Andalusischer Gesundheitsdienst fordert 6.500 € von Privatversichertem

Das SAS verlangt 6.500 € von einem Beamten, der 2020 wegen Corona im Krankenhaus lag. Die Versicherung Asisa verweigert die Zahlung unter Berufung auf das Gesetz zur Kohäsion des Gesundheitssystems.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Andalusischer Gesundheitsdienst fordert 6.500 € von Privatversichertem
SAS fordert 6.500 € von Patient mit nur privater Krankenversicherung

Ein kommunaler Angestellter, der dreizehn Tage wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus Infanta Elena lag, sieht sich einer Rechnung von fast 6.500 Euro gegenüber, die der Andalusische Gesundheitsdienst (SAS) bereits während seines Krankenhausaufenthalts geltend gemacht hat. Er war privat bei Asisa versichert, doch die Versicherung weigert sich zu zahlen. Der Fall deckt eine Verwaltungsanomalie auf, die eine spezifische Gruppe lokaler Beamter betrifft: jene, die Beiträge für eine nicht mehr existierende Beihilfekasse entrichten.

Der Patient, ein Beamter, verfügte ausschließlich über privaten Krankenversicherungsschutz. Nach der Ansteckung rief er einen Arzt von Asisa an, erhielt Krankschreibung und als es ernst wurde, sprach seine Frau mit einem Internisten im Infanta Elena. Die Antwort war eindeutig: "Ab in die Notaufnahme, ohne Ausnahme." Test, Blutbild, Röntgenaufnahme und bilaterale Lungenentzündung folgten. Aufnahme vom 26. November bis 9. Dezember 2020. Keine Vorbelastung im öffentlichen Gesundheitssystem. Dreizehn Tage im Bett und eine Rechnung, die vor der Entlassung eintraf.

Wer zahlt, wenn sich die Versicherung zurückzieht?

Asisa berief sich auf die vierte Zusatzbestimmung des Gesetzes 16/2003 zur Kohäsion und Qualität des nationalen Gesundheitssystems, die epidemiologische Überwachung sowie Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von Epidemien und Katastrophen aus dem Leistungskatalog der Beihilfekassen ausschließt. Übersetzt heißt das: Während einer Pandemie ist es nicht unser Problem. Das Unternehmen, im Besitz der Ärztegenossenschaft Lavinia, behauptet, nicht zuständig zu sein. Das SAS hingegen fordert weiterhin Geld vom Patienten.

Hier liegt der eigentliche Kern des Problems. Es handelt sich nicht um einen beliebigen Beamten, der frei die private Medizin gewählt hat. Es ist ein lokaler Beamter, ehemals Teil von MUNPAL, einer Beihilfekasse, die 1993 in die Sozialversicherung integriert wurde. In solchen Fällen sind die Beiträge anders geregelt, und die Gemeinde entscheidet, ob sie einen Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitssystem oder einer privaten Versicherung abschließt. Nur noch wenige Gemeinden befinden sich in dieser Lage. Der Betroffene wählte Asisa nicht; er fand sich damit wieder.

Notfallrecht und nachträgliche Rechnungsstellung

Die Notfallversorgung ist ein Recht jedes Menschen, der die Tür eines öffentlichen Krankenhauses betritt, unabhängig von seinem Versicherungsschutz. Das Krankenhaus behandelt den Patienten und stellt dann die Rechnung an den zahlungspflichtigen Dritten: die Versicherung, die Reisekrankenversicherung, die Europäische Krankenversicherungskarte oder den Patienten selbst, wenn niemand anderes haftet. Das Problem entsteht, wenn dieser Dritte die Forderung ablehnt und die Last beim Kranken landet.

Die vollständige Berechnung dieser 6.500 Euro – dreizehn Tage Krankenhausaufenthalt, Untersuchungen, Personal und Medikamente – wird in der Forderung nicht detailliert aufgeschlüsselt, zeigt aber, was ein Krankenhausbett wirklich kostet. Und was viele Versicherte glauben, dass ihre Police abdeckt, bis die erste Mahnung kommt.

Beamte, Steuern und das Gefühl der Ungerechtigkeit

Die Diskussion schnellte rasch auf zwei Ebenen. Erstens: Wenn der Betroffene Einkommensteuer wie jeder andere zahlt, warum kann er dann nicht das öffentliche Gesundheitswesen nutzen, das er mitfinanziert? Das öffentliche Gesundheitswesen wird seit 1997 über die allgemeinen Staatsbudgets finanziert, also durch Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und andere Abgaben. Unter diesem Gesichtspunkt sollte das Recht auf Behandlung nicht von der Farbe der Versicherungspolice abhängen.

Die zweite Ebene ist das Empfinden der Benachteiligung. Es wird argumentiert, dass irreguläre Migranten später keine Rechnung erhalten, während spanische Bürger mit Gehaltsabrechnung und bekannter Adresse sehr wohl belangt werden. Dieser Vergleich kursiert in der Debatte mit mehr emotionalem Gewicht als sachlicher Strenge: Das Gesetz verpflichtet zur Notfallbehandlung aller, und der Unterschied liegt darin, ob ein zahlungspflichtiger Dritter vorhanden ist. Aber der Kontrast schmerzt, und zwar zu Recht.

Was Asisa nicht deckt und das SAS fordert

Die Bestimmung, auf die sich die Versicherung beruft, war für Beihilfekassen und Verträge gedacht, nicht dafür, dass ein Patient am Ende eine bilaterale Lungenentzündung aus eigener Tasche bezahlt. Die Ehefrau des Betroffenen fasst es zusammen: Sie erhält seit vier Jahren Briefe. Der erste kam, während ihr Mann noch im Krankenhaus lag.

Zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung ist der Fall ungelöst. Es gibt kein Urteil, keine Einigung und keine klare Anweisung darüber, wer die Rechnung übernimmt. Was es gibt, ist ein unbequemer Präzedenzfall: Jeder lokale Beamte mit privatem Versicherungsschutz über einen Gemeindvertrag könnte in dieselbe Situation geraten, wenn seine Versicherung entscheidet, dass eine Pandemie nichts mit ihr zu tun hat. Die nächste Pandemie wird nicht vorher ankündigen. Und wer im Bett liegt, findet bestenfalls einen Brief im Postkasten.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (126 Antworten).

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