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Irene Montero legt beim Verfassungsgericht gegen Verurteilung wegen Verleumdung vor
Irene Montero ficht die Urteile des Obersten Gerichtshofs in Spanien an. Sie beruft sich auf die Meinungsfreiheit und fehlende Absicht, den Ruf einer Person zu schädigen.
Montero ficht Verurteilung wegen Verleumdung gegen Unschuldigen an
Kann eine amtierende Ministerin einen Bürger öffentlich als Gewalttäter bezeichnen, vom Obersten Gerichtshof verurteilt werden und dann beim Tribunal Constitucional (dem spanischen Verfassungsgericht) um die Aufhebung des Urteils bitten? Das ist es, kurz gesagt, was Irene Montero, die spanische Gleichstellungsministerin, nun vorlegt: eine Schutzbeschwerde (recurso de amparo) beim TC, um die rechtskräftige Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof wegen Verleumdung aufzuheben. Sie hatte einen Mann öffentlich als Gewalttäter bezeichnet, der jedoch unschuldig war. Die Verteidigung übernimmt die Abogacía del Estado (die staatliche Anwaltschaft), das heißt, die Kosten werden von allen Steuerzahlern getragen. Das zentrale Argument der Beschwerde ist laut den verbreiteten Auszügen, dass die Ministerin „im Rahmen ihrer öffentlichen Funktionen als Mitglied der Exekutive“ handelte und keine „Absicht hatte, die Ehre Dritter zu verletzen“. Übersetzt bedeutet das: Die Beleidigung war Teil der öffentlichen Politik.
Was genau sie fordert und mit welcher Argumentation
Die Schutzbeschwerde macht geltend, dass das Urteil ihre Meinungsfreiheit und die Umsetzung ihrer politischen Maßnahmen verletzt. Die Abogacía del Estado behauptet in der Klage, Montero habe sich auf „das allgemeine Engagement der Regierung für schützende Mütter als prioritäre Gruppe der öffentlichen Politik“ bezogen und es habe keine böse Absicht in ihren Äußerungen gelegen. Mit anderen Worten: Die Verleumdung war ein politisches Instrument, ein notwendiges Mittel, um eine politische Linie zu kommunizieren.
Manche stellen dazu eine unangenehme Frage: Wenn ich nicht die Absicht habe, jemanden zu kränken, es aber dennoch tue, bin ich dann nicht verantwortlich? Das Strafgesetzbuch sieht das nicht so, und der Oberste Gerichtshof hat dies bereits klargestellt. Der juristische Kernpunkt ist, ob der TC die Beschwerde zur Prüfung zulässt und vor allem, ob er die rechtliche Grundlage eines bereits rechtskräftigen Verleumdungsurteils inhaltlich bewertet.
Das Verfassungsgericht ist keine Instanz für Einzelfälle
Die häufigste Kritik ist technischer Natur: Der TC ist keine dritte Instanz. Seine Aufgabe ist der Schutz der Grundrechte gegenüber staatlichen Akten und gegebenenfalls die Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze. Es geht nicht darum zu prüfen, ob eine Ministerin ein Urteil für überzogen hält, nur weil sie einen Unschuldigen als Gewalttäter bezeichnet hat. Die Website des Gerichts selbst begrenzt die Schutzbeschwerde auf Verletzungen der Artikel 14 bis 29 und 30.2 der Verfassung.
Kritiker argumentieren jedoch, dass der TC schon länger wie ein politisches Schlussgericht fungiert. Der Verdacht ist nicht neu: Es wird erinnert, dass das Gericht bereits Urteile gegen die Regierung in schwerwiegenden Angelegenheiten gefällt hat, und dass die Exekutive – statt Konsequenzen zu ziehen – Personen mit politischer Nähe an die Spitze gesetzt hat, um zukünftige Entscheidungen zu beeinflussen. Die richterliche Unabhängigkeit wird in der Praxis weniger in Lehrbüchern als vielmehr bei den Ernennungen diskutiert.
Wer die Verteidigung bezahlt: die Abogacía del Estado
Einer der am meisten kritisierten Punkte ist die finanzielle Seite. Die Ministerin musste keinen einzigen Euro für ihre Verteidigung bezahlen: Diese wird von der Abogacía del Estado seit Beginn des Verfahrens geführt. Das bedeutet, dass der Steuerzahler die Schutzbeschwerde einer wegen Verleumdung verurteilten Person finanziert. Die logische Frage ist, warum der Staatsanwalt in einer Angelegenheit interveniert, die theoretisch nichts mit der Ausübung ihrer offiziellen Funktionen zu tun hat. Die offizielle Antwort lautet, sie habe als Mitglied der Exekutive gehandelt. Die inoffizielle Antwort lautet: Man hält uns für dumm.
Begnadigung als Plan B und der Schatten der ERE-Affäre
Sollte der TC die Beschwerde ablehnen, bleibt die Begnadigung (indulto). Hier ist ein Vergleich unvermeidlich: Die Regierung hat gerade die Begnadigung der wegen der ERE-Affäre (ein Korruptionsskandal in Andalusien) verurteilten Sozialisten eingeleitet, die noch nicht einmal im Gefängnis sitzen. Warum die einen und die anderen nicht? Diese Frage ist nicht rhetorisch: Sie definiert den Standard einer „Justiz nach Maß“, die sich gerade etabliert. Erst der TC, dann die Begnadigung, und wenn das scheitert, wird man sehen.
Der Fall hat zudem eine menschliche Komponente, die verunsichert: Der Sohn der Frau, die wegen Entführung verurteilt wurde – der Bürger, den Montero als Gewalttäter bezeichnete – möchte nicht einmal die Begnadigung seiner eigenen Mutter sehen. Eine Welt steht kopf.
Was auf dem Spiel steht: das Gericht und die Regierung
Sollte der TC die Beschwerde annehmen, könnte der Betroffene wiederum Schutz wegen Rechtsbehelfslosigkeit und Verletzung des effektiven Rechtsschutzes fordern. Das juristische Chaos wäre beträchtlich. Die meisten Analysen deuten darauf hin, dass der TC die Beschwerde ablehnen wird, da die Anerkennung, dass die Meinungsfreiheit die Verleumdung eines Unschuldigen durch die Regierung schützt, eine Lücke öffnet, die schwer zu schließen ist. Doch der Zweifel ist nicht juristischer, sondern politischer Natur: Wird das Gericht es wagen, der Person zu widersprechen, die es ernannt hat?
Unter diesen Umständen ist die Lage bereits vorgezeichnet. Die spanische Justiz wird nicht mehr in Gerichtssälen diskutiert, sondern in den Nachrichten. Und währenddessen wartet der einfache Bürger darauf, dass ihm jemand erklärt, warum seine Meinungsfreiheit es nicht erlaubt, den Nachbarn als Gewalttäter zu bezeichnen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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