Baskische PP und Unternehmer fordern Wahlrecht für ETA-Flüchtlinge

Die baskische PP und Unternehmer streben ein Gesetz an, das Nachkommen von Menschen, die vor der ETA flohen, die Teilnahme an Regionalwahlen ermöglicht.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die baskische Volkspartei (PP) und eine Gruppe von Unternehmern haben begonnen, sich zu treffen, um ein Gesetz voranzutreiben, das Basken, die aufgrund des Drucks der ETA ausgewandert sind, sowie deren Nachkommen das Wahlrecht bei Regionalwahlen zurückgibt. Die geschätzte Zahl liegt bei etwa 300.000 potenziellen Wählern, obwohl kein offizieller Zensus dies belegt.

Die baskische PP und Unternehmer, sowohl im Baskenland als auch in Madrid, arbeiten an einem Vorhaben, das nach politischer Archäologie klingt: Die Wiederherstellung des Wahlrechts bei baskischen Regionalwahlen für jene, die aus Guipúzcoa, Bizkaia oder Álava vor der ETA flohen, sowie für ihre Kinder und Enkelkinder. Ein letztes bekanntes Treffen fand im Casa vasca in Madrid statt. Der Präsident der baskischen PP, **Javier de Andrés**, bestätigte, dass die Angelegenheit auf dem Tisch liegt. Die kursierende Zahl beträgt rund **300.000 potenzielle Wähler**. Es gibt keinen offiziellen Zensus, der dies stützt, aber es ist die Schätzung, die von universitären Quellen genannt wird, auf die sich die Partei beruft.

## Ein Exodus von 180.000 Menschen, der den Zensus veränderte

Der Ausgangspunkt ist ein Bericht des Centro de Estudios, Formación y Análisis Social (CEFAS) der CEU mit dem Titel „Der baskische Exodus als Folge ideologischer Verfolgung“. Laut dieser Arbeit verließen zwischen **1976 und 2022** rund **180.000 Menschen** das Baskenland aufgrund des Drucks der ETA und des Nationalismus. Dies entspricht fast 9 % der baskischen Bevölkerung von 1977.

Der Bericht argumentiert, dass diese massive Abwanderung den Zensus wesentlich verändert hat und zudem einen Multiplikatoreffekt hatte: Viele der Ausgewanderten bekamen keine Kinder im Baskenland, und diese Kinder hätten Enkel gehabt. Daher spricht man von 300.000 potenziellen Wählern, einer Zahl, die der Bericht selbst als wissenschaftlich nicht quantifiziert anerkennt. Die autonome Gemeinschaft, so die Studie, sei die am stärksten gealterte in Spanien, sowohl wegen des Rückgangs der Geburtenrate als auch wegen des Exodus.

Die Idee, die Unternehmer und die baskische PP prüfen, besteht darin, dass diese Gruppe bei Regionalwahlen wählen kann. Die letzten fanden am **21. April 2024** statt, sodass die nächsten spätestens im Frühjahr 2028 stattfinden würden. Der Zeitplan ist kein Zufall: Er würde mit einer hypothetischen Koalitionsregierung zwischen PP und Vox in Madrid zusammenfallen, etwas, das der Text als absehbar betrachtet. Die politische Kalkulation ist offensichtlich: Diese Stimmen würden mehrheitlich an konstitutionalistische Kräfte gehen, insbesondere an die PP, zum Nachteil von PNV und Bildu.

## Rajoy versuchte es 2012, doch es landete in der Schublade

Es ist keine neue Idee. Im Jahr **2012** förderte die Regierung von **Mariano Rajoy** eine gesetzliche Initiative zur Anerkennung des Wahlrechts im Baskenland für jene, die aus politischen Gründen gehen mussten. Professoren entwarfen sie, erkannten die technischen Komplikationen an und verteidigten ihre Durchführbarkeit. Politisch wurde sie nie vorangetrieben. Als das Misstrauensvotum von 2018 Rajoy aus La Moncloa verdrängte, lag der Text immer noch in einer Schublade.

Ein Jahr zuvor, im Jahr **2011**, hatte der Lehendakari **Patxi López** den sogenannten „Rückkehrplan“ genehmigt, eine Initiative zur Erleichterung der Rückkehr ins Baskenland für Bürger und Unternehmer, die durch Drohungen, Erpressung und Gewalt der ETA ins Exil getrieben wurden. Ziel war nicht nur die Rückgewinnung von Personen, sondern auch von Wirtschaftsförderern und Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb des Baskenlands verlegt hatten. Der Plan umfasste institutionelle und wirtschaftliche Unterstützung.

Heute arbeitet die baskische Regierung unter **Imanol Pradales** an einem anderen, verwandten Thema. Im Mai 2026 billigte sie vorläufig den Gesetzentwurf über die baskische Gemeinde im Ausland, bekannt als neues Diaspora-Gesetz, das das geltende Gesetz von 1994 ersetzen würde. Der Text erweitert die baskische Staatsbürgerschaft im Ausland bis zu Urenkeln von Emigranten, schafft ein freiwilliges Register, sieht Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen vor und fördert das Auslandsstimmrecht. Das bedeutet, dass die Debatte darüber, wer als Basken gilt und wer wählen darf, bereits eröffnet ist, wenn auch auf anderem Wege.

## Wirtschaftliche Kosten: 25 Milliarden Euro und 24 % BIP-Verlust

Der wirtschaftliche Hintergrund ist der am wenigsten erwähnte und vielleicht der wichtigste. Ein Bericht, veröffentlicht in der International Journal on Terrorism Studies (RIET), verfasst vom Professor der Universität Deusto **Luis María Arrieta**, schätzt den wirtschaftlichen Schaden durch die ETA auf **25 Milliarden Euro**. Er fügt hinzu, was unbequemer ist: Während der langen Phase terroristischer Aktivitäten hatte die baskische Wirtschaft die schlechteste Entwicklung aller spanischen autonomen Gemeinschaften.

Laut dieser Analyse verlor die Gemeinschaft interne und externe Investitionen, was zu einem relativen Verlust von **43 % ihres Kapitalstocks** und **24 % des BIP** führte. All dies, betont Arrieta, trotz des Concierto Económico (wirtschaftliches Sonderabkommen) und einer umsichtigen Verwaltung ihrer Institutionen während des gesamten Zeitraums. Die Verlagerung von Hunderten von Unternehmen und Entscheidungszentren bedeutete den Verlust eines erheblichen Teils des Unternehmensnetzes und möglicherweise von mehr als **30.000 hochqualifizierten Arbeitsplätzen**.

Die Diagnose des Berichts ist hart: Das Baskenland belegt heute die letzten Plätze in Spanien bei der Gründung neuer Unternehmen und leidet unter einem Defizit an Kapital, Unternehmern und hochwertiger Beschäftigung. Das Steuermodell, so heißt es, sei nur begrenzt attraktiv, um die benötigten Investitionen anzuziehen. Diese Art von Daten erklärt, warum einige baskische Unternehmer, im Baskenland und in Madrid, sich zusammengesetzt haben, um über ein Wahlgesetz für die Diaspora zu sprechen. Es geht nicht nur um Stimmzettel; es ist auch eine Form, das Verlorene zurückzugewinnen.

Die rechtliche Diskussion ist nicht einfach. Die Anerkennung des Wahlrechts bei Regionalwahlen für Personen, die nicht in der autonomen Gemeinschaft wohnen, erfordert die Anpassung des Statuts von Gernika, des Organgesetzes über das allgemeine Wahlsystem und des Wählerverzeichnisses selbst. Die Juristen, die den Entwurf von 2012 verfassten, wussten dies und hielten es dennoch für machbar. Was bisher fehlte, war der politische Wille, es durchzusetzen. Wenn das Projekt konkret wird, könnte sich das Szenario im Parlament von Vitoria deutlich ändern. Wenn nicht, bleibt es eine Schublade voller Papiere und eine runde Zahl: 300.000.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (2 Antworten).

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