Nur zwei Jahre Haft für sexuellen Missbrauch von Kindern

Ein Mann erhält nur zwei Jahre Gefängnis für sexuellen Übergriff auf Minderjährige in Aspe. Der Kontrast zum Arandina-Fall mit 38 Jahren Haft entzündet eine neue Debatte über die spanische Justiz.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Nur zwei Jahre Haft für sexuellen Missbrauch von Kindern
Zwei Jahre Haft für sens Missbrauch von Kindern und das Echo des Arandina-Falls

Wie erklärt man, dass ein sens Übergriff auf zwei Minderjährige nur mit zwei Jahren Gefängnis geahndet wird? Das Urteil im Fall eines Mannes, der sich in einem öffentlichen Schwimmbad in Aspe zwei Kindern näherte und an ihnen rieb – wie vom Angeklagten selbst eingeräumt – hat den Vergleich mit der Verurteilung zu 38 Jahren Haft pro Angeklagtem im Arandina-Fall wiederbelebt. Für viele Beobachter ist diese Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar.

Das Urteil, dokumentiert unter dem Titel „Geständnis: Zwei Jahre Haft für sens Missbrauch zweier Minderjähriger im Schwimmbad“, datiert die Taten auf den 3. und 12. Juli 2021. Der Verurteilte näherte sich den beiden Kindern, ergriff ihre Hände und zog sie an sich heran, um seinen Körper an ihrem Gesäß zu reiben. Zwei Jahre Haft. Und die Frage, die über dem Fall schwebt: Ist die strafrechtliche Reaktion verhältnismäßig?

Was das Urteil sagt und was dem System vorgeworfen wird

Der Sachverhalt ist eindeutig. Der Angeklagte akzeptierte die Anklage. Es gab einen nicht einvernehmlichen körperlichen Kontakt mit zwei Minderjährigen in einer öffentlichen Einrichtung mitten im Sommer. Die Strafe: zwei Jahre. Manche argumentieren, angesichts der Aktenlage sei die Verurteilung sogar noch zu hoch; andere halten dagegen, dass nicht dieses konkrete Urteil das Problem sei, sondern der rechtliche Rahmen, der es ermöglicht.

Der dominierende Vergleich in der öffentlichen Diskussion ist der Arandina-Fall. Die leitende Richterin jenes Verfahrens verhängte 38 Jahre Haft gegen jeden der Angeklagten. Dass ein Verfahren mit 38 Jahren endet und ein anderes mit zwei Jahren – beide beinhalten sens Missbrauch von Kindern – hat die Empörung ausgelöst. Es geht nicht um Nuancen: Es ist die Wahrnehmung, dass das Strafjustizsystem unterschiedliche Maßstäbe anlegt, je nachdem wer auf der Anklagebank sitzt.

Die technische Erklärung existiert und ist nüchtern: verschiedene Tatbestände, unterschiedliche Stadien der Vollendung, unterschiedliche Beweislagen. Aber die juristische Begründung beruhigt niemanden, wenn das Ergebnis in Schlagzeilen steht. Die Justiz, so das Argument, muss nicht nur gerecht sein: sie muss auch als gerecht wahrgenommen werden.

Das Gesetz „Solo sí es sí“ (Nur Ja heißt Ja) und das Labyrinth der Sensual

Eine Strömung sieht das Problem im Strafgesetzbuch, nicht beim Richter. Mit der Reform der Sensual, so diese Analyse, werde alles als sens Aggression eingestuft: von Belästigung bis Vergewaltigung. Diese nominale Gleichsetzung schütze weniger, sondern verwische die Schwere der Tat und führe zu Strafrahmen, die Bürger nicht mehr verstehen könnten.

Andere kontern, das eigentliche Problem sei, dass Urteile durch Revisionen gesenkt würden und die Botschaft auf der Straße eine der Straflosigkeit sei. Das Ergebnis ist in beiden Narrativen dasselbe: Misstrauen. Wenn Bürger nicht vorhersehen können, welche Strafe auf welche Tat folgt, verlieren sie das Vertrauen in die Gerechtigkeitsskala.

Die Debatte driftet schnell in unangenehme Bereiche: die Nationalität des Verurteilten. Ein Teil der Kommentare führt dies als erklärenden Faktor für das Urteil an, ohne weitere Beweise als bloßen Verdacht. Dies ist ein Sprung, den das Urteil nicht stützt und der vom Diskurs über die Strafhöhe getrennt werden sollte, da er den einzigen Bereich kontaminiert, in dem tatsächlich diskutiert werden kann: die Verhältnismäßigkeit.

Das unvergessene Präzedenzurteil: Arandina und seine 38 Jahre

Der Arandina-Fall dient als Spiegel. Drei ehemalige Fußballspieler eines Vereins wurden wegen sens Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt. Das Provinzgericht legte 38 Jahre Haft für jeden fest. Die Diskussion kehrt immer wieder zu dieser Zahl zurück, weil sie die Obergrenze dessen markiert, was das System verhängen kann, und im Kontrast dazu die Untergrenze dessen misst, was in anderen Fällen verhängt wird.

Die schwebende Frage ist einfach und hat keine gute Antwort: Wenn dasselbe geschützte Rechtsgut betroffen ist, warum divergiert die strafrechtliche Reaktion so extrem? Höhere Gerichte prüfen, Urteile werden angepasst, Berufungen häufen sich. Währenddessen sieht der Bürger nur zwei Zahlen: 38 und 2.

Manche fügen der Vergleichsbasis ein drittes Element hinzu: Fälle, in denen Haftstrafen durch Schulungsmaßnahmen oder alternative Sanktionen ersetzt werden. Ein Verurteilter, der die Freundinnen seiner Tochter betäubt und eine von ihnen missbraucht hatte, entging dem Gefängnis gegen einen Kurs zur Sensual, wie kursierende Berichte nahelegen. Falls dies stimmt, liegt das Problem nicht bei einem Richter, sondern am gesamten System.

Migration, Kriminalität und der Kurzschluss der öffentlichen Debatte

Der Fall kreuzt sich mit einer weiteren Grundsatzdebatte: der Zusammenhang zwischen irregulärer Migration und Kriminalität. Ein Teil der Kommentare behauptet, es gebe eine bevorzugte Behandlung ausländischer Verurteilter, von der Unmöglichkeit ihrer Abschiebung bis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Erwähnt wird der Fall einer Person mit Touristenvisum, die laut diesem Bericht weder von der Richterin, noch von der Anwältin, noch von der Guardia Civil aus dem Land geschafft werden konnte, bis man sie mit einem bezahlten Ticket täuschte.

Solche Episoden, ob wahr oder nicht, nähren ein breiteres Misstrauen gegenüber den Institutionen. Die Diskussion über Strafhöhen wird dann zur Diskussion darüber, wer den Bürger schützt. Hier gibt es keine Grauzonen: Entweder erfüllt der Staat seine Pflicht oder nicht.

Das Kernproblem ist, dass sich beide Debatten gegenseitig kontaminieren. Die strafrechtliche Verhältnismäßigkeit ist eine technische Angelegenheit, die eine ernsthafte Diskussion verdient. Die Migrationspolitik ist eine andere. Sie zu vermischen erzeugt Schlagzeilen, aber keine Lösungen.

Was jetzt passieren könnte

Das Urteil ist anfechtbar. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger können Berufung einlegen, höhere Gerichte können die Strafe überprüfen. Nichts ist endgültig abgeschlossen. Was vorerst abgeschlossen scheint, ist die öffentliche Wahrnehmung: Ein Urteil von zwei Jahren für sens Missbrauch zweier Kinder im Schwimmbad wird nicht leicht vergessen werden.

Die Frage ist nicht, ob der Richter richtig lag. Die Frage ist, wie viele solcher Urteile nötig sind, damit der Gesetzgeber die Strafzumessungsskala überprüft. Mit diesen Zutaten füllt sich der Korb von allein.



Wichtige Daten

  • Verurteilung: Zwei Jahre Haft wegen sens Missbrauchs zweier Minderjähriger in einem öffentlichen Schwimmbad in Aspe.
  • Tatzeitpunkte: 3. und 12. Juli 2021.
  • Arandina-Fall: 38 Jahre Haft für jeden der Angeklagten.
  • Der Verurteilte akzeptierte den Vorwurf: Er griff die Kinder an den Händen und rieb sich an ihrem Gesäß.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (144 Antworten).

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