Klage gegen Kinderwunschklinik nach Geburt eines schwarzen Babys – hat das Chancen?

Kann man eine Kinderwunschklinik verklagen, wenn das Baby eine andere Hautfarbe hat? Ein Fall zeigt die rechtlichen Möglichkeiten und die Kosten des Fehlers.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Klage gegen Kinderwunschklinik nach Geburt eines schwarzen Babys – hat das Chancen?

Ein Patient einer Kinderwunschklinik sieht sich mit einem Neugeborenen mit dunkler Haut konfrontiert, obwohl er und seine Partnerin hellhäutig sind. Der Vorfall, der in einem öffentlichen Wirtschaftsforum geschildert wurde, wirft die Frage auf, ob man die Klinik verklagen kann, weil sie einen möglichen Fehler bei der Samenprobe nicht offengelegt hat. Die meisten Reaktionen drehen sich jedoch um Zweifel an der Treue der Partnerin oder Witze über die Situation.



Aus rechtlicher Sicht sind Klagen gegen Fortpflanzungskliniken wegen Verwechslungen des genetischen Materials äußerst selten und erfordern DNA-Tests. Die emotionale und finanzielle Belastung eines Gerichtsverfahrens kann die 10.000 Euro, die der Betroffene laut eigener Aussage in die Behandlung investiert hat, weit übersteigen. In Spanien sieht das Gesetz zur assistierten Reproduktion solche Fehler ausdrücklich nicht vor, was den Patienten schutzlos zurücklässt.



Da der Bericht keine konkreten Details enthält, lässt sich die Wahrheit der Schilderung nicht überprüfen, doch der Fall zeigt das Misstrauen gegenüber einer Branche, in der Transparenz nicht die Regel ist. Solange die Ursache des Fehlers ungeklärt ist, bleibt die Frage offen: Wer haftet, wenn die Wissenschaft versagt?

Verwandte Forenthemen

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (19 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

-
Volver