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Selbstständigenbeiträge: Warum sie existieren und was sie kosten
In Spanien zahlen Selbstständige rund 230 Euro monatlich, auch ohne Umsatz. Ein Vergleich mit Frankreich, UK und Deutschland.
Warum es den Beitrag für Selbstständige gibt und warum ihn niemand verteidigt
Warum zahlt jemand 230 Euro im Monat für die selbstständige Tätigkeit, obwohl in diesem Monat kein einziger Euro Umsatz erzielt wurde? Das ist die erste Frage jedes Selbstständigen beim Blick auf den Lastschriftbeleg, und die offizielle Antwort überzeugt nicht wirklich. Der RETA-Beitrag (Regime der Sozialversicherung für Selbstständige) existiert, so die administrative Begründung, damit sich Selbstständige einen Rentenanspruch aufbauen und später keine Leistungen fordern, die sie nie finanziert haben. Der Kern des Problems ist simpel: Ohne Beitrag würden die Preise sinken und den Menschen bliebe mehr Geld übrig, aber der Staat würde weniger einnehmen. Und genau hier beginnt alles.
Der Selbstständigenbeitrag: Pflicht, auch ohne Rechnung
Das RETA ist das spanische Sozialversicherungssystem für Selbstständige. Sein umstrittenstes Merkmal ist der feste Mindestbeitrag: Rund 230 Euro monatlich, die gezahlt werden müssen, auch wenn die Tätigkeit keine Einnahmen generiert. Diese Untergrenze unterscheidet Spanien von mehreren europäischen Nachbarn, wo die Beiträge an den tatsächlichen Umsatz gekoppelt sind oder bis zu einer bestimmten Schwelle gar nicht erhoben werden.
Die häufigste Rechtfertigung für dieses System lautet: Nach 35 Jahren Tätigkeit sollte der Selbstständige dem Staat nicht ohne vorherige Beitragszahlung eine Rente abfordern. Der Beitrag wird als obligatorische Versicherung verstanden, ähnlich der Kfz-Haftpflicht. Eine Versicherung, die man zur Sicherheit zahlt, sozusagen. Manche argumentieren zudem, dass die Höhe nicht unverhältnismäßig sei: Bei gleicher Bemessungsgrundlage zahle der Angestellte genauso viel, plus den Arbeitgeberanteil, der faktisch ebenfalls aus seinem Lohn finanziert werde.
Der stille Grund: Vermeidung der Scheinselbstständigkeit
Es gibt ein zweites Argument, das selten öffentlich thematisiert wird, aber wahrscheinlich das Gewicht im Hintergrund hat. Ohne verpflichtenden Beitrag könnte ein großes Unternehmen beschließen, dass seine 5.000 Mitarbeiter eigentlich Selbstständige seien, um keine Sozialversicherungsbeiträge für sie zu zahlen und das Problem auf später zu verschieben. In dieser Lesart fungiert der Beitrag als Schutzwall gegen die massenhafte Umwandlung von Belegschaften in Scheinselbstständige.
Das Problem ist jedoch, dass diese Maßnahme alle gleich behandelt. Ob Klempner mit gemietetem Laden, Tierärztin mit Personalbedarf oder Beraterin, die drei Gehälter pro Monat ausweist – dieselbe Regel gilt für alle. Und diese Gleichbehandlung hat konkrete Kosten: Man zahlt, um arbeiten zu dürfen, nicht für geleistete Arbeit.
Was in Spanien gezahlt wird und wie es in Frankreich oder UK aussieht
Hier variieren die Zahlen je nach Land erheblich, oft zum Nachteil der offiziellen Darstellung. In Frankreich liegen die Berechnungen der Fachleute bei etwa 12 % des Bruttoumsatzes für Handelsgeschäfte; bei Dienstleistungen steigt der Satz auf 25 % des Umsatzes, und das nur für Sozialabgaben, vor Steuern. In Deutschland ist der Mindestsatz unklar, aber der durchschnittliche Abzug ist ebenfalls beträchtlich.
Großbritannien spielt in einer anderen Liga: Dort zahlt man nicht allein dafür, Selbstständiger zu sein. Beiträge werden auf Basis des Umsatzes erhoben, und der Prozentsatz wird von Anwendern als niedriger als in Spanien beschrieben. Es gibt steuerfreie Freibeträge – etwa 12.000 Pfund bei der Einkommensteuer –, und die ersten Tausend Pfund an Dividenden oder Kapitalgewinnen bleiben steuerfrei. Laut gängigen Vergleichen startet ein spanischer Selbstständiger mit über 300 Euro monatlichen Fixkosten allein durch seinen Status, während man in anderen Ländern bei null oder unter 200 Euro liegt. Mit diesem Rucksack fair zu konkurrieren, ist schwierig.
Die quartalsweise Umsatzsteuer: Gratis-Inkasso für den Fiskus
Jedes Quartal wiederholt sich dieselbe Szene. Der Selbstständige hat Rechnungen gestellt, die Umsatzsteuer seiner Kunden kassiert und muss sie nun ans Finanzamt abführen. Die USt gehört ihm nicht, sie war es nie: Es ist Geld, das nur durch seine Hände fließt, bevor es an den Staat geht. Die Steuererklärung ist die eines Inkassobüros, das für diesen Dienst nicht bezahlt wird.
Diese Kette wiederholt sich in jedem Glied: Der Holzverkäufer erhebt USt, der Stuhlfabrikant erneut, der Restaurantbesitzer zahlt sie, und der Gast beim Essen ebenso. Steuer auf Steuer, addiert zum Arbeitsaufwand in jeder Phase.
Steuerberater, Stufenmodell und das nächste Jahr
Der Beitrag ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein Steuerberater kostet etwa 100 Euro im Monat, denn die Bürokratie ist so komplex, dass Eigenregie fast waghalsig wäre: Quartalsmodelle, welche Ausgaben voll oder nur teilweise absetzbar sind, die Abschreibung teurer Werkzeuge über mehrere Erklärungen statt sofortiger Abzug. Wer kleine Unternehmen führt, sagt, dass Management eher wie Online-Shopping aussehen sollte.
Zudem steigt das gestufte Beitragssystem seit drei Jahren jährlich an, mit dem erklärten Ziel, künftig direkt nach realem Einkommen abzurechnen. Hinzu kommen Rechnungsprüfungen und digitale Umsatzkontrollen. Für viele kleine Betriebe wird die Summe der Belastungen allmählich teurer als das Geschäft selbst.
Der alte Vorwurf bleibt bestehen: Läuft das Geschäft gut, kassiert der Staat; läuft es schlecht, zahlt der Selbstständige weiter und trägt allein die Verluste. Eine Zwangsversicherung, bei der der Versicherte alles zahlt und eine Behörde entscheidet, ob er jemals etwas zurückbekommt.
Fast scheint es, als hätte es jemand entworfen, der nie selbst Rechnungen stellen musste.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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