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Spaniens BOE-Gesetz nennt Mieterin Mari Carmen beim Namen
Ein im spanischen Amtsblatt (BOE) veröffentlichtes Königliches Dekret-Gesetz benennt eine Mieterin namentlich. Ein Blick auf sogenannte Einzelfallgesetze und ihre Spannung zum Gleichheitsgrundsatz.
Das BOE gesetzgeberisch mit Eigennamen: Das Dekret für Mari Carmen
Im Text eines kürzlich im Boletín Oficial del Estado (spanisches Staatsanzeiger) veröffentlichten Königlichen Dekret-Gesetzes taucht eine Anwohnerin mit Vor- und Nachnamen auf. Nicht in einem technischen Anhang oder einer Schlussbestimmung, sondern im Haupttext, zusammen mit ihrer persönlichen Geschichte, ihrem Status als Altmietmieterin und ihrer vulnerablen Lage. Der Screenshot des BOE verbreitete sich wie ein Lauffeuer, und die Reaktion war fast einstimmig: Ein einziges Adjektiv reichte aus, um das Entsetzen zu beschreiben. Die Frage, die die weitere Diskussion dominiert, lautet nicht mehr, was dieser Frau widerfährt, sondern ob es normal ist, dass ein Gesetzestext eine konkrete Person namentlich nennt.
Was der Text sagt und warum man ihn „Mari-Carmen-Dekret“ nennt
Der zirkulierende Ausschnitt liest sich eher wie eine emotionale Begründung denn wie der Artikeltext eines Wirtschaftsgesetzes. Der Text beschreibt eine Mieterin, die durch die Gesetzgebung für alte Mietverhältnisse geschützt ist, und rechtfertigt ihren Schutz unter Berufung auf ihr Alter und den Mangel an familiärer Unterstützung. Für die Personen, die dies viral verbreiteten, ist das Ergebnis erschütternd. Manche vergleichen es direkt mit einer WhatsApp-Nachricht eines Kindes.
Dem gegenüber steht zunächst der Verdacht, dass der Ausschnitt aus dem Kontext gerissen wurde. Die zweite, unbequemere Vermutung betrifft die juristische Substanz: Was hat ein Eigenname im dispositiven Teil einer Norm verloren?
Die „Alte Miete“ und die ihr zugeschriebenen Zahlen
Der Schlüssel liegt im Ursprung des Mietverhältnisses. Dem Argument zufolge stammt diese Alte Miete aus der während der Diktatur geerbten Mietgesetzgebung, nicht aus späteren Vorschriften. Unter der danach verabschiedeten demokratischen Gesetzgebung würde der Vertrag nicht existieren und der Preis läge bei rund 2.000 Euro monatlich statt bei einigen Hundert.
Die ohne offizielle Bestätigung kursierenden Daten schreiben der Mieterin eine Karriere als Beamtin und ihre Ruhestandsrente zu, zudem einen Mietpreis von 150 Euro über 29 Jahre in einer wohlhabenden Gegend Madrids, etwa 300 Euro über weitere 15 Jahre und schließlich 400 Euro. Würde dies bestätigt, zeichnete es ein Profil fern von strenger wirtschaftlicher Verwundbarkeit. Man sollte sie als das behandeln, was sie sind: veröffentlichte Versionen, keine bewiesenen Tatsachen.
Ist ein Gesetz legal, das eine konkrete Person nennt?
Ja, und das ist nichts Neues. Sie heißen Einzelfallgesetze und haben prominente Präzedenzfälle. Die Enteignung von Rumasa, genehmigt durch das Gesetz 7/1983, nannte den Konzern beim Namen und wurde vom Verfassungsgerichtshof gebilligt. Zuvor gab es individuelle Begnadigungen und Gesetze, die Renten für bestimmte Angehörige anerkannten. Eine Person in ein Königliches Dekret-Gesetz aufzunehmen ist die alte Praxis, per Gesetz das zu regeln, was nicht durch Verordnung gelöst werden kann.
Der juristische Stolperstein ist die Gleichheit. Eine singuläre Norm kollidiert mit Artikel 14 der Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Konstruktionen stets gebilligt, sofern eine objektive und vernünftige Rechtfertigung vorliegt, aber die Prüfung eines Gesetzes, das eine konkrete Anwohnerin aus Madrid namentlich nennt, ist zumindest unangenehm.
Die übergreifende Kritik: Gesetzgebung per Dekret-Gesetz
Über dem Einzelfall steht eine parteiübergreifende Kritik am Missbrauch des Dekret-Gesetzes. Das eigentlich Besugoe ist die Gesetzgebung per Dekret-Gesetz, fasst eine der differenziertesten Stellungnahmen zusammen. Diese Rechtsform ist für außergewöhnliche und dringende Notwendigkeiten gedacht, nicht für den Alltag. Wenn sie zur üblichen Norm wird, wandert die Gesetzgebungsarbeit vom Parlament in den Ministerrat und die parlamentarische Kontrolle verschwindet.
Der Kontext: Wahlen, Nebelkerzen und offizielle Narrative
Kein Einzelfall kommt allein. Ein Teil der Analyse stellt das Ereignis im Lichte des Wahlkalenders dar: Es wird behauptet, der Aufruhr diene dazu, zu spalten und weniger ruhmreiche Themen, wie den Zustand der Pflegeleistungen, zu verdecken. Dies ist eine politische Lesart, nicht überprüfbar, und sollte als solche gekennzeichnet werden.
Tatsache ist jedoch die Asymmetrie des Narrativs. Derselbe Text, der eine Frau als Opfer einer rückständigen und sens Gesetzgebung darstellt, ist auch derjenige, der sie jahrzehntelang dank einer noch älteren Norm schützte. Der Kern der Sache liegt nicht bei der Dame, sondern in der Nutzung ihres Namens als Argument.
Das Gesetz 7/1983, das Rumasa enteignete, ist bereits über vier Jahrzehnte alt und bleibt dennoch das Präzedenzfall, den niemand zitiert, wenn das BOE eine Dame aus Madrid namentlich nennt. In einer Rechtsordnung, die Allgemeinheit beansprucht, ist genau dies der verwirrende Fakt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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