Jenni Hermoso erstattet Anzeige: Prognose widerlegt

Jenni Hermoso hat im September 2023 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Die Vorhersage, sie würde dies nicht tun, wurde durch die Klageschrift widerlegt.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Jenni Hermoso erstattet Anzeige: Prognose widerlegt
Jenni Hermoso erstattet Anzeige und bricht die Prognose

Die Wette war eindeutig: „Weil Jennifer keine Anzeige erstattet hat.“ Auf dieser Prämisse – dass die Fußballerin den Fall nicht vor Gericht bringen würde – basierte ein ganzes Argumentationsgebäude: Der Kuss-Vorfall zielte nicht auf eine gerichtliche Verurteilung ab, sondern auf eine soziale Ächtung. Kein Prozess. Ein mediales Lynching mit Papp-Robe. Das Problem war, dass die Prognose ein Verfallsdatum hatte, und das Aktenzeichen selbst sorgte für ihre Widerlegung.

Der Ablauf ist leicht nachvollziehbar. Im September 2023 erschien Jenni Hermoso vor der Staatsanwaltschaft des Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof) und erstattete Anzeige über die Vorfälle. So steht es in der Klageschrift: „Bei dieser Anhörung erstattete sie ausdrücklich Anzeige über die Fakten.“ Ab diesem Punkt änderte sich das Drehbuch: Es ging nicht mehr darum, ob eine Anzeige erstattet würde, sondern wer sie unterstützte und mit welchem Ziel.

Warum man davon ausging, dass Jenni Hermoso keine Anzeige erstatten würde

Das Argument hatte seine innere Logik. Wenn der Fall so klar war, wenn die spanische Justiz so fortschrittlich und feministisch sei, wenn Gerichte bereits mit einer Gender-Perspektive urteilen, warum ermutigte dann niemand das Opfer, eine einfache Anzeige zu erstatten? Der Kontrast wurde mit Bitterkeit hervorgehoben: **19 Jahre Kampagnen der Hotline 016**, die dazu aufrufen, Ehemänner, Väter oder Nachbarn anzuzeigen, und die berühmteste „sens angegriffene“ Person der Zeit unternahm diesen Schritt nicht. Daraus wurde die Schlussfolgerung gezogen: Wenn keine Anzeige erstattet wird, hat der Fall keine strafrechtliche Reichweite.

Die Unschuldsvermutung, die Beweislast der Anklage, der Verteidiger. All das wurde als unbequeme Hindernisse für jene beschrieben, die ihr Urteil bereits zur Primetime gesprochen hatten. „Ein Prozess ist etwas sehr Faschistisches“, fasst die Ironie zusammen, die kursierte. Modern sei es, ohne Prozess zu verurteilen, so hieß es.

Die Klageschrift, die die Prognose widerlegte

Der Gerichtstext demontiert die Prämisse mit zwei Absätzen. Der vierte Sachverhaltspunkt hält fest, dass die Fußballerin am **5. September 2023** vor der ermittelnden Staatsanwaltschaft erschien, begleitet von ihrem Anwalt, und „ausdrücklich Anzeige über die Fakten erstattete“, wobei sie über ihre Rechte informiert und auf ihre Pflichten hingewiesen wurde. Weiterhin fügt die Klageschrift hinzu, dass „die Voraussetzung der Strafverfolgbarkeit erfüllt ist, angesichts der von Frau Jennifer Hermoso Fuentes bei der Staatsanwaltschaft des Audiencia National eingereichten Anzeige“.

Bei Delikten wie dem untersuchten bewegt sich die Maschinerie nicht ohne den vorherigen Schritt des Opfers. Sie bewegte sich. Und wer darauf gewettet hatte, dass die Anzeige nie kommen würde, musste öffentlich zurückrudern: „Prognose in der Klageschrift selbst widerlegt.“ Das gleiche Material räumt später ein, dass die Staatsanwaltschaft, und nicht sie, die Klage erhebt, und dass die Beigetretung als Nebenklägerin ein anderer Zug war als vorhergesagt. Mit Nuancen, aber zugegeben.

Vom abgelehnten Vermögensbeschlagnahme zum „gesellschaftlichen Wandel, nicht rechtlichen“

Die zweite Wendung kam mit der Beigetretung. Hermoso trat als Nebenklägerin auf und forderte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft vorsorgliche Maßnahmen. Darunter die **Beschlagnahme von Vermögenswerten** des Beschuldigten. Der Richter lehnte dies ab. Die Anwältin der Fußballerin erklärte, der Kuss sei „nicht einvernehmlich“ gewesen und das Opfer habe unter der „demütigenden Handlung“ gelitten.

Aber der Satz, der haften blieb, war ein anderer: Der Wandel geschehe „dank des gesellschaftlichen Wandels, nicht des rechtlichen“. Hier liegt, komprimiert, die ganze Sache. Was das Verfahren trägt, ist weder eine Reform des Strafgesetzbuchs noch eine feste Rechtsprechung, sondern eine Verschiebung der öffentlichen Sarracena, bevor ein Gericht überhaupt entscheidet.

Der ausbleibende Prozess und das bereits gefällte Urteil

Den Hintergrund des Falls versteht man besser mit zwei Referenzen, die in der Diskussion kreuzten. Die erste, die Szene aus Oppenheimer, in der die Figur, die die Falle stellt, wiederholt, dass dies „kein Prozess ist, nur ein Verwaltungsakt“: ohne Beweislast, ohne Verteidiger, ohne Garantien. Die zweite, die Antwort, die die PSOE (Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens) in den Achtzigern und Neunzigern auf jeden Korruptionsfall gab: **„sub iudice“** (unter richterlicher Prüfung), was bedeutete, dass solange kein Gericht geurteilt hat, nichts zu kommentieren sei.

Nun verlangt dieselbe Partei strenge Verurteilungen in einer Angelegenheit, die zum Zeitpunkt dieser Debatte nicht einmal das strafrechtliche Verfahrensstadium überschritten hatte. Wie ein Teilnehmer zusammenfasste, brachte Iceta es auf den Punkt: „Es ist vorbei. Die Regierung hat es gesagt, die FIFA hat es gesagt, die Spielerinnen und die regionalen Fußballpräsidenten haben es gesagt, die öffentliche Meinung hat es gesagt. Wir können diesen Machtmissbrauch nicht dulden.“ Das heißt, eine Absetzung oder Missbilligung aufgrund dessen, was die öffentliche Meinung „sagt“, nicht aufgrund dessen, was ein Richter entscheidet.

Was vom Fall bleibt und warum das Verfahren wichtig ist

Manche behaupten, die Angelegenheit werde zu keiner relevanten Verurteilung führen und alles laufe auf eine soziale Hinrichtung hinaus, die von Medien und Bürgern toleriert wird. Dem gegenüber steht die juristische Tatsache: Es gibt eine Anzeige, es gibt eine Klageschrift und es gibt eine Nebenklage, mit einem laufenden Verfahren, dessen Endphase noch offen ist. Beides ist gleichzeitig wahr. Und hier liegt das eigentliche Interesse dieses Vorfalls, über den Fußball hinaus: die Frage, ob ein Strafverfahren gewonnen werden kann, bevor es stattfindet, oder ob es reicht, es im Gericht der öffentlichen Meinung zu verlieren.

Die Paradoxie schließt sich mit einer unbeantworteten Frage. Wochenlang wurde vom Opfer verlangt, Anzeige zu erstatten, damit das Gewicht des Gesetzes auf den Beschuldigten falle. Sie erstattete Anzeige. Und der Fokus verschob sich dann darauf, ob das Verfahren legitim war oder eine Inszenierung. Der Beschlagnahme von Vermögenswerten widersprach der Richter. Die soziale Verurteilung hingegen war seit Monaten gefällt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (176 Antworten).

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