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Geschworenengericht spricht Polizisten in Madrid frei
Ein Geschworenengericht hat zwei spanische Nationalpolizisten einstimmig vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Die Anklage wird Berufung einlegen.
Kein Hausfriedensbruch: Geschworene sprechen Polizisten nach Türöffnung frei
Ein Geschworenengericht hat zwei Beamte der Policía Nacional (Spanische Nationalpolizei) einstimmig von der strafrechtlichen Verantwortung für das Aufbrechen einer Wohnungstür mit einem Rammbock in der Calle Lagasca in Madrid am 21. März 2021 freigesprochen. Das Urteil, verlesen am 29. November 2023, besagt, dass kein Hausfriedensbruch vorlag, da die Polizisten auf eine Flagranzdelikt reagierten: Im Inneren feierten vierzehn Personen illegal während der Pandemie und weigerten sich 28 Mal, die Tür zu öffnen oder ihre Identität preiszugeben. Die Logik des Urteils ist unbequem: Die Weigerung, die Tür zu öffnen, macht die Versammlung zum Flagranzdelikt und legitimiert damit das Aufbrechen.
Warum das Gericht keinen Hausfriedensbruch sah
Laut dem Urteil handelten die Beamten unter der Annahme, dass die Teilnehmer ein schweres Delikt der Missachtung der Autorität begingen. Videos von Bodycams zweier Agenten – das zentrale Beweismittel des Prozesses – zeigen eine halbstündige Auseinandersetzung an der Tür und vorherige Warnungen, dass die Tür aufgebrochen werde, wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen und das Sicherheitsgesetz. Die Verteidigung des Mieters versuchte, diese Aufnahmen als nicht offiziell dokumentiert anzufechten, scheiterte jedoch. Mit diesem Material schloss das Geschworenengericht den Tatbestand aus und ebnete den Weg für einen Freispruch.
Von sechs Angeklagten zu zwei: Der Prozess reduzierte sich im Verlauf
Der Hauptverhandlung begann mit sechs Polizisten auf der Anklagebank, vertreten durch den Privatankläger Juan Gonzalo Ospina für den Mieter. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Hausfriedensbruch durch fahrlässigen Irrtum über den Tatbestand vorgeworfen und Freispruch beantragt. Nach Ansicht der Videoaufnahmen zog die Privatanklage die Anschuldigungen gegen vier Beamte zurück; die Staatsanwältin entlastete alle sechs. Nur zwei blieben angeklagt: der leitende Inspektor und ein Untergebener. Für sie wurden zwei Jahre und sechs Monate Haft sowie sechs Jahre Berufsverbot gefordert; alternativ ein Jahr und drei Monate wegen fahrlässigem Irrtum. Das Geschworenengericht sprach beide frei.
Die juristische Kernfrage: Ist Identitätsverweigerung ein Flagranzdelikt?
Hier liegt der Knackpunkt, den das Urteil nicht endgültig löst. Eine Strömung der Rechtsanalyse argumentiert, dass die Weigerung, sich auszuweisen, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und dass bestehende Beschlüsse Flagranzdelikte nicht als Rechtfertigung für das Betreten einer Wohnung anerkennen. Aus dieser Sicht verlagert das Urteil das Problem nur. Die Gegenposition besagt, dass wiederholter Ungehorsam – bis zu 28 Aufforderungen – ein Flagranzdelikt begründet und dass ein Beamter, der aus Angst vor Strafverfolgung nicht handelt, seine Pflicht vernachlässigt.
Der Einsatzleiter erklärte in seinem letzten Wort, der Anwalt des Mieters «verwechsle die Unverletzlichkeit der Wohnung mit Straflosigkeit» und fügte hinzu, er wolle kein Polizist mehr sein, wenn man ihn des Hausfriedensbruchs für schuldig befinde. Sein Kollege fragte, ob «die Gesetze für alle gleich sind» und ob wiederholter Ungehorsam in Salamanca genauso beurteilt werde wie in Carabanchel.
Vorgeschichte: Einstellung wegen Missachtung der Autorität
Manche argumentieren, der Fall sei bereits vor dem Prozess gelöst gewesen, da die Provinzgerichtshof die Anzeige wegen Missachtung der Autorität eingestellt hatte und der Beschluss das Delikt ausschloss. Andere entgegnen, dass verschiedene Eingriffe vermischt werden und der Bereitschaftsrichter die Durchsuchung später billigte. Der Austausch entwickelte sich zu einem Streit darüber, wer was mit welcher rechtlichen Grundlage autorisiert hatte, sodass die Bewertung der Fakten vom jeweils zitierten Dokument abhängt. Die Privatanklage kündigte an, das Freispruchurteil beim Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Oberlandesgericht Madrid) anzufechten.
Abgelehntes Habeas Corpus und das Klima des Einsatzes
Während des Einsatzes kam es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den jungen Feiernden und den Beamten. Eine Frau, die nach einer Rangelei gefesselt war, richtete eine abfällige Bemerkung an die Umstehenden, die im Protokoll steht, hier aber nicht wiedergegeben wird; im Prozess bat sie um Entschuldigung und beantragte ein Habeas Corpus, das der Richter ablehnte, weil keine illegale Feststellung vorlag. Dieses Detail – die Rangelei, die Fixierung, die Ablehnung – nutzen Kritiker, um einen Übergriff bei der Türöffnung zu behaupten, während Befürworter auf den vorherigen Widerstand hinweisen.
Das Geschworenengericht erneut in der Kritik
Solche Urteile entfachen die Debatte um das Geschworenengericht neu: Manche meinen, Bürger ohne juristische Ausbildung seien anfällig für polizeiliche Narrative, andere verteidigen dies als Stärke – das Urteil nach gesundem Menschenverstand statt nach Technik. Einige Analysen weisen darauf hin, dass sich ähnliche Freisprüche bei Polizeieinsätzen während der Pandemie häufen, während andere betonen, dass das Urteil einstimmig fiel und durch Videomaterial gestützt wurde.
Was noch offen bleibt
Das Geschworenengericht beantwortete eine Frage und ließ die anderen offen. Wenn die Weigerung, die Tür zu öffnen, ein Flagranzdelikt begründet, das das Aufbrechen legitimiert, wird die Unverletzlichkeit der Wohnung bedingt; wenn nicht, wird derjenige freigesprochen, der ohne richterliche Anordnung eingetreten ist. Die Berufung beim TSJM muss klären, ob diese Lesart rechtlich haltbar ist oder, wie Kritiker befürchten, den Rammbock zum Standardwerkzeug der Polizei macht. Es bleibt abzuwarten, mit welchem Maßstab die nächste Tür gemessen wird.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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