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Firma in Großbritannien in 3 Stunden für 71 Euro gründen: der Steuerverrat
58,99 Pfund und drei Stunden genügen, um in Großbritannien eine Limited zu gründen – doch wer aus Spanien heraus operiert, muss dort Steuern zahlen. Das Kleingedruckte, das das Modell entlarvt.
Eine Firma in Großbritannien für 71 Euro gründen: Was das steuerliche Kleingedruckte verschweigt
Eine Privatperson zahlt 58,99 Pfund – umgerechnet etwa 71,22 Euro – an einen Online-Gründungsdienstleister und erhält zwei oder drei Stunden später eine E-Mail: Ihre britische Limited existiert. Kein Notar, kein Mindestkapital über eine Aktie im Wert von einem Pfund hinaus, keine Anmeldung als Selbstständiger. Die Szene, vom Protagonisten selbst ausführlich geschildert, erklärt, warum so viele spanische Unternehmer ins Vereinigte Königreich blicken wie an einem Montagmorgen auf einen Schalter der Sozialversicherung.
Der ursprüngliche Bericht zählt die Vorteile auf: Keine Dateien müssen bei einer Datenschutzbehörde registriert werden, keine Umsatzsteuer-Nummer ist nötig, solange der Jahresumsatz unter 68.000 Pfund liegt, keine vierteljährlichen Erklärungen ohne Beschäftigte, und die erste Zahlung an das britische Finanzamt erfolgt erst 21 Monate nach der Gründung. All das, so der Autor, erlaube es, in Spanien „ohne Problem“ zu operieren und ohne Umsatzsteuer zu fakturieren – faktisch ein Nachlass von 18 %.
Die Antwort der Fachleute kam sofort und ohne Betäubung. Eine Gesellschaft, die von Spanien aus geführt wird, ist in Spanien steuerlich ansässig, unabhängig vom Sitz ihrer Registrierung. Es genügt eine Betriebsstätte – und dafür braucht es keine Räume: Es kann schon eine Person genügen, die hier lebt und im Namen der Gesellschaft verhandelt –, damit sich das Unternehmen beim spanischen Finanzamt anmelden und Körperschaftsteuer zahlen muss. Die tatsächliche Geschäftsleitung, so betonen die Experten, sei dort, wo Entscheidungen getroffen werden, nicht dort, wo das Formular unterschrieben wird.
Die Umsatzsteuer wählt man nicht: Sie entsteht dort, wo verbraucht wird
Hier bricht die Geschichte zusammen. Wird das Produkt oder die Dienstleistung in Spanien verkauft, entsteht die Umsatzsteuer in Spanien, nicht im Land des Sitzes. Die Regel unterscheidet sich je nachdem, ob Waren oder Dienstleistungen geliefert werden und ob der Kunde ein Unternehmen oder ein Endverbraucher ist: Bei Dienstleistungen an Privatverbraucher gilt die Umsatzsteuer des Ursprungslands, zwischen Unternehmen greift das Reverse-Charge-Verfahren. Beim Fernverkauf von Waren gibt es Schwellenwerte, ab denen man sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren muss.
Die optimistischste Rechnung geht davon aus, dass eine Rechnungsstellung über eine ausländische Gesellschaft genügt, um keine Umsatzsteuer auszuweisen. Das realistische Szenario: Das spanische Finanzamt kreuzt die Bewegungen eines spanischen Kontos mit den fehlenden Erklärungen und klopft an die Tür. Rette sich, wer kann, fasst die Skepsis derer zusammen, die seit Jahren beobachten, wie solche Geschichten enden.
Und die Sozialversicherung? Der britische Geschäftsführer reicht nicht
Eine der meist wiederholten Versprechen lautet, dass ein im Vereinigten Königreich ansässiger Geschäftsführer die Selbstständigenbeiträge vermeidet. Die europäische Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit erlaubt es, wer in einem Mitgliedstaat hauptsächlich selbstständig tätig ist und diese Tätigkeit in einen anderen ausdehnt, weiterhin der Gesetzgebung des ersten Staates zu unterliegen – sofern die voraussichtliche Dauer 24 Monate nicht überschreitet und eine wesentliche vorherige Tätigkeit nachgewiesen wird. Das heißt: Es gibt Spielraum, aber er ist befristet und setzt Voraussetzungen voraus, die sich nicht mit einem Formular von drei Bildschirmseiten erledigen lassen.
Die andere Seite ist das Bankkonto. Ein Konto auf den Namen der Gesellschaft bei einer britischen Bank setzt in der Praxis einen Wohnsitz im Land voraus. Ohne Konto existiert die Gesellschaft, kann aber nicht operieren. Die Gründung kostet 58,99 Pfund; was es kostet, ohne lokale Bankverbindung zu funktionieren, steht in keiner Broschüre.
Was stimmt: Spanien dauert länger und kostet mehr
Nichts von alledem macht die eigentliche Diagnose falsch. Im Doing-Business-Ranking lag Spanien bei der Gründungsfreundlichkeit auf Platz 133 von 183 Ländern. Gegenüber den britischen drei Stunden und 71 Euro verlangt das spanische Verfahren Notar, Stammkapital, Registerverfahren und eine Kette von Steueranmeldungen. Der Vergleich ist keine Propaganda: Es ist ein Wettbewerbsnachteil, der Unternehmer zu Abkürzungen treibt.
Das Problem ist, eine Abkürzung mit einem Weg zu verwechseln. Die britische Gesellschaft ist real, existiert und ist legal. Nicht legal ist es, sie als Fassade zu nutzen, um dort keine Steuern zu zahlen, wo man operiert. Die Globalisierung funktioniert in beide Richtungen, ja – aber das spanische Finanzamt liest ebenfalls in beide.
Die offene Frage lautet nicht, wie viel es kostet, im Vereinigten Königreich eine Firma zu gründen, sondern wie viel es kostet, sie zu halten, wenn das spanische Finanzamt anfängt, Fragen zu stellen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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