der effektive Beitrag. Und hier leistet der Angestellte mit SMI-Gehalt mehr zum System, als viele Selbstständige einzahlen, obwohl die gesellschaftliche Wahrnehmung das Gegenteil suggeriert. Die Diskussion darüber, wer mutiger ist, zahlt keine Renten.
Am Ende stellt sich nicht die Frage, ob der Selbstständige viel oder wenig zahlt, sondern warum die öffentliche Debatte über die Steuerlast zu einem Wettbewerb vergleichbarer Benachteiligungen geworden ist. Mit diesen Zahlen auf dem Tisch wäre es vernünftig, eine allgemeine Senkung der Beiträge zu fordern und keine Erhöhung, um sich nach unten anzugleichen. Aber das erfordert, auf den Trost zu verzichten, dass dem Nachbarn noch mehr weggenommen wird. Und der Trost, wie man weiß, ist das Letzte, was man aufgibt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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