Professorin gibt der Jugend ein Beispiel

Der Richter hat das Verfahren gegen Irene A. B., Dozentin der Medizinischen Fakultät, wegen Morddrohungen gegen Carlos Mazón von einem gefälschten X-Konto aus an das verkürzte Verfahren verwiesen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die ermittelnde Richterin im Fall Irene A. B., Professorin und Forscherin an der Medizinischen Fakultät der Universitat de València, ist wegen einer Straftat der Bedrohung gegen Carlos Mazón, damals Präsident der Regionalregierung von Valencia (Generalitat Valenciana), angeklagt. Das Gericht hat die Ermittlungen abgeschlossen und den Fall an die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger überwiesen.

Die Policía Nacional, die spanische Nationalpolizei, brauchte Monate, um einem anonymen X-Konto einen Namen zuzuordnen. Die Nachrichten von diesem Profil waren keine gewöhnliche politische Kritik: Sie sprachen von Haftbomben, von **20 Kilo des Sprengstoffs Goma 2** und von Schüssen in den Nacken mit Waffen des Kalibers **neun Millimeter**. Adressat war Carlos Mazón, der zu dieser Zeit die Generalitat Valenciana präsidierte. Die Ermittlung führte schließlich zu einer Professorin und Forscherin der Medizinischen Fakultät der Universitat de València, Irene A. B., die am **15. Januar** festgenommen und ohne Kaution auf freien Fuß gesetzt wurde.

## Von der Anzeige zum Gericht

Die Drohungen erreichten die Polizei im **April 2025**, als Mazón noch an der Spitze der Regionalregierung (Consell) stand. Die Social-Media-Abteilung der Regionalpräsidentschaft lieferte vier Screenshots von Beiträgen, die von einem falschen Profil veröffentlicht worden waren. Die Nachrichten erschienen in Verbindung mit Beiträgen des Regionalpräsidenten selbst und beschrieben verschiedene Methoden, ihm gewaltsam das Leben zu nehmen.

Der zuständige Richter der Abteilung Nummer 4 der Ermittlungssektion des Amtsgerichts Valencia entschied vor fünfzehn Tagen, das Verfahren nach der verkürzten Verfahrensart (procedimiento abreviado) fortzuführen. Laut Beschluss könnten die Tatsachen eine Straftat der Bedrohung gemäß **Artikel 169.2 des spanischen Strafgesetzbuchs** darstellen. Der Richter schließt die Ermittlung ab und überweist den Fall an die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger, die nun entscheiden müssen, ob sie die Hauptverhandlung beantragen.

## Das iPhone ohne brauchbare Informationen

Die Verteidigung der Professorin bestreitet ihre Verbindung zu den Nachrichten. Sie argumentiert, dass der Inhaber einer Internetverbindung allein noch nicht die Urheberschaft der veröffentlichten Inhalte beweise. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein **iPhone 13** beschlagnahmt, und die Auswertung des Geräts wurde vom Richter genehmigt.

Am **26. September** teilte die Polizei mit, dass die Bemühungen am Telefon ergebnislos geblieben seien: Es konnten keine für die Ermittlung nützlichen Informationen gewonnen werden. Dieses Ergebnis löscht die Hinweise aus der Auswertung der Verbindungsdaten nicht, erlaubt aber auch nicht, die Nachrichten anhand des Geräts zuzuordnen.

## Was Artikel 169.2 bedeutet

Dieser Absatz des Strafgesetzbuchs bestraft Drohungen, die darauf abzielen, die Bewohner einer Ortschaft, eine ethnische, kulturelle oder religiöse Gruppe oder ein soziales oder berufliches Kollektiv einzuschüchtern, mit Strafen, die bis zur Freiheitsstrafe reichen können. Die genaue Qualifizierung des Falls werden der Richter und gegebenenfalls das Gericht entscheiden. Das Verfahren läuft weiter, ein Urteil gibt es nicht: Die Unschuldsvermutung der Beschuldigten bleibt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung unberührt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (4 Antworten).

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