Anzeige gegen Jenni Hermoso beim Nationalen Gerichtshof

Eine Kanzlei erstattet Anzeige gegen Jenni Hermoso bei zwei Staatsanwaltschaften; der Fall wird an den Nationalen Gerichtshof verwiesen, ohne dass Unterzeichner oder Vorwürfe bekannt sind.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Anzeige gegen Jenni Hermoso: Staatsanwaltschaft leitet Fall an Nationalen Gerichtshof weiter

Ende August reichte eine Anwaltskanzlei eine Strafanzeige gegen Jennifer Hermoso bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei der Staatsanwaltschaft Madrid ein. Die Madrider Behörde nahm die Anzeige an und leitete sie an den Nationalen Gerichtshof (Audiencia Nacional) weiter. Das ist der Kern des Falls. Alles Weitere – wer die Anzeige unterzeichnet hat, was genau vorgeworfen wird und warum es zu einer Zuständigkeitsverlagerung kam – bleibt öffentlich unbeantwortet. Der Exklusivbericht wurde am Mittwoch, den 30. August, nachmittags von EDATV veröffentlicht. Kritiker bemängeln, dass die spätere Berichterstattung genau das Wesentliche ausließ: die Namen der Anzeigenden und die Grundlage der Anschuldigung.

Wer erstattet Anzeige und warum die Nachricht dies nicht klärt

Von den Anzeigen ist nur der Rahmen bekannt: eine Kanzlei, zwei Staatsanwaltschaften und eine Wartezeit. Der Inhalt fehlt. Ohne zu wissen, ob es um Beleidigung, Verleumdung oder einen anderen Tatbestand geht, ist jede Prognose über den weiteren Verlauf reine Spekulation. Einige argumentieren, dass logischerweise Rubiales selbst hätte Anzeige erstatten müssen, da Verleumdung in Spanien kein Offizialdelikt ist. Dagegen spricht jedoch, dass er das Verfahren nicht initiiert hat.

Schwebend bleibt zudem ein grundlegender Verdacht: Dass die Initiative eher einer politischen Verfolgung als einem juristischen Interesse dient. Dies ist eine Hypothese, keine bewiesene Tatsache. Was jedoch feststeht, ist die Paradoxie, die in der Analyse immer wieder auftaucht: Die Spielerin hat sich kaum geäußert und steht bereits vor zwei Fronten.

Der Kuss, die Zustimmung und die veränderte Version

Im Zentrum des Streits steht nicht der Kuss selbst, sondern seine Bedeutung. Eine Analyselinie behauptet, dass spätere Videos und Audios einen einvernehmlichen Moment zeigen, und betont, dass Hermosos erste Aussagen die Situation relativierten, bevor sie später auf Aggression umschwenkte. Die Gegenposition besagt, dass die Wahrnehmung eines Missbrauchs sich mit der Zeit festigen kann und der Druck aus dem Umfeld schwer wiegt. Beide Lesarten zirkulieren als Interpretation, ohne dass eine endgültige Klärung vorliegt.

Es gibt sogar Analysen, die eine hypothetische Pressekonferenz Punkt für Punkt zerlegen, die den Fall entkräften würde: fünf aufeinanderfolgende Zugeständnisse, die höchstwahrscheinlich nie gemacht werden.

FUTPRO, AFE und der Gewerkschaftsstreit, den niemand beachtet

Unter dem Medienlärm liegt ein gewerkschaftlicher Konflikt, den kaum jemand thematisiert. Die Gewerkschaft, die die Spielerin verteidigt, wurde von zwei Fußballerinnen gegründet, die auf ihre Nominierung verzichteten. Über ihr schwebt eine Beschwerde des Arbeitgeberverbandes bzw. der etablierten Gewerkschaft AFE wegen angeblicher Fehlverhalten bei der Ausübung von Druck auf Kolleginnen, die dennoch zur Auswahlmannschaft kamen. Der Kuss wäre so gelesen nur die Spitze eines internen Streits, der schon länger schwelt.

Die 80 % ohne Verurteilung und der unhaltbare Schluss

In der Debatte taucht oft eine Zahl auf: 80 % der Anzeigen wegen geschlechtsspezifischer Gewalt führen nicht zu einer Verurteilung. Daraus wird der Schluss gezogen, dass die Mehrheit falsch sei. Dieser Sprung ist nicht haltbar: Ein Verfahren ohne Verurteilung kann an Beweismangel, Rücknahme, Vergleich oder einer anderen rechtlichen Einstufung scheitern. Die Zahl wird genannt; die daraus abgeleitete Inferenz jedoch nicht gestützt. Und genau dort wird der Fall zur politischen Munition.



Rubiales’ 90 Tage

Während die Anzeige voranschreitet, verbüßt der ehemalige Präsident des spanischen Fußballverbands (RFEF) die ihm auferlegte Sperre von 90 Tagen im Zusammenhang mit dieser Sache. Die Frage, die halb Spanien beschäftigt, ist die alte: Wenn der Fall aus den Nachrichten verschwindet, kehrt er zurück? Niemand weiß es. Der Ball liegt bei der Staatsanwaltschaft. Für die Spielerin gilt laut dem kursierenden Zeitplan eine Frist von 15 Tagen, um zu reagieren. Der Rest ist Spannung.

Mit der Anzeige nun beim Nationalen Gerichtshof und ohne Kenntnis der Unterzeichner oder der konkreten Begründung bleibt der Fall genau dort, wo der Kuss ihn hinterlassen hat: in der Schwebe.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (253 Antworten).

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