Spanisches Recht Erlaubt Banken Einbehalt Von Haus Und Zahlungen

In Spanien können Banken bei Zwangsvollstreckung die Immobilie behalten und bereits geleistete Zahlungen einbehalten. Das Gesetz von 2013 schützt nur den Erstwohnsitz in bestimmten Fällen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Das spanische Recht erlaubt es Banken, nach einer Zwangsvollstreckung die Immobilie und die bereits gezahlten Raten zu behalten, ohne diese zu erstatten. Die einzige Ausnahme ist die Leistung an Erfüllungs statt (Übergabe der Wohnung zur Schuldentilgung), die nicht verpflichtend ist und nur den Erstwohnsitz in begrenzten Fällen abdeckt.

Die Szene wiederholt sich wöchentlich vor Gericht. Eine Familie zahlt jahrelang ihre Hypothek, verliert ihr Einkommen und die Bank betreibt die Zwangsvollstreckung. Die Wohnung wird versteigert, die Bank behält sie und die Restschuld bleibt bestehen. Bereits gezahltes Geld kommt nie zurück.

## Leistung An Erfüllungs Statt Ist Keine Regel

In Spanien ist die Leistung an Erfüllungs statt—die Übergabe des Hauses zur Begleichung der Schulden—nicht verpflichtend. Das **Gesetz 1/2013**, im Mai 2013 verabschiedet, schuf einen Schutzmechanismus für mittellose Hypothekenschuldner, beschränkt jedoch auf den Erstwohnsitz und konkrete Fälle. Außerhalb dieses Rahmens kann die Bank vollstrecken und die Differenz zwischen der Schuld und dem Versteigerungserlös fordern.

Das praktische Ergebnis: Wenn sich die Bank die Immobilie zu **70%** des Verkehrswertes zuschlägt, wird dieser Betrag von der Schuld abgezogen. Der Rest bleibt offen. Bereits gezahlte Raten werden nicht erstattet, da sie gemäß dem Tilgungsplan Zinsen und Kapital zugewiesen wurden.

## Vertraglich Festgelegte Zahlungsreihenfolge

Artikel 105 des spanischen Hypothekengesetzes regelt die Reihenfolge der Zahlungen bei Verzug: zuerst laufende Zinsen, dann Verzugszinsen, danach Kapital und zuletzt Kosten. Diese Reihenfolge legt der Vertrag fest und die Bank wendet sie ohne Verhandlungsspielraum an. Wenn der Schuldner nicht mehr zahlt, kann das Institut das Vollstreckungsverfahren ohne vorherige Vereinbarung einleiten.

Artikel 1911 des Zivilgesetzbuchs bestimmt, dass der Schuldner mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen haftet. Dies ist die rechtliche Grundlage, die verhindert, dass die Schuld durch bloße Übergabe des Hauses getilgt wird.

## Alte Gesetze Und Unfaire Klauseln

Der Kodex von Hammurabi, um **1750 v. Chr.** in Babylon verfasst, enthielt Regeln zu Krediten und Vollstreckungen. Auch die römischen Zwölf Tafeln aus dem Jahr **450 v. Chr.** regelten Wucher. Der Vergleich mit diesen Texten liegt nahe, doch der Unterschied liegt im heutigen Rahmen: Die **Richtlinie 93/13/EWG** vom April 1993 verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht ausgehandelte Klauseln, die ein erhebliches Ungleichgewicht verursachen, als unzulässig einzustufen. Der Europäische Gerichtshof hat Boden- und Hypothekenkostenklauseln in Urteilen wie dem von Dezember 2016 für unwirksam erklärt.

Wucher unterliegt in Spanien einem eigenen Gesetz: dem **Azcárate-Gesetz** von 1908, das Darlehen mit deutlich über dem Normalniveau liegenden Zinsen für nichtig erklärt. Seine Anwendung auf Hypotheken ist eine Ausnahme und wurde von Gerichten nur selten angerufen.

Dies ist keine Rechtsberatung. Bei einer Hypothekenzwangsvollstreckung sollte vor Unterzeichnung jeglicher Vereinbarungen mit dem Institut ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (1 Antworten).

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