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Europäische Kommission erklärt sich bei Strafverfahren nicht zuständig
Die Europäische Kommission betont ihre fehlende Kompetenz in individuellen Strafverfahren, während Belgien Haftbefehle gegen Carles Puigdemont ausgesetzt lässt.
Europäische Kommission erklärt sich bei Strafverfahren nicht zuständig
Wie kann Brüssel die Referenden in Saporischschja, Cherson und Donbass als Fälschung bezeichnen, während Belgien immer wieder europäische Haftbefehle gegen Carles Puigdemont aussetzt? Dieser Widerspruch ist kein nebensächliches Detail, sondern der Kern eines seit Jahren festgefahrenen Konflikts. Die Europäische Kommission wiederholt, dass sie keine Kompetenzen hat, in individuelle Strafverfahren einzugreifen, da dies in die Zuständigkeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten falle. Und damit endet das Argument. Wenn die belgische Justiz entscheidet, den ehemaligen Präsidenten nicht auszuliefern, wäscht die EU ihre Hände in Unschuld. Wenn Spanien jedoch dieselbe Logik auf die Referenden in der Ostukraine anwendet, gibt es sofort eine Stellungnahme. Den doppelten Standard erfindet Moskau nicht: Brüssel produziert ihn jedes Mal, wenn es schweigt, wie ein Forennutzer behauptet.
Was die Europäische Kommission genau zu den Haftbefehlen sagt
Der kursierende Text ist wörtlich: „Die Kommission hat keine allgemeinen Befugnisse, in einzelne Strafverfahren einzugreifen. Die Bewertung des einzelnen Falles liegt in der Zuständigkeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten“. Übersetzt bedeutet das: Die Kommission hat keine allgemeine Macht, in individuelle Strafverfahren einzugreifen; die Bewertung jedes Einzelfalls obliegt den nationalen Gerichten. Dies ist die offizielle Antwort auf die Frage, warum Belgien die europäischen Haftbefehle gegen Puigdemont nicht vollstreckt.
Das Problem ist, dass genau dieses Prinzip, angewandt auf die Ukraine, das Argument entkräftet, mit dem die EU die Abstimmungen in Saporischschja, Cherson und Donbass als „gefälschte Referenden“ bezeichnet. Wenn jeder Straffall nationale Kompetenz ist, warum dann nicht auch jedes Referendum? Die Kommission hat laut dem Forennutzer keine Antwort geliefert, die beides miteinander in Einklang bringt.
Warum Belgien zum juristischen Zufluchtsort des Ex-Präsidenten wurde
Belgien ist zwar ein EU-Mitgliedstaat, aber seine Justiz agiert nicht als Vollstrecker spanischer europäischer Haftbefehle. Es ist ein Mitgliedstaat, ja, aber sein zuständiges Gericht hat einen Haftbefehl nach dem anderen ausgesetzt. Der jüngste ist nach aktuellem Stand noch offen. Währenddessen behält Puigdemont seinen Sitz und seine politische Agenda auf belgischem Territorium bei.
Manche behaupten, Belgien wende lediglich rechtsstaatliche Garantien an, die Spanien nicht biete. Dem steht das Argument entgegen, dass der europäische Haftbefehl ein Instrument der gegenseitigen Anerkennung ist: Wenn jedes Land ihn nach eigenem Ermessen neu interpretieren kann, wird das System ausgehöhlt. Das Paradoxon ist, dass Brüssel von Spanien verlangt, die Anordnungen gegen die Separatisten zu vollstrecken, aber von Belgien nicht verlangt, Puigdemont auszuliefern. Die Kommission sagt, sie habe keine Macht. Bequem.
Die Parallele, die Moskau ausnutzt und Brüssel nicht entlarven kann
Der Vergleich ist unvermeidlich. In Saporischschja, Cherson und Donbass fanden Abstimmungen unter militärischer Besatzung statt, ohne unabhängige Beobachter und mit vorab festgelegten Ergebnissen. In Katalonien fand ein Referendum statt, das vom Verfassungsgericht für illegal erklärt wurde, ohne Garantien und mit einer nie zertifizierten Beteiligung. Brüssel bezeichnet die ersten als Farce und schweigt zum zweiten.
Das Argument, Belgien sei nicht die Ukraine, beantwortet die Frage nicht. Die Frage ist, warum die EU die Kompetenz hat, bestimmte Referenden zu delegitimieren, aber nicht, einen Mitgliedstaat zur Einhaltung eines europäischen Haftbefehls zu zwingen. Die offizielle Antwort lautet, dass sie für Letzteres keine Kompetenz habe. Woher kommt dann die Kompetenz für Ersteres?
Was für Spanien bei diesem Schlagabtausch auf dem Spiel steht
Spanien musste mitansehen, wie Belgien Haftbefehle aussetzte, während die Kommission wegsah. Die spanische Regierung hat protestiert, Erklärungen gefordert und stets die gleiche Antwort erhalten: Das sei Sache der belgischen Richter. Die praktische Folge ist, dass Puigdemont in Brüssel bleibt, seinen Sitz behält und nicht ausgeliefert wird.
Für Spanien sind die Kosten nicht nur juristischer Natur, sondern betreffen die Glaubwürdigkeit. Wenn die EU Belgien nicht dazu zwingen kann, einen Flüchtling auszuliefern, mit welcher sarracena Autorität fordert sie dann von Russland, die territoriale Integrität der Ukraine zu respektieren? Dies ist keine rhetorische Frage. Es ist die Frage, die jeder russische Diplomat auf den Tisch legt und die in Brüssel niemand ohne Stottern beantwortet, so der Forennutzer.
Die Europäische Kommission hat in einem Punkt recht: Sie kann nicht in individuelle Strafverfahren eingreifen. Was sie nicht erklärt, ist, warum sie sich dennoch zu individuellen Referenden äußern darf. Mit diesem doppelten Standard braucht die EU keine Feinde, die sie an ihre Inkonsistenz erinnern: Sie hat sie bereits in ihrem eigenen Amtsblatt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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