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Bankbürgschaft für die Miete: Die Bank riskiert nichts, der Vermieter kann sie einziehen
Eine Bürgschaft über 6.000 € würde laut Berechnung eines Forennutzers etwa 300 € pro Jahr kosten; die Bank trägt kein Risiko, und der Vermieter könnte sie ohne Angabe von Gründen einziehen.
Die Bankbürgschaft, über die niemand spricht: Sie zahlen 300 € für Geld, das die Bank längst hat
Ein Vermieter verlangt eine Bankbürgschaft über 6.000 Euro zur Absicherung eines Jahres Miete. Der Mieter geht zur Bank, zahlt den Betrag ein und stellt fest, dass zusätzlich rund 1 % pro Quartal sowie weitere 1 % für die Eröffnung der Bürgschaft berechnet werden. Für ein Jahr sind das etwa 300 Euro, so die Rechnung eines Forennutzers. Die Bank trägt keinerlei Risiko: Das Geld liegt bereits gesperrt in ihren Tresoren. Die Beschwerde gilt weniger den Kosten als der Frage, was passiert, wenn der Vermieter ein für 6.000 Euro vollstreckbares Papier in der Hand hat und die Beziehung kippt.
Was eine Bankbürgschaft bei der Miete ist und was sie kostet
Die Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die die Bank zugunsten des Vermieters ausstellt. Der Mieter zahlt den Betrag ein, und dieser bleibt blockiert. Auf diesen Betrag erhebt die Bank eine Eröffnungsgebühr und einen regelmäßigen Prozentsatz. Die Rechnung in diesem konkreten Fall: **6.000 Euro Bürgschaft, rund 1 % pro Quartal plus 1 % Eröffnungsgebühr**, was Kosten von etwa **300 Euro jährlich** ergibt.
Das Paradox liegt auf der Hand. Die Bank übernimmt keinerlei Risiko, weil das Bürgschaftsgeld bereits eingezahlt ist. Sie kassiert für die Verwahrung und für die Ausstellung eines Dokuments, das im Ernstfall gegen das eigene Geld des Kunden vollstreckt wird. Manchen gelingt es, die Bürgschaft ohne Sperrung des Betrags zu erhalten – dafür aber gegen die Verpflichtung, das Gehalt bei der Bank einzurichten, das eigene und in manchen Fällen auch das des Partners. Andere Banken, vor allem reine Onlinebanken, verlangen, den Betrag in einem ihrer eigenen Produkte zu sperren.
Kann der Vermieter die gesamte Bürgschaft ohne Begründung einziehen?
Ja, wenn es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt. Das ist der entscheidende Punkt, den fast niemand liest. Bei der hier beschriebenen Variante muss der Vermieter der Bank lediglich seine Entscheidung mitteilen und kann den gesamten Betrag oder einen Teil davon nach Belieben abrufen, ohne einen Grund anzugeben. Der Mieter kann die Bürgschaft nicht eigenständig kündigen: Er braucht den Vermieter, der mit seiner Kopie zur Bank kommt und sie dort auflöst.
Daher rührt das berechtigte Misstrauen gegenüber jedem, der eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangt. Solange die Beziehung gut läuft, gibt es kein Problem. Beim Auszug wird das Papier zur Waffe. **Eine befristete Bürgschaft erlischt mit Ablauf der Frist** und wird ohne Verlängerung zu wertlosem Papier; die unbefristete hingegen muss bei Vertragsende zurückgefordert werden, und dort beginnt die Verhandlung.
Das Kleingedruckte, das nicht verhandelbar ist
Der echte Spielraum des Mieters ist minimal. Bürgschaftsverträge werden nicht verhandelt: Es sind Formulare. Wer eine Klausel einfügen wollte, die die Laufzeit auf ein Jahr begrenzt, stieß auf die Ablehnung des Vermieters und auf eine Bank ohne entwickelten Online-Service für Bürgschaften. Zwischen den beiden Parteien wurde kein einziges Komma verändert.
Der Zeitdruck erledigt den Rest. Wenn der Umzug bevorsteht, die Möbel auf der Straße stehen und die Frist abläuft, ist die Alternative zur Bürgschaft die Herberge. Dann unterschreibt man, was vorgelegt wird. Das praktische Ergebnis: Die Sicherheit wird akzeptiert, obwohl das Machtgefälle eindeutig zugunsten des Vermieters liegt.
Was den Mieter vor der Bürgschaft schützt
Der Schutz ist geringer, als er scheint. Die Befristung ist die wichtigste Verteidigung: Läuft die Bürgschaft ab, kann sie nicht mehr vollstreckt werden. Zweitens die Verhandlung über die Variante – was selten gelingt. Drittens die Wahl der Bank: Manche Banken stellen die Bürgschaft aus, ohne das Geld einzufrieren, dafür gegen Gehaltseingänge – das senkt die Kosten und schont die Liquidität.
Darüber hinaus funktioniert die Bürgschaft wie ein Schuldschein in den Händen des Vermieters. Wird sie zur Deckung angeblicher Schäden vollstreckt, folgt die Auseinandersetzung über die Höhe danach, nicht davor. Der Mieter zahlt zuerst und fordert später zurück.
Der Trend ist eindeutig: Immer mehr Vermieter verlangen sie. Und solange die Nachfrage nach Mietwohnungen weiter drückt, ist der Unterzeichnende nicht in der Position zu verhandeln. Die Prognose, mit Vorbehalt: Die Bürgschaft wird sich bei den umkämpftesten Wohnungen als Standard durchsetzen, und die Kosten dieser Sicherheit – Gebühren plus gesperrtes Geld – werden sich schließlich in der Miete niederschlagen, als ein stiller Aufschlag, den niemand im Inserat erwähnt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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