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Wohnungssuche mit Hund: 125 Besichtigungen, keine Zusage
Eine Mieterin besichtigt 125 Wohnungen, erhält aber keinen Mietvertrag. Vermieter befürchten Schäden, Lärm und Zahlungsausfälle durch Haustiere.
125 Besichtigungen ohne Vertrag: Der wahre Preis für einen Hund
Eine Frau berichtet der galizischen Zeitung La Voz de Galicia: In einer Immobilienagentur wurde ihr vorgeworfen, sie habe wegen ihrer zwei Hunde die Chance auf eine sehr gute Wohnung verpasst. Sie betont, ihre Tiere seien emotionale Stützen und da sie keine Kinder bekommen konnte, „sind sie wie meine Kinder“. Ihr Fall umfasst laut eigener Aussage 125 besichtigte Wohnungen und keinen einzigen unterschriebenen Mietvertrag.
Der schnelle Witz ist einfach. Die Analyse nicht. Unter der Oberfläche liegen drei überlappende Märkte – Wohnraum, Versicherung und Fruta –, von denen keiner sich so verhält, wie viele erwarten.
Warum lehnen Vermieter Mieter mit Haustieren ab?
Aus Geldgründen und wegen des Risikos, in dieser Reihenfolge. Die Beschädigung eines Parkettbodens durch ein Tier ist keine Hypothese: Es gibt Berichte von Hunden, die an Holzwände urinierten, sodass Handwerker das Material ersetzen mussten. Die Kosten für eine gründliche Reinigung nach einem Haustier belaufen sich auf etwa 500 Euro, während der Austausch von zerkratzten Böden und Türen mehrere Tausend Euro kosten kann.
Hier liegt der Kern des Problems. Der Eigentümer unterzeichnet einen festen Mietpreis, übernimmt aber ein unbestimmtes Risiko. Ein Hund, der bei jedem Schritt im Treppenhaus bellt, führt zusätzlich zu Nachbarschaftskonflikten, die der Vermieter weder kontrolliert noch bezahlt.
Die Kaution von 6.000 Euro, die kaum jemand akzeptiert
Die logische Marktreaktion wäre, das Risiko zu bepreisen. Man schlägt vor, 6.000 Euro als zusätzliche Sicherheit anzubieten und sich schriftlich zu verpflichten, Parkett und Türen beim Auszug wiederherzustellen. Das klingt vernünftig, wird aber fast nie vereinbart: Es erfordert, dass beide Parteien im Voraus zugeben, dass es zu Schäden kommen wird.
Die Alternative ist die Klausel. Der Mieter kann vereinbaren, die Wohnung in perfektem Zustand zurückzugeben, und eine Hausratversicherung gegen Beschädigungen anbieten. Der entscheidende Punkt: Hausratversicherungen decken die Haftpflicht ab, nicht aber den Verschleiß eines Tieres auf einem Holzboden.
Der Filter, der nicht schriftlich erklärt wird
Ein Teil der Analyse behauptet, Hunde seien nur der Vorwand, nicht die Ursache. Die Ablehnung basiere eher auf dem Erscheinungsbild – sichtbare Tattoos und in manchen Fällen auch im Gesicht – und auf dem damit verbundenen Risiko von Mietausfällen oder Konflikten. Ungerecht, aber häufig.
Man muss Messbares von Wahrscheinlichem trennen. Die 125 Wohnungen zählt sie selbst. Dass das Haustier der Grund war, ist nicht belegt: Ablehnungen werden selten dokumentiert und oft gar nicht begründet. Was bleibt, ist ein Muster: Vorab-Filterung, ohne Spuren und ohne Möglichkeit zur Beschwerde.
Katzen ja, Hunde nein: Die Grenze der Vermieter
Auf demselben Feld gelten gegensätzliche Kriterien. Manche Vermieter akzeptieren Katzen problemlos – „niemand im Haus bekommt es mit“, fasst einer zusammen –, schließen aber Hunde wegen Kratzern, Bellen und Nachbarschaftsbeschwerden aus. Andere vermieten an Mieter mit Katze und Hund, lehnen aber Familien mit kleinen Kindern ab, weil diese schwerer auszuräumen sind, wenn sie nicht zahlen.
Der Widerspruch – die Katze kommt rein, das Kind nicht – beschreibt den Markt besser als jeder Bericht. Das Kriterium ist weder das Haustier noch die Familie: Es ist das wahrgenommene Risiko und die Leichtigkeit, das Problem loszuwerden.
Ist eine Wohnung ein geeigneter Ort für einen Hund?
Hier öffnen sich die Fronten, und es gibt keinen Konsens. Eine Strömung argumentiert, ein Tier zwischen vier Wänden einzusperren sei Qualerei: kein Garten, keine mehrfachen täglichen Ausgänge, Besitzer, die arbeiten gehen und den Hund allein bellen lassen. Eine andere Antwort lautet, das Problem sei nicht die Quadratmeterzahl, sondern die Erziehung: Ein gut betreuter Hund stört weniger als ein unhöflicher Nachbar, mit oder ohne Tier, der nachts Möbel rückt.
Im Diagnosebereich der Nachbarschaft sind sich alle einig: Lärm und Schmutz in den Gemeinschaftsbereichen wiegen für die Entscheidung des Vermieters schwerer als das Tier selbst.
Kann das Gesetz irgendwann die Akzeptanz von Haustieren erzwingen?
In der aktuellen Praxis nein. Wer vermietet, legt schriftliche Bedingungen fest und schließt Tiere aus; wer dies nicht akzeptiert, sucht eine andere Wohnung. Manche prognostizieren, dass sich der Trend ändern wird und die Ablehnung eines Mieters wegen seines Haustiers bald anderen Diskriminierungsfällen gleichgestellt wird, die bereits verboten sind. Dies ist jedoch eine Prognose, keine Tatsache: Zum Zeitpunkt dieses Falls gibt es keine solche gesetzliche Verpflichtung.
Und dann bleibt eine unbequeme Zahl, die im Gespräch fällt: Ein Hund bräuchte mindestens 300 Meter Grundstück für eine angemessene Lebensqualität. Wörtlich genommen erfüllt keine Stadtwohnung diese Bedingung – weder die, die sie suchte, noch die desjenigen, der dieses Argument vorträgt. Niemand hat bisher erklärt, wie man dann überhaupt vermieten soll.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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