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Verurteilung des Generalstaatsanwalts: Urteil noch nicht schriftlich
Der Oberste Gerichtshof verurteilt den spanischen Generalstaatsanwalt, doch das schriftliche Urteil fehlt. Die Erwartungen an eine Korrektur durch das Verfassungsgericht steigen.
Oberster Gerichtshof verurteilt Generalstaatsanwalt ohne schriftliches Urteil
Der Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) hat den Fiscal General del Estado (Generalstaatsanwalt) verurteilt. Das schriftliche Urteil, das dies begründet, liegt jedoch noch nicht vor. Zwischen diesen beiden Fakten entsteht viel Wirbel: ein Spruch ohne Text, ein Sondervotum, das mehr kursiert als die eigentliche Entscheidung, und die wiederkehrende Erwartung, dass das Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht) den Fehler korrigieren wird – ohne dass klar ist, mit welchem rechtlichen Instrument.
Der Kern der Debatte ist nicht, ob die E-Mail durchgesickert ist. Es geht darum, wer sie geleakt hat und ob ein Garantiesgericht Beweise erneut prüfen kann, die der Oberste Gerichtshof bereits gewürdigt hat. Hier gehen die Ansichten stärker auseinander als die verfügbaren Daten.
Was die Verurteilung stützt und was noch aussteht
Das Bekannte über das Urteil stammt aus den Voten und veröffentlichten Auszügen: die Leckage einer E-Mail im Zusammenhang mit einer Privatperson, die mit einer Regionalpräsidentin verbunden war, sowie einer anschließenden Pressemitteilung. Die Anklage stützt sich auf Artikel 28 des Strafgesetzbuches, der unmittelbare und mittelbare Täterschaft gleich behandelt: Wer die Tat beherrscht oder sich eines Dritten bedient, haftet als Täter.
Die Nuance ist wichtig. Es wird argumentiert, dass der Leaker „der Angeklagte oder eine Person aus seinem unmittelbaren Umfeld mit dessen Wissen“ war. Zudem sei der Tatbestand durch die Pressemitteilung erfüllt gewesen; die Verurteilung wäre auch erfolgt, wenn die Leckage nicht als bewiesen gelten würde.
Der häufigste Vorwurf von der Gegenseite ist formaler Natur: Verurteilung aufgrund von Indizien. Juristische Experten entgegnen, dass Indizienbeweis in Strafgerichten alltäglich ist und das Problem nie die Methode war, sondern auf wen sie angewendet wird.
Kann das Verfassungsgericht die Verurteilung wegen manipulierter Beweise aufheben?
Nicht auf diesem Weg. Das Tribunal Constitucional ist keine zweite Instanz und kein Revisionsgericht. Seine Kompetenz beschränkt sich darauf zu prüfen, ob das Verfahren Grundrechte wie effektiven Rechtsschutz, Unschuldsvermutung und das Recht auf Beweiserhebung respektiert hat. Es bewertet nicht neu, ob ein Polizeibericht voreingenommen war oder wann ein Telefon gelöscht wurde.
Ein Detail, das in Diskussionen oft erwähnt wird: Entscheidungen des Gerichts fallen häufig knapp, etwa mit 7-5, da viele Mitglieder aus der Politik stammen – ehemalige Minister oder Staatssekretäre – und nicht aus der richterlichen Laufbahn. Dass das Organ verfassungsrechtlich ist, macht es nicht unpolitisch.
Der doppelte Maßstab bei der UCO
Es wird argumentiert, dass die ermittelnde Polizeieinheit UCO (Unitad Central de Operaciones) in Fällen auf beiden Seiten des politischen Spektrums tätig war. Ein Beispiel: Die Durchsuchung der Provinzverwaltung von Almería und die Festnahme ihres Präsidenten wegen mutmaßlicher Absprachen beim Maskenkauf während der Pandemie, ohne dass damals von Manipulation die Rede war.
Das Gegenbeispiel kommt von der anderen Seite: Dieselben Richter, die dieses Urteil fällten, waren an den Urteilen beteiligt, die im Gürtel-Skandal zu mehr als 50 Jahren Haft führten. Nach dieser Lesart widerlegt die personelle Kontinuität die These einer Justiz, die vom Moncloa-Palast gesteuert wird.
Das Überprüfbare ist weniger spektakulär: Die Akten des Generalstaatsanwalts und die des Partners der Madrider Regionalpräsidentin laufen getrennt, mit unterschiedlichen Objekten und ohne prozessuale Verbindung. Die Verbindung ist politisch, und beide Seiten wissen das.
Der parallele Prozess, den niemand loslassen will
Unabhängig vom Obersten Gerichtshof läuft weiterhin das Verfahren gegen den Partner von Isabel Díaz Ayuso wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung gegenüber der Hacienda (Finanzamt). Eine verbreitete These besagt, dass der zuständige Staatsanwalt den Auftrag erhielt, keine Vereinbarung zu treffen, aus politischem Interesse; diese These räumt ein, dass es dafür keinen dokumentarischen Beweis gibt.
Hier liegt das Grundproblem: Zwei Angelegenheiten, die gegenseitig als Alibi dienen. Jede Seite zeigt auf die Akten der anderen, um über die eigenen zu schweigen.
Was noch nicht geschrieben ist
Ohne schriftliches Urteil ist jede Prognose eine Wette. Am wahrscheinlichsten ist, dass das Tribunal Constitucional, falls es eingreift, dies nur über die enge Tür der Grundrechte tut, mit einem langen Verfahrensweg. Falls es nicht eingreift, bleibt das Urteil bestehen, und der Chef der Staatsanwaltschaft wäre wegen Leckage verurteilt.
In beiden Szenarien wird sich dies nicht innerhalb dieses Jahres klären. Und solange werden die E-Mail, das Telefon und die Pressemitteilung weiter Nahrung für zwei Narrative liefern, die sich nicht berühren.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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